Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Bekanutmachung. 
  
(Die Grundeigemthums-Ablèsungen im Rentamte 
Schengau betreffend.) 
Nachstehendes allerhöchstes Reseript, im Be- 
treffe der Grundeigenthums-Ablösungen im 
Rentamte Schongan, wird zur allgemeinen 
Aufmunterung hiemit öffentlich bekannr ge- 
macht. · « 
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ein sprechender Beweis dafuͤr, was ein Be- 
amter, welcher den Unterthanen den Sinn, 
und die wohlthaͤtigen Folgen der allerhoͤchsten 
Verordnung vom 27. Juny 1803. zu erklaͤ- 
ren, und mit Eifer fuͤt ihr Wohl vorzutra- 
gen bemuͤht ist, zu erzielen vermag. 
Würden mehrere Becnte diesem aufmun- 
ternden Beyspiele des königlichen Rentbeam- 
tens zu Schongan,, Lizentiat Hopf, nachfol- 
gen, so würden bald alle ehemalige Kloster- 
grundholden die für die Kultur ihrer Gründe 
und ihren Wohlstand dußerst wohlthärigen 
Folgen des rollkommenen Grumeigenthums 
genießen. München den 7. Oktober 1806. 
Königliches General-Landeskom= 
missariat, als Provinzial= 
Etats-Kuratel. 
Freyherr v. Weichs. Neumaper. 
ven Schmöger. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben aus euerm Berichte vom 20. die- 
ses Monats mit landesväterlichem Wehlgefal- 
len ersehen, daß sämmtliche Grunduntertha- 
396 
nen der aufgelösten Klösier Rottenbuch, und 
Steingaden in den ehemaligen Gerichtsbezir- 
ken dieser Klöster, mit Ausnahme einziger 6 
Grundholden, sich auf einmal um die Ablö- 
fung des Grundeigenthums gemeldet, und 
daß diese §93 Unterthanen, welche zusam- 
men 77 115 Höfe besien, eine aunehmbare 
Reluitionssumme für die Ablösung des Grund- 
eigenthums zu erlegen sich erbothen haben. 
Wir genehmigen hiemit diese Kaufsanbethe 
unter den von den Unterthanen erberhenen und 
von euch begutachteten Modifikationen, daß 
nämlich die Reluitionssimme in 4 gleichen 
Jahresfristen entrichtet, und daß hieran die 
bey den lehten Gutoveränderungen in den 
Jahren 180“ und 180#¼“ bezahlten Landemien 
abgezogen werden dürfen, und beauftragen 
euch, dem Rentbeamten zu Schongau Unser 
allerhöchstes Wohlgefallen über diese Ver- 
handlung zu erkennen zu geben, und dieses 
zugleich im Regierungsblatte, zum aufinun- 
ternden Beyspiele, schleunig öffentlich be- 
kannt zu machen. München, am go. Sep- 
tember 1806. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kdnigl. allerhochsten Befehl. 
G. Geiger. 
  
  
Beförderungen. 
Durch eine allerhöchste Entschließung vom 
13.Oktober dieses Jahres haben Seine Majestät 
denbisherigen Landrichter zu Landau, Florian
	        
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