Bekanutmachung.
(Die Grundeigemthums-Ablèsungen im Rentamte
Schengau betreffend.)
Nachstehendes allerhöchstes Reseript, im Be-
treffe der Grundeigenthums-Ablösungen im
Rentamte Schongan, wird zur allgemeinen
Aufmunterung hiemit öffentlich bekannr ge-
macht. · «
DicscoinscinkcArteinzigechspiclist
ein sprechender Beweis dafuͤr, was ein Be-
amter, welcher den Unterthanen den Sinn,
und die wohlthaͤtigen Folgen der allerhoͤchsten
Verordnung vom 27. Juny 1803. zu erklaͤ-
ren, und mit Eifer fuͤt ihr Wohl vorzutra-
gen bemuͤht ist, zu erzielen vermag.
Würden mehrere Becnte diesem aufmun-
ternden Beyspiele des königlichen Rentbeam-
tens zu Schongan,, Lizentiat Hopf, nachfol-
gen, so würden bald alle ehemalige Kloster-
grundholden die für die Kultur ihrer Gründe
und ihren Wohlstand dußerst wohlthärigen
Folgen des rollkommenen Grumeigenthums
genießen. München den 7. Oktober 1806.
Königliches General-Landeskom=
missariat, als Provinzial=
Etats-Kuratel.
Freyherr v. Weichs. Neumaper.
ven Schmöger.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben aus euerm Berichte vom 20. die-
ses Monats mit landesväterlichem Wehlgefal-
len ersehen, daß sämmtliche Grunduntertha-
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nen der aufgelösten Klösier Rottenbuch, und
Steingaden in den ehemaligen Gerichtsbezir-
ken dieser Klöster, mit Ausnahme einziger 6
Grundholden, sich auf einmal um die Ablö-
fung des Grundeigenthums gemeldet, und
daß diese §93 Unterthanen, welche zusam-
men 77 115 Höfe besien, eine aunehmbare
Reluitionssumme für die Ablösung des Grund-
eigenthums zu erlegen sich erbothen haben.
Wir genehmigen hiemit diese Kaufsanbethe
unter den von den Unterthanen erberhenen und
von euch begutachteten Modifikationen, daß
nämlich die Reluitionssimme in 4 gleichen
Jahresfristen entrichtet, und daß hieran die
bey den lehten Gutoveränderungen in den
Jahren 180“ und 180#¼“ bezahlten Landemien
abgezogen werden dürfen, und beauftragen
euch, dem Rentbeamten zu Schongau Unser
allerhöchstes Wohlgefallen über diese Ver-
handlung zu erkennen zu geben, und dieses
zugleich im Regierungsblatte, zum aufinun-
ternden Beyspiele, schleunig öffentlich be-
kannt zu machen. München, am go. Sep-
tember 1806.
Max Joseph.
Freyherr von Montgelas.
Auf kdnigl. allerhochsten Befehl.
G. Geiger.
Beförderungen.
Durch eine allerhöchste Entschließung vom
13.Oktober dieses Jahres haben Seine Majestät
denbisherigen Landrichter zu Landau, Florian