Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

— 
neral-kandes-Kommissariate zu Innsbruck 
desfalls eine besondere Instruktion ertheilen. 
Indessen gedenken Wir die Organisation 
dieses Landgerichts nicht bis dahin zu ver- 
schieben, sondern dasselbe alsobald zu besetzen; 
wonach dem Landrichter, bis zur Untergebung 
unmirtelbarer Gerichts-Unterthanen, vorzüg- 
lich die Geschäfte eines Kreisamts-Substi- 
tuten zu besorgen übrig bleiben. 
Der Amtesitz ist nach Telfs zu verlegen. 
31. VIII. Das Landgericht Reutti 
begreist in sich das landesfürstliche Gericht 
Vils, dann das den Geriches-Uncerthanen 
verpfändete Landgericht Ehrenberg und 
Aschau. 
Wir werden bedacht seyn, diese Pfandschaft 
baldmöglichsi einzulösen. Da indeß der Land- 
richter von Ehrenberg ohnehin von Uns er- 
nannt wird; so ist er den übrigen Landrich= 
tern gleich zu stellen, und ihm die Gerichts- 
barkeit über Vils zugleich mit zu übertragen. 
Den Gerichtsgemeinden sind lediglich, neben 
den verpfändeten Urbarsgefällen, die Spor- 
telgesälle vom Landrichter zuzurechnen, und 
dieselbe außer weitern Verband mit dem letz 
teren zu seßzen. 
So lange die Pfandschaft bestehr, darf bey 
der Besoldung des Landrichters, und seines. 
Personals nur dasfjenige darauf bezahlt wer- 
den, was nach Abzug dessen, was die Gemein- 
den bisher hiezu beytragen mußten, an der reg- 
lementsmäßigen Summe abgehe, ohne daß hin- 
sichtlich des Sportel-Ertrags, so lange sol- 
chen die Gemeinden beziehen, eine Zurech- 
nung statt findet. 
454 
Wegen der in diesem Bezirke haͤufigeren 
Kriminalfaͤlle, und anderer Geschaͤfte ist es 
Uns genehm, daß dermal, neben dem bis- 
her von der Gemeinde untethaltenen Perso- 
nal, und dem für das Kriminale von Uns 
zu besoldenden Aktuar, noch ein weiterer Ak- 
tuar in Vils aufgestellt werde, wozu der 
dortige Richter zu verwenden ist. 
Das Landgericht hat übrigens einen Flä= 
chenraum von 18 r###n Quadratmeilen, mit 
einer Bevölkerung von 10345 Seelen, wo- 
von sich dermal 704 unmittelbar unter land- 
gerichtischer Jurtsdiktion, und 15551 mit- 
telbar darunter befinden. 
Die Amtswohnungen sind in Reutti be- 
reits vorhanden. 
33. IX. Das Landgericht Briren 
enthält die landesherrlichen Gerichte Thum- 
berg, Salern, Lisen, Alweis, Un- 
ter vintl, Pfeffersberg, nebst dem 
Hof= und Stadtgerichte Brixen, dann die 
Baron-Sternbachische Herrschaft Sterzing, 
die Burgfriedens = Gerichte Sprachen- 
stein und Reifenstein, das Klosterge- 
richt Neustift, und das Graf-Wolkenstei- 
nische Gericht und Burgsrieden Rodenegg, 
und Mühlbacher Klausen. 
Der Flächen-Inhalt ist 1 138 Quadrat- 
meilen, und der Bevölkerungsstand 27724 
Seelen, von denen 9843 unmittelbar unter 
dem Landgerichte, und 17881 unter Parri= 
monialgerichten stehen. 
Der bandgerichtesit ist in Briren, wo die 
alte Burg zur Amtswohnung zu benützen ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.