Ehestreitigkeiten ie. — Expeditions-Amt. rt.
chen haben, sollen als Vaganten behandelt
werden 4. 276.
Ehestreitigkeiten der Protestanten“
Sieh Protestanten in Baiern und Neuburg-
Eheverlobungen. Verordnung in wle ferne
dieselben gültig und erlaubt siud, nebst Be-
stimmung, welche zweckmäßige Formaliec=
ten siegelmäßige und vunsegelmshige- imglei#-
en junge beute, welche sich noch bey #h'
ren Aelteru befinden, oder unker Vormund“
schaft stehen, zu beobachten haben; — Hin-
weisung der Sponsalien-Klagen an die welr-
lichen Gerichtsbehdrden; — und Aufhebang des
unterm §. März und 8. April 1770 ergan-
genen sogenannten Provisional -Mandats.
175 — 176.
eidsern der Anwälde. Sieh Ge-
richrs-Koder.
Etdliche Pflicht, in welche die Malzmiller
zu nehmen sfind. 380.
Eidliche Pflicht der Postbeamter,
Sieh Postbeamte. 6
Elementarlehrer, könlaliche. Iustruk=
tion für dieselbe. Sieh unter Schuken.
Elementarschulen, kbnigliche. Lehrplan
f# dieselben in Städten sowohl, als auf dem
Lande. Sieh unter Schulen.
Elementarschulen in Bamberg. Behdl-
zung derselben. Sieh unter Schulwesen.
Englischer Garten Iin Müuchen. Ver-
ordn#ug wegen H andhabung der Ordnung und
Verhuͤtung der Frevel in demselben. 145
bls 147. Man sehe auch Lustgärten, königliche
zu Nymphenburg.
Erblaud-Postmeister. 65.
Erblehen, gemeine; und Erbzlusgl-=
ter im Fürstenthume Anebach. Ge-
setzliche Normen, in wie weit dieselbe verschul-
det und verpfändeb werden können. Zax.
Erbselnsetz ung. der armen Seele. Ver-
ordnung wegen Ver tbeilung einer solchen Ver-
lassenschaft an die Pfarrkirche, wo der Erb-
lasser selnen Wohnort hatte, mir Abzug des
für den Armen= und Schulfond bestimmten
vrvierten Theiles. 313.
Erziehungs= Privat = Institute. Sieh
unter Schulwesen.
Etats= Kuratel, dle, für das Fürstenthum
Ansbach, wird mlit dem General-Landes-
Kommissariat in Franken verbunden. 433.
Erhibita, sieh Klagschriften.
Erpeditions = Amt des dnde /he
Hofgerichts in München. ieh Bo-
then.
* Fromme
Fabriken . — v. Fuggerisch grafliche 2c.
Labriken und Manufakturen. Dberauf=
sicht und Leltung hierüber. 435, 436.
Feldmesser, approbirte in der Provinz Schwa-
ben. 167.
Feuersgefahr, Vorsichtsmaaßregeln gegen die-
selbe. Steh Backdfen auf dem Lande, —
hölzerne Riegel in Kaminen, — Kinder alleln
im Hause zurückgelassene, — und Nagel-
schmieden.
Finanz-Ministerlum, geheimes, neu kon-
stitnirtes. Sleh Ministerial-Organisation.
öeten (Miluir) dessen Rechte. Sieh un-
ter Milirch.
Fleischverkauf an Frevtagen. Aufhe-=
bung der dießfalls unterm gten Februar 1796.
ergangenen Verordnung und des darin enthal-
tenen Verborbes. 273.
Forstdedienstete und Jäger. Pflichten
derselben bey Betretung der Wilddiebe. Sieh
Wilddiebstahl.
Friedens = Trak #at. Sieh Preßburger Frie-
dens= Traktat.
Freyzigigkelt, allgemeine wechselseitige zwi-
schen den bbniglich -baierischen alten und
neuen Provinzen, und den Besitzungen
des Fürsten von Schwarzenburg= Sonderehau-
hausen. 5, 6.
Die in den ltern kbniglichen Staaten be-
stehende innere allgemelne Freyzügigkeir wird
auch auf die sämmrlich neu erworbe-
nen übrigen känder und Besitzungen aus-
gedehnt. 360.
Stiftungen der Juden. Stieh
Quarta Scholurum.
Fromme Vermächtnisse. Sleh Erbseinse=
tzung der armen Seele.
v. Fuggerisch-fürstliche Besitzungen
und Herrschaftew in Schwaben werden ge-
mäß der rbeinischen Bundetakte der Souve=
rainitaͤt Semer koniglichen Massestche von
Baiern unterworfen. 383.
1 t#Fuggerisch = gräfliche Besis ungen
in Schwaben. Kinigliche allerdchste De-
klaration und pragmatische Sraatsverordnung,
worin die staatsrechtlichen Verbältnisse= und
Modiflkatlonen auseinander gesetzt werden,
unter weschen die Reichsgrafen von Fug-
ger ihre sämmrliche unmittelbare reichän-
dische und ritterschaftliche Herrschafren und
sonstige Besitzungen in Schwaden der Sou-
veralnität Seiner kdniglichen Moiestär von
Baiern unterworfen haben 249. 257.
Revers= Urkunde, vermdg welcher erwähnte
Grafen die kbnigliche Souveränität über ihre