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neral-kandes-Kommissariate zu Innsbruck
desfalls eine besondere Instruktion ertheilen.
Indessen gedenken Wir die Organisation
dieses Landgerichts nicht bis dahin zu ver-
schieben, sondern dasselbe alsobald zu besetzen;
wonach dem Landrichter, bis zur Untergebung
unmirtelbarer Gerichts-Unterthanen, vorzüg-
lich die Geschäfte eines Kreisamts-Substi-
tuten zu besorgen übrig bleiben.
Der Amtesitz ist nach Telfs zu verlegen.
31. VIII. Das Landgericht Reutti
begreist in sich das landesfürstliche Gericht
Vils, dann das den Geriches-Uncerthanen
verpfändete Landgericht Ehrenberg und
Aschau.
Wir werden bedacht seyn, diese Pfandschaft
baldmöglichsi einzulösen. Da indeß der Land-
richter von Ehrenberg ohnehin von Uns er-
nannt wird; so ist er den übrigen Landrich=
tern gleich zu stellen, und ihm die Gerichts-
barkeit über Vils zugleich mit zu übertragen.
Den Gerichtsgemeinden sind lediglich, neben
den verpfändeten Urbarsgefällen, die Spor-
telgesälle vom Landrichter zuzurechnen, und
dieselbe außer weitern Verband mit dem letz
teren zu seßzen.
So lange die Pfandschaft bestehr, darf bey
der Besoldung des Landrichters, und seines.
Personals nur dasfjenige darauf bezahlt wer-
den, was nach Abzug dessen, was die Gemein-
den bisher hiezu beytragen mußten, an der reg-
lementsmäßigen Summe abgehe, ohne daß hin-
sichtlich des Sportel-Ertrags, so lange sol-
chen die Gemeinden beziehen, eine Zurech-
nung statt findet.
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Wegen der in diesem Bezirke haͤufigeren
Kriminalfaͤlle, und anderer Geschaͤfte ist es
Uns genehm, daß dermal, neben dem bis-
her von der Gemeinde untethaltenen Perso-
nal, und dem für das Kriminale von Uns
zu besoldenden Aktuar, noch ein weiterer Ak-
tuar in Vils aufgestellt werde, wozu der
dortige Richter zu verwenden ist.
Das Landgericht hat übrigens einen Flä=
chenraum von 18 r###n Quadratmeilen, mit
einer Bevölkerung von 10345 Seelen, wo-
von sich dermal 704 unmittelbar unter land-
gerichtischer Jurtsdiktion, und 15551 mit-
telbar darunter befinden.
Die Amtswohnungen sind in Reutti be-
reits vorhanden.
33. IX. Das Landgericht Briren
enthält die landesherrlichen Gerichte Thum-
berg, Salern, Lisen, Alweis, Un-
ter vintl, Pfeffersberg, nebst dem
Hof= und Stadtgerichte Brixen, dann die
Baron-Sternbachische Herrschaft Sterzing,
die Burgfriedens = Gerichte Sprachen-
stein und Reifenstein, das Klosterge-
richt Neustift, und das Graf-Wolkenstei-
nische Gericht und Burgsrieden Rodenegg,
und Mühlbacher Klausen.
Der Flächen-Inhalt ist 1 138 Quadrat-
meilen, und der Bevölkerungsstand 27724
Seelen, von denen 9843 unmittelbar unter
dem Landgerichte, und 17881 unter Parri=
monialgerichten stehen.
Der bandgerichtesit ist in Briren, wo die
alte Burg zur Amtswohnung zu benützen ist.