schafes= und Hofmarksgerichten, wie auch
sämmtlichen Stadt= und Markts-Magistra-
ten nach Inhalt des allerhöchsten königlichen
Reseripts vom 27. Junius dieses Jahres
hiemit aufgetragen, dem Franz Maier
von Alten= Eglossheim auf öffentlichen Märk-
ten keine mindeste Handelschaft zu gestatten,
und ihn sogleich zurückzuweisen. München
den 1. Dezember 1806.
Königliche andes-Direktion.
Frepherr von Weichs.
Ueberreiter.
Verordnung.
(Das Regierungsblatt betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Durch eine allerhöchste Eneschließung vom
9. Dezember laufenden Jahres haben Seine
Majestät allergnädigst geruht, die Verord-
nung zu erneuern, daß vom 1. Jänner 1807
anfangend das Regierungsblatt von den Pfar-
rern nicht auf eigene Kosten gehalten, son-
dern aus den Kirchen-Mitteln bezahlt; von
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den Hfarrern aber bey Strafe des Ersatzes
sorgfältigst aufbewahret werden soll.
Diese allergnädigste Verfügung wird hie-
mit sämmtlichen Behörden zur Wissenschaft
und Nachachtung dekannt gemacht. Mün-
chen den 13. Dezember 1806.
Königliche Landes-Direktien.
Frepherr von Weicheé.
von Packenreith.
Bekanntmachung.
(Den Gerlchtsdiener Röckl in Reichenhall betr.)
Seine Majestät der König haben dem Ge-
richtsdiener Aloys Röckl in Reichenhall,
welcher in dem letzten Feldzuge durch sein
kluges und entschlossenes Benehmen seine be-
drängten Mitbürger von einem bedeutenden
Schaden gerettet hat, zur verdienten Aus-
zeichnung die silberne Ehren-Medaille aller-
gnddigst verliehen. München den 1r. De-
zember 1806.
Königliches General-Landes-
Kommissariat.
Freyherr von Weichs.
Kramell.
Anzeige des auf dem am as3. November 1806. zu Garmisch gehaltenen Vieh-
markie verkauften Mastviehes.
3 Haben gewogen Kommen also 2 Stücke zu stehen
2
Vom zugetriebenen. Machen im Gewichte .
3 an im
Mastviehe 3 9 an
2 elde .
ad Fleisch un Gelde. Kleisch unschlitt 9
* auf .
len!] fl. ICent. Pf. (Cent.] Pf.] . kr. [Ctr.f. Grrld —
Stück. 1 e — — — — 4
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