Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

schafes= und Hofmarksgerichten, wie auch 
sämmtlichen Stadt= und Markts-Magistra- 
ten nach Inhalt des allerhöchsten königlichen 
Reseripts vom 27. Junius dieses Jahres 
hiemit aufgetragen, dem Franz Maier 
von Alten= Eglossheim auf öffentlichen Märk- 
ten keine mindeste Handelschaft zu gestatten, 
und ihn sogleich zurückzuweisen. München 
den 1. Dezember 1806. 
Königliche andes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Ueberreiter. 
Verordnung. 
  
(Das Regierungsblatt betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Durch eine allerhöchste Eneschließung vom 
9. Dezember laufenden Jahres haben Seine 
Majestät allergnädigst geruht, die Verord- 
nung zu erneuern, daß vom 1. Jänner 1807 
anfangend das Regierungsblatt von den Pfar- 
rern nicht auf eigene Kosten gehalten, son- 
dern aus den Kirchen-Mitteln bezahlt; von 
480 
den Hfarrern aber bey Strafe des Ersatzes 
sorgfältigst aufbewahret werden soll. 
Diese allergnädigste Verfügung wird hie- 
mit sämmtlichen Behörden zur Wissenschaft 
und Nachachtung dekannt gemacht. Mün- 
chen den 13. Dezember 1806. 
Königliche Landes-Direktien. 
Frepherr von Weicheé. 
von Packenreith. 
Bekanntmachung. 
(Den Gerlchtsdiener Röckl in Reichenhall betr.) 
Seine Majestät der König haben dem Ge- 
richtsdiener Aloys Röckl in Reichenhall, 
welcher in dem letzten Feldzuge durch sein 
kluges und entschlossenes Benehmen seine be- 
drängten Mitbürger von einem bedeutenden 
Schaden gerettet hat, zur verdienten Aus- 
zeichnung die silberne Ehren-Medaille aller- 
gnddigst verliehen. München den 1r. De- 
zember 1806. 
Königliches General-Landes- 
Kommissariat. 
Freyherr von Weichs. 
Kramell. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anzeige des auf dem am as3. November 1806. zu Garmisch gehaltenen Vieh- 
markie verkauften Mastviehes. 
3 Haben gewogen Kommen also 2 Stücke zu stehen 
2 
Vom zugetriebenen. Machen im Gewichte . 
3 an im 
Mastviehe 3 9 an 
2 elde . 
ad Fleisch un Gelde. Kleisch unschlitt 9 
* auf . 
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