Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Koͤniglich-Baierisches 
Regierungsblatt. 
  
XXXIII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 13. August 1806. 
  
— 
Koͤnigliche allerhoͤchste Verordnung. 
(Den Austausch der Gerichtsbarkeit bey Guͤter- 
Arrondirungen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, 
des heil. rômischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Erziruchseß, und Kurfürst. 
Wir verordnen hiemit nach dem Antrage 
Unserer Landesdirektion in Baiern, daß, zur 
Begünstigung der Güter-Arrondirungen bey 
dem Vertausche gleich großer landgerichtischer 
und hofinärktischer Gründe, auch die Gerichte- 
barkeit mit ausgetauscht werden könne. Je- 
doch ist hiebey auf den seinerzeitigen Juris- 
diktions Heimfall Rücksicht zu nehmen, 
wenn ein mit dem Landgerichte ausgetausch- 
tes Grundstück zu einem solchen Bauerngute 
gehörte, worauf die hofmärkrische Gerichts- 
barkeit nicht reel, sondern nur in Kraft ei- 
ner personellen Edelmanns-Freyheit ausge- 
übt wurde. München den zo. Julius 1806. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kbnigl. allerhochsten Befehl. 
von Flad. 
Auftrag 
an die königlich baierischen Landgerichte und 
andere Behörden. 
(Die Einsendung der ausstindigen begitim#t'onen 
über hinauSbezahlte Verpflegsgelder für die 
kaiserlich= königlich = dsterreichischen Kriegoge- 
fangene betrefsend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Alle königliche Landgerichte und andere 
Behörden, welche, zu Folge allergnädigster 
Anweisungen, im Betreff der Verpflegung 
der aus der französischen Kriegsgefangenschaft 
zurückgekehrten österreichischen Truppen, von 
der königlichen Provinzial= Hauprkasse in 
Baiern Gelder empfangen, und sich über 
die richtige Hinauobezahlung derfelben noch 
nicht behörig legitimirt haben, werden hie- 
mit nochmal ermahner, ihre Ausweisungen 
nach Vorschrift gnädigster Verordnung vom 
12. August 170. um so sicherer in Zeir 1. 
Tagen anher einzusenden, als nach dem Ver- 
flusse dieses Termins die Säumigen nahmhaft 
gemache, und zur Verantwortung gezogen wer- 
den würden. München den zo. Julius 18306. 
Königliches General= Landes- 
Kommissariat. 
Freyherr von Weichs. 
von Schmöger.
	        
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