Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

gen werden; — jedoch bestaͤttigen Wir nach 
dem Gutachten Unseres General-Landes-Kom- 
missariats in NReuburg für das Landgericht 
Kipfenberg den dortigen Gerichtediener, 
Raimund Hiltl, und für das Landge- 
richt Beilngriee den Gerichtsdiener, Ka- 
ver Bauernfeind. « 
Zum Rentbeamten in Kipfenberg er- 
nennen Wir zwar den von Unserem ebenge- 
nannten General: Landes= Kommissariate be- 
gutachteren bisherigen Rentbeamten von Gen- 
ding, Peter Walter, — und zum Rent—- 
beamten in Beilngries den bisherigen 
dortigen Rentbeamten Grillk definitiv; — 
das nur provisorisch verbleibende Rentamt 
Reitenbuch wollen Wir aber durch den 
ehemals domkapitlischen Richter und Rentbe- 
amten Loe auch nur provisorisch in der Art 
besetzen, wie Wir es bey den funktionirenden 
Landrichtern Schneider, Hell und Gerst- 
ner bestimmt haben. 
Als Rentamtsbothen in Kipfenberg be- 
stärtigen Wir den Thadäus Hermanns= 
dorf; — in Beilngries den Rentamts= 
bothen Joseph Walthierer, — und 
in Reitenbuch können dem domkapitlischen 
Gerichtsdiener, Kaver Maier, die Verrich- 
tungen desselben übertragen werden. 
6. Rücksichtlich der Amtssitze und Woh- 
nungen finden Wir die bey den Landgerichten 
und Rentämtern Eichstädt, Kipfen erg 
und Beilngries Uns vorgelegten Anträge 
dem aufgestellten Prinzip angemessen, und 
ertheilen ihnen daher Unsere Genehmigung. 
Der die Landrichters= Stelle in Reiten- 
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buch provisorisch versehende Sekretär Gerst- 
ner ist zur Beziehung der dortigen Amtswoh= 
nung ohne weiters anzuweisen; dagegen kann 
der als Rencbeamte provisorisch-funktioni- 
rende Loe einstweil in Eichstädt belassen 
werden; da Wir nicht gedenken, einen Bau 
oder eine Erweiterung für die ohnehin nur 
provisorisch bestehenden Aemter in Reitenbuch 
vornehmen zu lassen. 
7. Das bereits mit einem Justiz= und 
Rentbeamten versehene, von Eichstädt und 
Neuburg ganz umschlossene anspachische Amt 
Stauff und Geyern wollen Wir vor der 
Hand als ein eigenes Amt bestehen lassen; 
dasselbe soll aber in allen Justiz= Polizey= 
und Administrations. Gegenständen, vom 
1. Oktober laufenden Jahres anfangend, dem 
Hofgerichte, der Landes: Direktion und dem 
General:-Landes-Kommissariat in Reuburg 
untergeordnet seon. 
Wir geben anbey wiederholt Unsere Absscht 
zu erkennen, daß dieses Amt, sobald sich sol- 
ches ohne Störung der Verwaltung bewir- 
ken läßt, mit dem Amte Reitenbuch ver- 
einiget werden solle. 
Wegen der Verqußerung der hiedurch eut- 
behrlich werdenden Gebaude, wegen der Pen- 
sionirung des sowohl provisorisch-funktioni- 
renden, als durch diese Organisation außer 
Funktion tretenden Personals; und endlich 
wegen der Organisation des Stadtgerichtes, 
des Verwaltungsrathes und der Polizey-= 
Direktion in Eichstädt erwarten Wit wei- 
tere abgesonderte Berichte Unseres General= 
Landes-Kommissariats in Reuburg.
	        
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