Auftrag
an saͤmmtli He koͤnigliche Landgerichte und
Untermarsch-Koinmissariate.
(Die foͤrderliche Einsendung der Quittungen von
den rückkehrenden kbnigl. kaiserl. bsterreichischen
ranzionirten Truppen betreffend.)
Da bereits die Transporte der aus der kö-
niglich-kaiserlich= französischen Kriegsgefan-
genschaft zurückkehrenden königlich -kaiserlich-
österreichischen Truppen die königlich-baieri-
schen Landes-Gränzen passirt haben, so er-
halten sämmoeliche königlich = baierische Landge-
richte und Untermarsch-Kommissariate den
Austrag, die von selben über geleistete Ver-
pflegung und Vorspann erhaltenen Quiteungen
mittelst Konsignationen unverzüglich anher ein-
zusenden. München den 14. Okkober 1806.
Köntgliches General-Landes-
Kommissariat.
Freyherr von Weichs.
Capeller.
Bekanntmachung.
Da der Landes-Direkrionsrath, Joseph
Hazzi, seine Entlassung aus dem königlichen
Staatsdienste nachgesucht hat, um als Staats-
rath in die Dienste Seiner kaiserlichen Hoheit,
des Herrn Großherzogoe von Berg und Kleve,
zu tretten, so haben Seine Majestae demsel-
ben die erbethene Entlassung in Gnaden, und
unter Bezeugung der allerhöchsten Zufrieden-
heit in Rücksicht des von ihm für das Wohl
des Vaterlandes bewiesenen Diensteifero zu
bewilligen geruht.
Befoͤrderungen.
Durch eine allerhoͤchste Entschließung
vom 30. September laufenden Jahres haben
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Seine Majestat dem ehemaligen eichstdbtischen
geheimen Rath, Freyherrn von Eyb, den
Charakter und Titel eines königlichen geheimen
Raths allergnädigst verliehen.
Seine Majesiät haben sich schon aus dem
bisherigen Umfange der wichtigen Geschäfte
einer Provinzial= Etars-Kuratel zu München
von der auch für die angestrengteste Thätig=
keit unüberwindlichen Unzulánglichkeit eines
einzigen Direktortal-Mitgliedes überzeugt,
und finden sich nunmehr veranlaßt, in Er-
wägung der mit dem neuesten Zuwachse an
Lander= Parzellen norhwendig verbundenen
Vermehrung der Geschäfte, und in Erw-
hung der desfalls von dem Direktor der staars-
wirthschaftlichen Deputation zu München,
Klemens Neumayr, gemachten Vorstel-
lungen durch ein allerhöchstes Reseript vom
14. August laufenden Jahres zu bestimmen,
daß die Drovinzial-Erats-Kuratel zu Mün-
chen vorerst mit einem provisorisch= funktioni-
renden Direktorial-Mitgliede vermehrt, und
diese provisorische Funkeion eines Direktors
und Mirkurators bey dem königlichen General=
Landes= Kommissariate zu München für das
bevorstehende Finanz-Jahr 180 dem koͤnig-
lichen Kämerer und Landes-Direktionsrath,
zu Ulm, Peter Freyherrn v. Widnmann,
in Rücksicht der ausgezeichneten administrati-
ven Kenntniße, mit welchen derselbe zur al-
lerhöchsten besondern Zufriedenheir den bishe
rigen Funktions-Foderungen entsprechen hat,
übertragen seyn soll.
Nach dem gegenwärtig ausgedehnten Wir-
kungskreise, welcher der königlichen ebersten
Justigstelle zu Ulm angewiesen ist, haben Seine