Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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(Die Priüfung der Schul-Kandidaten zu Neu- 
burg betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestat des Königs. 
Sämmitlichen Schulkandidaten, die sich um 
einen Schuldienst in der Stadt Näördlingen 
schon gemeldet haben, oder noch anzusuchen 
gedenken, wird hiemit erêffner, daß sie sich 
bey der auf den 17. August und folgende 
Tage zu haltenden Prüfung bey dem königli- 
chen Oberschul = und Studien-Kommissariar 
dahier zu stellen, und sich durch beglaubte 
Zeugnisse über ihre Fähigkeiten, Talente, 
Kenntnisse, und Sitten gehbrig auszuweisen 
haben. Neuburg den 15. Julius 1#0. 
Königliche Landesdirektion. 
Graf von Tassis. 
Kettner. 
  
(Berträge zur Unterstützung der verwundeten Kric- 
ger betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Köniqs. 
Zum Besten unserer im letzten Feldzuge 
verwundeten Vaterlands = Vertheidiger, ein- 
schlüßlich der patriotischen Gaben für Witt- 
wen und Waisen, deren Gatten und Varer 
den Tod für das Baterland starben, sind bis- 
her an freywilligen Beyträgen in allem einge- 
gangen: 5724 fl. 9 kr. 6 hl. 
Diese Haupt--Summe wurde den ver— 
schiedenen schriftlichen Bestimmungen der Ge- 
ber gemäß repartirt, und aus der darüber 
verfaßten Haupttabelle die Resultate erhoben, 
daß 
a. einem jeden im letzten Kriege verwun- 
deten Unteroffzier und Gemeinen ohne Unter- 
schicd: 24 fl. g kr. — hl. 
b. Einem jeden Verwundeken des ersten 
Linien= Infanrerie Leib= und zweyten Linien- 
Infanterie= Regiments (Kronprinz) aber 
15 fl. §s kr. — hl. 
c. Einem jeden an der Gränze von Tirol 
Verwundeten: #4ffl. 17 kr. — hl. 
d. Einem jeden Verwundeten und niche 
wieder vollkommen Genesenen: 14 fl. 44 kr. 
e. Einer jeden durch den Tod ihres Man- 
nes im Felde zur Wittwe gewordenen 14|fl. zkr. 
als gebührende Antheile zufallen. 
Nach diesen fünf Eineheilungen ist für die 
Wittwen und für die bey den Regimencern 
und Bataillons wirklich vorhandenen verwun- 
det gewesenen Unteroffiziers und Gemeinc eine 
Summevon 3252fl. 52 kr. hl. zu baarer Aus- 
zahlung angewiesen worden; und die übrigen 
auf die von den Regimentern und Bataillons 
angezeigte Kopfzahl der noch in auswärtigen 
Feldspitälernebefindlichen, und in Kriegsge- 
fangenschaft gerathenen, oder sonst vermißten 
Verwundeten ebenfalls nach obigens Klassen 
gleichheirlich repartirten 3.371 fl. 15 kr. öhl. 
bleiben bey der Militatr= Hauptkasse in Mün- 
chen noch so lange in Deposito, bis bey der 
Jurückkunft dieser Mannschast die Auszah- 
lung realistrt, oder bey den legalen Bewei- 
#en ihres Todes, oder ihrer meineidigen Aus- 
bleibung, oder ihrer dermal zum Theil blos 
wahrscheinlichen Nichtverwundung der deusel- 
ben anrepartirte Antheil auf alle übrige Ver- 
wundete gleichheitlich als Nachtrag ausge- 
theilt werden kann. 
Aledann werden auch die kürzlich erst ein- 
gekommenen, unter obiger Repartition noch
	        
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