Kadeten- Korps — Kassen koͤnigliche.
gerichts in Amberg, wle solches bisber und
ter der obersten Justizstelle in München stand,
eluen erweiterten Wirkungskrels. a365 — 2367,
Man sehe auch über die Rubrik oberste In-
stizstellen die Absätze: Prozesse bey den ehe-
maligen hochsten Reichsgerichten, — und Kri-
minal = Tabellen.
adeten = Korps in München, kbulg-
liches. Vorschrift zur Beybringung ge-
eigueter Zeugnisse über Vermögen und son-
ftige Umstände für Aeltern, welche die un-s
entgeldliche Aufnahme ihrer Kinder in das-
selbe nachsuchen. 387, 389.
Kalender. Verfaßung derselben rücksichriich
der Patrozinien= und Kirchweihfeste. 402,
403.
Kalender= und Karten = Nachstemp-
lung in sädmmtlich-königlichen Pro-
vinzen Die von der Provinz Neuburg als
Provinzial = Maaßregel angeordnete Nachsieg-
lung der Karten und Kalender mit dem pfalz-
neuburgischen Provinzial= Stempel wird zur
allgemeinen WVorschrift dergestalt erboben, daß
zwar den Kartenmalern und Fabrlkanten, so
wie den Buchdruckern und Buchbindern frey-
gestellt bleibt, ihre Karr#en und Kalender bev
dem Siegelamte ihrer Provinz stempeln zu
lassen; wenn aber dieselbe aus einer Provinz
in die andere zum Verkauf versendet werden,
so sind sie noch, jedoch unentgeldlich, mir dem
Stempel derjenigen Prorinz zu versehen, in
welche der Absatz geschiebt. 213, 274.
Kämerer, kbnigliche, ernannte. 155. 308.
407. 416.
Kam nkehrer. Sieh Landgerichts Kamin-
kehrer. —
Kaminr.SiehbblqekneRiegelinKakus-ten-
Kandidaten. Sieh protestantische Prediger-
amts---Kandidaten.
Kantons-Reglement. Verordnungen in
Bezug und zu Erlaͤnternng detselben.
Sleh unter Milirärwesen die Absätze: Entlas-
suncsgesuche ven der Milfrärpflichriakeit; —
nähere Besiimmung und Schärfung der Stra-
fen gegen austretende Milirärpflichtige:; —
Professionisten mit dem Meilsterrechte versehe-
ne, unverehelichte; — und Anbringen der
Gesuche um Entlassung von der Kankons-=
pflichtigkeir, besonders iu Bezug anf die Pro-
vinz Bamberg.
Kassen, königliche. Sleh Besoldungsscheine
verhandelte, — Insertionsgebühren für die
Elnberufung abwesender Militärpfichtigen un-
Käufe der Nakuralien c. — Klagschriftente.
ter Militär, — wie auch Militär= Wiet-
der Naturallen von fremden
Militärpersonen in dem Fürstenthume
Bamberg. Verboth derselben 306.
Kinder allein lim Hause zurückgelas-
sene. Zur udthigen Vorsicht gegen 4
efabr erhalten die Obrigkeiten den Aufirig,
hren Untergebenen die Enrtfernung benvder
Aelrern vom Hause und alleinige Zuba#uafsennn
der Kinder zu unfersagen. 375.
Kndorufe. Sieh Stempel Taxen in Schwa-
en.
Kirchenangelegenbeilten. Sieh Relilgions-
angelegenheiten in Schwaben.
Kirchengebetb, dflentliches, und in der
Cbarwoche. Sieh Kdmg und kbnigliche Fa-
milie.
Kirchen, und religidse Gemeinden.
Handhabung der koniglichen Rechte hierüber.
425.
Kirchen= und geistliche wie auch welt-
liche milde Stiftungen. Provinzial=
Verordnung für Ober= und Niederbatern dle
von den Klrchen und Stiftungen der Städte
und Märkte im Jahre 1803 eingezogenen Baar-
schaften und die Rückbezahlung derselben be-
treffend. JI, 72.
— Verordnung an sämmtliche Kirchene und
milden Stiftungs-Administratoren im Für-
stentbume Bamberg wegen zu beobachtenden
Vorschriffen bey Verwendung und Verrechnung
des Stiftungsfondes. 201.4
— Stempelpflichtigkeit der Klrchen und milden
Stiftungen, wenn sie als Partheven vor den
Gerichtsbehdrden erschelnen, in so ferne sie
nicht zum Armenrechte zugelassen werden. a82.
Kirchen, Kapellen und Bruderschaf-
ten. Stleh Klosier inkamerirte.
Kirchenp olizen und geistliches Staats-
recht in den neuerworbenen Theilen der Pro-
vinz Schwaben. 145.
Kirchwelyhfeste. Verordnung, an welchen Ta-
gen sie gefevert werden sollen. Sleh Patrozinsen.
Kirchweibschutz und Friedgeboth im
Kürstenthume Bamberg. Das Auerufen des-
selben wird abgestellt. 316.
Mansebe auch über milde Stiftungen die
Rubriken: Gerreid= Status und Fruchtverkauf
in Schwaben; — Ouarts Scholarum bey from-
men Vermächtnissen der Juden, — Seiftungen.
Klagschriften und Vorstellungen bey
dem Hofgerichte zu Neuburg. War-
nung wegen der hiebep zu beobachtenden Stem-