gen werden; — jedoch bestaͤttigen Wir nach
dem Gutachten Unseres General-Landes-Kom-
missariats in NReuburg für das Landgericht
Kipfenberg den dortigen Gerichtediener,
Raimund Hiltl, und für das Landge-
richt Beilngriee den Gerichtsdiener, Ka-
ver Bauernfeind. «
Zum Rentbeamten in Kipfenberg er-
nennen Wir zwar den von Unserem ebenge-
nannten General: Landes= Kommissariate be-
gutachteren bisherigen Rentbeamten von Gen-
ding, Peter Walter, — und zum Rent—-
beamten in Beilngries den bisherigen
dortigen Rentbeamten Grillk definitiv; —
das nur provisorisch verbleibende Rentamt
Reitenbuch wollen Wir aber durch den
ehemals domkapitlischen Richter und Rentbe-
amten Loe auch nur provisorisch in der Art
besetzen, wie Wir es bey den funktionirenden
Landrichtern Schneider, Hell und Gerst-
ner bestimmt haben.
Als Rentamtsbothen in Kipfenberg be-
stärtigen Wir den Thadäus Hermanns=
dorf; — in Beilngries den Rentamts=
bothen Joseph Walthierer, — und
in Reitenbuch können dem domkapitlischen
Gerichtsdiener, Kaver Maier, die Verrich-
tungen desselben übertragen werden.
6. Rücksichtlich der Amtssitze und Woh-
nungen finden Wir die bey den Landgerichten
und Rentämtern Eichstädt, Kipfen erg
und Beilngries Uns vorgelegten Anträge
dem aufgestellten Prinzip angemessen, und
ertheilen ihnen daher Unsere Genehmigung.
Der die Landrichters= Stelle in Reiten-
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buch provisorisch versehende Sekretär Gerst-
ner ist zur Beziehung der dortigen Amtswoh=
nung ohne weiters anzuweisen; dagegen kann
der als Rencbeamte provisorisch-funktioni-
rende Loe einstweil in Eichstädt belassen
werden; da Wir nicht gedenken, einen Bau
oder eine Erweiterung für die ohnehin nur
provisorisch bestehenden Aemter in Reitenbuch
vornehmen zu lassen.
7. Das bereits mit einem Justiz= und
Rentbeamten versehene, von Eichstädt und
Neuburg ganz umschlossene anspachische Amt
Stauff und Geyern wollen Wir vor der
Hand als ein eigenes Amt bestehen lassen;
dasselbe soll aber in allen Justiz= Polizey=
und Administrations. Gegenständen, vom
1. Oktober laufenden Jahres anfangend, dem
Hofgerichte, der Landes: Direktion und dem
General:-Landes-Kommissariat in Reuburg
untergeordnet seon.
Wir geben anbey wiederholt Unsere Absscht
zu erkennen, daß dieses Amt, sobald sich sol-
ches ohne Störung der Verwaltung bewir-
ken läßt, mit dem Amte Reitenbuch ver-
einiget werden solle.
Wegen der Verqußerung der hiedurch eut-
behrlich werdenden Gebaude, wegen der Pen-
sionirung des sowohl provisorisch-funktioni-
renden, als durch diese Organisation außer
Funktion tretenden Personals; und endlich
wegen der Organisation des Stadtgerichtes,
des Verwaltungsrathes und der Polizey-=
Direktion in Eichstädt erwarten Wit wei-
tere abgesonderte Berichte Unseres General=
Landes-Kommissariats in Reuburg.