der Billigkeit entsprechende einjaͤhrige Ma-—
tural-Konkurrenz zur Bceyfuhr des Straß
senbau-Materials und zur Auchebung der
Gräben, solgendermaßen zu bestimmen.
I. Da die Straßen in der Oberpfalz nicht
in dem Maaße, wie die in Baiern, ver-
dorben sind; so soll auch nur die Hälfte
konkurrirt werden, nämlich von einem gan-
zen Hofe, er mag Bespannung haben ober
nicht, wenn er bis auf eine Stunde von
derjenigen Straße, worauf dessen Besiter
das Material anzufahren angewiesen ist, ent-
fernt liegt, in der Regel, wenn damit aus-
gelangt werden kann, achtzehen Haufen Ma-
terial zu 18 Kubik-Schuh, baierisch. Da
der Kies nach den Seiten abrollt, so muß
seder Hausen an der Grundfläche 7 Schuh
lang, 3 Schuh breit seyn, und # Schuh zur
Höhe haben.
Jeder Heof, der bis auf zwen Stunden
von der Straße entfernet liegt, soll r4 Ma-
terialhaufen anfahren.
Stolcher Hof, welcher von der ihm zuge-
theilten Straße bis drey Stunden entfernet
ist, soll 10 Materialhaufen auf die Straße
bringen.
Der bis auf vier Stunden von der ihm
zugetheilten Straße liegende Hof soll 6 Ma-
terialhaufen auf die Straße ferdern.
Und endlich der bis auf fünf Stunden von
der Straße liegende Hef hat „ 1 Material=
hausen anfahren zu lassen.
In soferne aber das Material, welches
die Straßen gebrauchen, um wieder herge-
stellt zu werden, nicht verringert werden darf,
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ohne daß selbst mit dieser Konkurrenz die
Absicht rrreicht werden könnte, und die Data,
welche einer gleichfrmigen Austheilung zum
Grunde liegen sollten, sehlen: so muß die
erste Austheilung der Materialhaufen von
der Spezial= Straßenbau-Konkurrenz-Kom-
mission, welche der General-Landeskommissär
zu ernennen har, die unter ihm steht, und
das Detail des Beyfuhrgeschäftes dergestalt
einrichten soll, daß dabey eine pünktliche
Kontrolle statt sinde, gutes Material auf
die Straßen gebracht, und die Konkurrenz
bis zum 1. März künftigen Jahres beendi-
get werde, gemacht werden. Diese autori-
stren Wir daher, wenn es der Bedarf noth-
wendig macht, die Anzahl von Material-
hausen auf jeden Hof, nach allen Entfer=
nungen, zu vermehren, jedoch nur dergestale,
daß der Hof in der ersten Klasse höchstens 20,
in der zweyten 16, in der dritten 13, in
der vierten 6, und in der fünften Klasse 4
Materialhaufen fahren soll.
2. Nach diesem Verhälenisse sollen die hal-
ben, viertel, achtel, sechszehntel und zwey
und dreyßigstel Höse die Natural: Konkur-
renz zu den Straßen leisten. Damit dieselbe
aber auf die bestmöglichste Weise ausgetheile
werden möge, so sollen die Landrichter bis
zum us. August an die Spezial= Straßen=
bau-Konkurren:-Kommission in Amberg ein
Verzeichniß einsenden, worin folgende Rub-
riken vorkommen:
a. Namen des Landgerichts.
b. Benennung der Straßen.
c. Namen der Gemeinde.