Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Koͤniglich-Baierisches 
Regierungsblatt. 
  
XXXXII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 15. Oktober 1806. 
  
  
  
  
Königliche allerhöchste Verordnungen. 
  
(Allgemeine innere Freyzügigkeit betreffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In Folge der bereits bey mehreren Gelegen- 
heiten erklaͤrten Grundsaͤtze wollen Wir die 
zwischen Unseren älteren Staaten bereits ge- 
setlich bestehende Freyzügigkeit auch auf die 
neu erworbenen Länder und Besihungen aus- 
dehnen, so daß Unsere sämmtliche Staaten 
im Inneren unter sich gänglich freyzügig seyn 
sollen. 
Gegenwärtige allgemeine Verordnung soll 
durch das Regierungsblatt bekanne gemacht 
werden. München den ag. September 1806. 
Max Josephp. 
Freyherr von Monegelas. 
Auf kbnigl. allerhbchsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Die erhehte Post-Tare betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da die nämlichen Ursachen, vorzüglich die 
hohen Fourage= Preise, welche Uns uneerm 
2. Junius zur Erhöhung der Dosttaxe bis En- 
de Septembers bewogen haben, dermal noch 
fortbestehen, so wollen Wir diese erhöhre Post-“ 
kaxe ferners, und zwar auf unbestimmte Zeit 
bewilligen, und sonach den sämmtlichen Post- 
haltern in Unseren Staaten die Erlaubniß er- 
theilen, von einer einfachen Station 1 fl. zo kr. 
pr. Pferd zu erheben. 
Eben so wollen Wir genehmigen, daß der 
hiesige Post-Stallmeister, und der Postmeister 
in Augsburg aus Ruͤcksicht der besondern Lo- 
kal: Verhälenisse von jeder einfachen Station 
für das Pferd ## fl. 45 kr. erholen dürfen. 
Sämmtliche Behörden werden sich nach 
dieser Verordnung, die Wir durch das Re- 
gierungsblatt bekannt machen lassen, zu ach- 
ten wissen. München den 30. September 1806. 
Max Josepyh. 
Freyherr von Monegelas. 
Auf kdnigl. allerhchsten Befehl. 
von Flad. 
  
  
  
— 
Provinzial-Verordnung. 
(Erwelterung der Getreld-Märkte im Bambergl= 
schen betreffend.!). 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Da der Irrwahn zu herrschen scheine, als 
wire durch die vor einiger Zeit erfolgte Auf- 
hebung der bestandenen Getreid-Sperre auch 
die frühere unterm 4. Junius vorigen Jah- 
res wegen Erweiterung der Getreid: Märkte 
im Bambergischen erlassene Verordnung eben-
	        
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