Auftrag
an alle königliche Rentämter in Ober= und
Nieder = Baiern.
(Die Pensions= Scheine der entlassenen Strassen=
Uebersteher betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs
wird die allergnädigste Eneschließung der al-
lerhöchsten Stelle vom 10. April dieses Jah-
res, wegen Kontrasignation der Pensions-
Scheine der enrlassenen Straßen Uebersteher
durch die treffenden Straßenbau-Inspektionen,
dahin erklärt, daß die königlich baierische
Provinzial-Hauptkasse allhier hinlänglich ge-
deckt sey, wenn am Ende eines jeden Etats-
Jahres diejenigen, die eine Pension bezle-
hen, förmliche Lebens = Certifikate von den
Orts-Obrigkeiten, wo sie sich aufhalten, den
königlichen Rentämtern geben, die von selben
an die königlich baierische Provinzial Haupt-
kasse einzusenden sind, wo dann die Kontra-
signation der Pensions-Scheine durch die
Straßenbau-Inspektionen aufhören kann.
München den (3. September 1806.
Känigliches General-Landes-
Kommissariat.
Frepherr von Weichs.
von Schmbger.
Auftrag
an sämmtliche Polizey -Unterbehörden des
Fürstenthums Bamberg.
(Den Quacksalber Tobias Pfeifer betr.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Der aus dem baireurischen Orte Brei-
tenloh gebürtige längst berüchtigte Quacksal-
ber, Tobias Pfeifer, welcher schon frü-
herhin von Seite der königlich-preußischen
Behörden wegen seiner Pfuschereyen zu
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Strafe gezogen worden war, machte unlängst
auch einen Bersuch, sein Unwesen in der Pre-
vinz Bamberg fortzusetzen, pachtete zu dessen
ungestörtern Betriebe unter der Hand eine
Schenke in dem diesseitigen Gränzorte Wons-
gehaig, wurde aber auf hievon dem königlichen
Landgerichte Hollfeld zugekommene Nachricht.
von diesem alsbald verhaftet, und nach vor-
gängiger Bestrafung mittelst des Schubs
über die Gränze verwiesen, jedoch unterwegs
von einem diesseitigen Patrimontal-Gerichte,
welchem derselbe zur weitern Transportirung
zugeschoben worden war, wieder losgelassen.
Man sieht ssch hiedurch veranlaßt, sämmt-
liche mirtel = und unmittelbare Polizey, Un-
terbehörden der Provinz Bamberg auf diesen
gefährlichen Menschen aufmerksum zu machen,
und dieselben anzuweisen, ihn im Wiederbe=
tretungs-Falle nicht nur ohne weiters anzu-
halten, und über die Gränze zu schaffen,
sondern auch bey neuerlichen polizeywidrigen
Handlungen nachdrücklich zu bestrafen, und
geeigneten Falls darüber auher Anzeige zu
erstatten. Bamberg am 1. Septemb. 1806.
Königliche dandes-Direktion.
Frepherr von Stengel.
Sarto rius.
Weisung
an die sämmtlichen Land-Aemcer im Für-
stenthume Bamberg.
(Das unbefugte Ausstellen von Reise= Pässen durch
unmittelbare und Patrimonial-Behbrden betr.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Man hat neuerdings die unangenehme
Ueberzeugung geschöpfe, wie wenig sich die
Patrimonial: Gerichte der adelichen Insassen