Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Koͤniglich-Baierisches 
Regierung sblat t. 
  
IV. Stück. München, Mittwoch den 22. Janner 1806. 
  
Königliche allerhöchste Verordnung. 
  
(Die National= Kokarden betreffend). 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Köntg von Baiern, 
des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Ecztruchseß, und Kurfürst. 
Se# dem Antritee Unserer Regierung wa- 
ren Wir unablässig beschäftigt, bey der 
baierischen Nation den für das Vaterland 
so wohleha#tigen Gemeinsinn anzufachen, und 
ihr den eigenthümlichen National-Charakter 
wiederzugeben, durch welchen sie sich immer 
ausgezeichnet hat. 
Dieser angelegentliche Wunsch ist in 
Erfüllung gegangen, und Wir haben da- 
durch die süßesten der Regenten-Freuden er- 
lebe. 
Damit sich die Baiern als Brüder 
erkennen, und im Auslande die ihnen durch 
ihre Anhänglichkeit an ihren König und das 
Vaterland gebührende Auszeichnung erhal- 
ten, verordnen Wir: daß alle Staatedie- 
ner künftig mit ihren Uniformen eine blaue 
und weiße Kokarde auf dem Hute tragen, 
und daß es auch allen übrigen Unterthanen, 
wessen Standes sie sind, erlaubt seyn soll, 
die Nation, zu welcher ste gehören, durch die 
Nationalfarbe auf dem Hute zu bezeichnen. 
Um allen Unterthanen Unserer Monar- 
chie, welche künftig mit Baiern einen Staats- 
körper ausmachen sollen, einen Beweis die- 
ses Wohlwollens zu geben, wollen Wir 
ihnen erlauben, gleichfalls dieses Zeichen 
zu tragen. 
Wir hoffen, daß ste sich nach dem 
schsnen Muster der Baiern derselben würdig 
machen werden. 
München, den 16. Jänner 1806. 
Max Joseph. 
Frhr. v. Montgelas. 
Auf königl. allerhdchsten Befehl. 
von Flad. 
Instruktion 
für die 
Elementar-Lehrer in den königlichen 
Stadt= und Landschulen. 
(Fortsetzung). 
K. 23. 
Alles, was in dieser Hinsicht zur all- 
gemeinen Nachachtung, als Vorschrift, 
bestimmt werden kann und muß, ist fol- 
gendes:
	        
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