Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Koͤniglich-Baierisches

Regierung  sblat  t.

 

IV.  Stück.  München,  Mittwoch  den  22.  Janner  1806.

 

Königliche  allerhöchste  Verordnung.

 

(Die  National=  Kokarden  betreffend).
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Köntg  von  Baiern,
des  heil.  römischen  Reichs  Erzpfalzgraf,
Ecztruchseß,  und  Kurfürst.

Se#  dem  Antritee  Unserer  Regierung  waren
  Wir  unablässig  beschäftigt,  bey  der
baierischen  Nation  den  für  das  Vaterland
so  wohleha#tigen  Gemeinsinn  anzufachen,  und
ihr  den  eigenthümlichen  National-Charakter
wiederzugeben,  durch  welchen  sie  sich  immer
ausgezeichnet  hat.

Dieser  angelegentliche  Wunsch  ist  in
Erfüllung  gegangen,  und  Wir  haben  dadurch
  die  süßesten  der  Regenten-Freuden  erlebe.


Damit  sich  die  Baiern  als  Brüder
erkennen,  und  im  Auslande  die  ihnen  durch
ihre  Anhänglichkeit  an  ihren  König  und  das
Vaterland  gebührende  Auszeichnung  erhalten,
  verordnen  Wir:  daß  alle  Staatediener
  künftig  mit  ihren  Uniformen  eine  blaue
und  weiße  Kokarde  auf  dem  Hute  tragen,
und  daß  es  auch  allen  übrigen  Unterthanen,
wessen  Standes  sie  sind,  erlaubt  seyn  soll,

die  Nation,  zu  welcher  ste  gehören,  durch  die
Nationalfarbe  auf  dem  Hute  zu  bezeichnen.

Um  allen  Unterthanen  Unserer  Monarchie,
  welche  künftig  mit  Baiern  einen  Staatskörper
  ausmachen  sollen,  einen  Beweis  dieses
  Wohlwollens  zu  geben,  wollen  Wir
ihnen  erlauben,  gleichfalls  dieses  Zeichen
zu  tragen.

Wir  hoffen,  daß  ste  sich  nach  dem
schsnen  Muster  der  Baiern  derselben  würdig
machen  werden.

München,  den  16.  Jänner  1806.
Max  Joseph.
Frhr.  v.  Montgelas.
Auf  königl.  allerhdchsten  Befehl.
von  Flad.

Instruktion
für  die
Elementar-Lehrer  in  den  königlichen
Stadt=  und  Landschulen.

(Fortsetzung).
K.  23.

Alles,  was  in  dieser  Hinsicht  zur  allgemeinen
  Nachachtung,  als  Vorschrift,
bestimmt  werden  kann  und  muß,  ist  folgendes: