Agrikultur — Appellations-Norme.
Agrikultur. Oberaufsicht und Leitung hier-
.ober. 425, 426.
Alumnen. Sieb georglanisches Seminar.
Akademlen, allgemeine Aufsicht hietüber. 4%%
426.
Akademiker, mit Stipendlen begnadigte.
Sieh Unlversitaͤt.
3 uare. Eieh Landgerichts-Aktuare.
ktugrs = Beyzlehung. Wiederholte Ver-
ordnung wegen Boyzlehung eines Aktnars,
oder bey dem Mangel dieses letztern, zweyer
Gerichtebeysitzer zu richterlichen Handlungen,
besonders bey Hofmarksgerichten. 117.
Anwiälde. Verordnung wegen der Sideslei-
stung derselben in die Seele ihres Prinzlpalen.
Sieh Gerichts = Koder, balerischer.
— wegen der bey Belehnungen zu beobachten-
den Formalitäten.
Sieh Belehnungs= Akt, — Bittschrlf-
ten in Nachlaß-Sachen.
Appellationen und gerichtliches Ver-
ahren in dem Fürstentchume Eich-
aͤdt. Die Revisionssuchungen von dem in
Elchstädt bestehenden Hofgerichte werden an
die oberste Justizstelle in Schwaben gewie-
sen. Bis zur allgemeinen Ciollgesetzgebung
bleibt „es noch ferner bey den bisher alldort
üblichen gemeinen Civil-Rechten, Statuten
und Gewohnbeiten; — bey dem gerichtichen
Verfahren in Cloil-Sachen wird der baleri-
sche Gerichtskoder und die demselben ange-
hängte Konkursordnung als Norme eingeführr.
773 774.
Appellationen aus der Grasschaft Tyrol,
wie auch den Färstenthmern Trien und
Briren. Sieh Justizstelle oberste in Schwa-
en.
Appellationegang in Prozessen bey dem
Oberamte zu Günzburg, — den Magistra-
ten zu Augsburg und Lindan, — dem bis-
her kaiserlich- dsterreichischen Appellationsge-
richte in Schwaben, — der obersten Justiz-
stelle zu Wien, — und den vormaligen hoch-
sten Reichsgerichten.
Sieh Justizpflege in Schwaben, — und Pro-
zesse bey den Reichsgerichten.
Appellationszug von dem Hofgerichte zu
Amberg, und dem Fürstenthume Ansbach.
Sieh Justizstelle, oberste in Franken.
Appellations-Norme in Ehestreitigkeiten
der Protestanten in Baiern und Neuburg.
Sieh Ptotestanten.
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Appellations-Tare — Banknoten.
Appellatlons = Tare, von den Mautäm-
tern einzuhelschende, vor der Revisions= Er-
kenntnit. Sieh unter Manewesen.
Archiv, kbnigliches. Steh Haus= und Staate-
Urchiv.
Armen-Anstalten. Oberaufsicht hlerüber.
425, 426.
Arme Seele. Slieh Erbseinsetzung derselben.
Arzneven-Handel, verbothener. Sieh
Vieh-Arzney= Handel, — und Quacksalber.
Aufschläger und Unter-Aufschläger
in Baiern. PVorschriften für dieselben zur
Verfahrung bev Einbeischung des Bier= und
Brandwein-Aufschlags. 381. —— Verhängung
der Strafen für dieselbe bey ungeeinnenm
Verfahren in Behandlung des Aufschlages.
384.
Auestände. Sieh Aerarsal = Ausslände.
Anowandern und Ueberrretken kdnig-
licher Unterthauen in fremde Krlegs-
dienste. Das diehfalls bestehende Perboth
wird ernenert, und auf sämmtliche Provin-=
zen ausgedehnt. 258.
Anuswärtige BVerbälenisse. Sieh Ministerial-
Departement und Ministerlal- Organisatlon.
aader einfache (Landbaader.) Ausschlat
derselben bev Juspekrionen kriminalischer Un-
glücksfälle und Vergistungen. Sieh kriminalis
sche Unglücksfalle.
Backdfen der Landleute. Verordnung we-
gen zweckmäßiger Bauar## und Besichtigung
derselben zur Entfernung der Feuerkgefahr. 28—.
Batern (Kurpfalzbatern) wird zur ursprüng-
lichen Würde eines Kdnigrelchs erhoben. 3. 53.
Genealogie des kbduiglichen Hauses ven
Balern. 17., 18.
Konstituirende kandes-Theile des Könlgreichs
Baiern; a) gemäß des Preßburger Frledens.
53, 54, 57; — b) durch Austausch an
Frankrelch. us0, loo; — C) durch Uebereln-
kunft mit den Grafen Fugger 210; — d) zu
Felge des rheinischen Bundsvertrags. 353,
354.
Einfährnng der National = Kokardé
alo eines allgemeinen Keunzeichens aller lal-
erischen Landeokinder. 23.
Baierischer Gerichts = Koder. Sleh Ge-
richto- Koper.
Baierlsche National Jeitun
Klebe Professor. 7 - s Sieh
Banknoten k. k. dsterrelchische. Warnung
an die königuchen Untertbanen, dieselhe ge-
gen baates Geld einzutauschen. 150, 151.
%