Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Lage ohne eine außerordentliche und schnelle 
Unterstuͤtzung auszuharren. 
Nach reifer Erwägung verschiedener Uns 
hierüber gemachten Vorschläge haben Wir 
allergnädigst beschlossen, wie folge: 
1. Es soll in Unserm ganzen Reiche 
überall und allgemein gleichheit= 
lich, ohne irgend eine Ausnahme 
oder Befreyung eines Standes, oder 
einer Person, eine extraordindre Kriegs= 
auflage erhoben werden. 
2. Sie soll die Eigenschaft einer direk- 
ten Auflage auf alles Grundver- 
mögen haben. 
3. Ihr Maaßstab soll ein Viertel Pro- 
zent von allem Grundvermögen, das heißt: 
Fünfzehn Kreuzer von jedem Hun- 
dert Gulden des Vermögenswer- 
thes seyn. · 
4. Ueber die Art der Erhebung werden 
Wir fuͤr jede einzelne Provinz, einzelne In- 
struktionen erlassen. 
5. Diese Kriegsauflage ist alsobald nach 
der Kundmachung der Provinzial-Instruk- 
tionen in Vollzug zu setzen, und die Fassio- 
nen und Geldbeyträge sind auf der Stelle 
beyzubringen. 
6. Die Rezepturen haben in der sechsten 
Woche nach Kundmachung der Provinzial- 
Instruktionen, die bis dahin eingeflossenen 
Gelder gegen den instruktionsmäßigen Ansatz 
zu kontrolliren, und die Sumigen anzu- 
mahnen. Wer nach Verfluß der achten 
Woche noch säumig befunden wird, gegen 
denselben ist ohne weiteres mit der Erekution 
zu verfahren. 
48 — 
7. Jedes General-Landeskommissariat hat 
den Ertrag dieser Kriegsauflage, so wie der- 
selbe nach und nach zur Provinzlal-Haupt- 
Kasse einläuft, allzeit ungesäume und ohne 
alle Vermischung mit der ordindren Zentral- 
Kasse-Dotation an Unsere Zentral-Scaats= 
Kasse baar einzusenden, und am Ende die 
Uebersicht des ganzen Ertrages durch alle in- 
dividuelle Rubriken Unserem Finanz-Mini- 
sterio vorzulegen. 
Gegeben in Unserer königlichen Haupt- 
und Residenz:= Stadt München den 7. No- 
vember 1806. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl. 
G. Geiger. 
  
Prvinzial-Verordnungen. 
  
(Die Beforderung der Kuhpockenimpfung in der 
Provinz Bamberg betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Die unzähligen Erfahrungen, welche in 
dem Laufe mehrerer Jahre so allgemein die 
Schutzpocken als das untrüglichste Mittel 
darstellten, die Menschen vor den gefährli- 
chen Wirkungen eines der verheerendsten Uebel 
zu bewahren, haben dennoch nicht vermochr, 
dieser wohlthätigen, und von der väterlichen 
Sorgfalt des Regenten längst begünstigeen 
Erfindung den ausgebreiteten Eingang zu 
verschaffen, welchen sic verdient, und man 
hat zur Beseitigung der bioher der schnelle- 
ren Verbreitung der Vaceination entgegen-
	        
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