Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

der Billigkeit entsprechende einjaͤhrige Ma-— 
tural-Konkurrenz zur Bceyfuhr des Straß 
senbau-Materials und zur Auchebung der 
Gräben, solgendermaßen zu bestimmen. 
I. Da die Straßen in der Oberpfalz nicht 
in dem Maaße, wie die in Baiern, ver- 
dorben sind; so soll auch nur die Hälfte 
konkurrirt werden, nämlich von einem gan- 
zen Hofe, er mag Bespannung haben ober 
nicht, wenn er bis auf eine Stunde von 
derjenigen Straße, worauf dessen Besiter 
das Material anzufahren angewiesen ist, ent- 
fernt liegt, in der Regel, wenn damit aus- 
gelangt werden kann, achtzehen Haufen Ma- 
terial zu 18 Kubik-Schuh, baierisch. Da 
der Kies nach den Seiten abrollt, so muß 
seder Hausen an der Grundfläche 7 Schuh 
lang, 3 Schuh breit seyn, und # Schuh zur 
Höhe haben. 
Jeder Heof, der bis auf zwen Stunden 
von der Straße entfernet liegt, soll r4 Ma- 
terialhaufen anfahren. 
Stolcher Hof, welcher von der ihm zuge- 
theilten Straße bis drey Stunden entfernet 
ist, soll 10 Materialhaufen auf die Straße 
bringen. 
Der bis auf vier Stunden von der ihm 
zugetheilten Straße liegende Hof soll 6 Ma- 
terialhaufen auf die Straße ferdern. 
Und endlich der bis auf fünf Stunden von 
der Straße liegende Hef hat „ 1 Material= 
hausen anfahren zu lassen. 
In soferne aber das Material, welches 
die Straßen gebrauchen, um wieder herge- 
stellt zu werden, nicht verringert werden darf, 
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ohne daß selbst mit dieser Konkurrenz die 
Absicht rrreicht werden könnte, und die Data, 
welche einer gleichfrmigen Austheilung zum 
Grunde liegen sollten, sehlen: so muß die 
erste Austheilung der Materialhaufen von 
der Spezial= Straßenbau-Konkurrenz-Kom- 
mission, welche der General-Landeskommissär 
zu ernennen har, die unter ihm steht, und 
das Detail des Beyfuhrgeschäftes dergestalt 
einrichten soll, daß dabey eine pünktliche 
Kontrolle statt sinde, gutes Material auf 
die Straßen gebracht, und die Konkurrenz 
bis zum 1. März künftigen Jahres beendi- 
get werde, gemacht werden. Diese autori- 
stren Wir daher, wenn es der Bedarf noth- 
wendig macht, die Anzahl von Material- 
hausen auf jeden Hof, nach allen Entfer= 
nungen, zu vermehren, jedoch nur dergestale, 
daß der Hof in der ersten Klasse höchstens 20, 
in der zweyten 16, in der dritten 13, in 
der vierten 6, und in der fünften Klasse 4 
Materialhaufen fahren soll. 
2. Nach diesem Verhälenisse sollen die hal- 
ben, viertel, achtel, sechszehntel und zwey 
und dreyßigstel Höse die Natural: Konkur- 
renz zu den Straßen leisten. Damit dieselbe 
aber auf die bestmöglichste Weise ausgetheile 
werden möge, so sollen die Landrichter bis 
zum us. August an die Spezial= Straßen= 
bau-Konkurren:-Kommission in Amberg ein 
Verzeichniß einsenden, worin folgende Rub- 
riken vorkommen: 
a. Namen des Landgerichts. 
b. Benennung der Straßen. 
c. Namen der Gemeinde.
	        
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