Hrivatkehrer — Proteskant. Predigtamts 2c#
Franzosen und Kdnig von Italien,
und Sr. Majestät dem Kaiser von
Oesterreich. Unter zeichnet zu Preß=
burg den 26ten Oezember 1803. Be-
kanntmachung dieses Traktats nach dem ganzen
Inhalte, und Verordnung, dag in Bezug auf
die Staateverfassung von. Baleru derselbe, vor-
zuglich die Arrikel 7, 9, 13 14 und 15 als
ein pragmaticchee G ese angesehen wer-
den sollen. 40 — 56;.57 —.070.
Auftrag- an sämmrliche Landgerichte und
Rentämter zur Verfassang eineb General-Kon-
sdekts Über jene Bechte7 Beültzungen und
* Ansprüche, die auf den Bezirk eines jeden
Landgerichts Bezug haben, und worauf nach
dem XV. Artlkel dieses Friedens die dster-
reichische Monarchie Verzicht geleistet hat 48
7 n sehe auch Lehenvasallen, bisherig-
österreichische in Baiern.
BVrivarlehrer. Sieh unter Schulwesen.
Privilegien, (Druck= und Verlags) k##:
nigliche. Sieh Klebe und von Schaden.
Privilegirte Personen. Sieh Siegelm#-
ßige.
Professionisten mit dem Meisterrech-
te versehene, in wie ferne bey denselben des
Grund zur Eremption von der Militärpflich=
tigkeit nach dem §. 7. des Kautons-Reg-
lements obwaltet, und ihnen die Erlanbniß
zur Verehelichungen gegeben werden kdnne.
188.
Protestauten in Balern und Neuburg.
Instruktion über das gerichtliche Verfahren
in Ebe#streitigkeiten und Keusisto-
rial = Angelegenbeiten derselben, und
zwar ine besendere ruͤcksichtlich der Bestim-
mung des Gerichtstandes und des gerichrli-
chen Verfahrenb bep den Unterbehdrden, und
den einschlägigen keniglichen Jusinsiellen, be-
sonderé des Hofgerichtc zu Memmingen, —
der geeigneten Landebdtrektionen, und des
protestantischen Konsisloriums in Schwaben.
285 — 28.
Protestantische Pfarreyin München.
Bekanntmachung der allerhochsten Enurschlic-
hung, gemäß welcher den in der Stade und
Grgend von München wohnenden protelian-
tischen Unterthanen die Bildung einer eignen
Pfarrgemeinde bewilliget wird 272.
Protestantische Predigtamts= Kan-
didaten, in wie ferne denselben die Er-
lauhniß z1 predigen von den Pfarrämtern
gegeben werden konne. 15.3, 155.
Provinzen königl. — Pupillen-Vermögenz.
Provlinzen, kbnigliche, neuerworbe-
ne. ODie biêherige Einrichtung, nach wel-
cher die oberste beitung der gesammten Staats-
verwaltung in erwähnten Provinzen dem Mi-
nisterium der auswärtigen Angelegenheiten
üÜbertragen war, wird abgecndert, und bey
der neuen Abrbeilung des. Ministeriums in
vier Departements der einem jeden Depaxte-
ment zugewiesene Geschäftekreis auf die konig-
lichen gesammten Provinzen dergestalt ausge-
dehnt, dah keine derselben ausschließlich un#
ter der Leitung eines Departement steht. 428
Man sehe anch die Absätze: Auswandern
und Uebertreten in fremde Kriegedienste, —
Baiern, — Freyzugigkeit allgemeine, — Ka-s
lender= und Karten= Nachstemplung. -
P; okdxn ztal-Chefs. Sieh Zeitschriften po-
itische.
Ptovinzial-Landbdesdlrektionen. Sich
Landeedirektionen. 9r
Provinzial= Verordnungen in Bezug
auf die verschiedenen kdniglichen Provinzeh,
insbesonders ergangene. *
*) Eind unter den eignen Inhalts-Rubriken ange-
brt.
Provisionial-Mandat, das unter dem K
März und 2sten April 1770 wegen den
Eheversprechungen ergangene, wird
aufgehoben. 176.
2
: Prozefse bey den vormallgen hoͤchsten
Reichsgerichten zu Wien und Wetz-
lar anhängig gewesene, und noch unent-
schiedene koniglich -baierischer Untertha=
nen. Verordnung, gemäß welcher erwähnte
Partheyen, welche diese ihre Prozesse fort-
zusetzen gedenken, angewiesen werden, um die
Anelieferung der dießfailsigen Akten sich ben
den zu Wien und zu Wetzlar noch bestehen-
den Kanzlepen zu melden, zugleich aber auch
ihren Entschluß, den Prozeß fortzusetzen, den
den kompetenten koniglichen Justigstellen, in
dem Termine eines Jahrs und unter dem
Präjuriz einer stillschweigenden Verzick ung
auf die Fertsetzung ihrer Rechtsstreite, anzus
zeigen 473.
Pinfungen der Aspiranten zu königli-
chen Staatsdiensten. Sieh Staatsk ienste.
Prüfung der Pfarrev= Kandidaten.
Sieh Pfarrepen und Pfründen. E
Prüfung der Uer ste. Sieh Stadipbystker.
Pupiklen = Vermdgen in Schwaben,
Formnlars= Vorsch rift über die in der 1
niglich= baierischen Piovinz Schwaben zu s#el#-
lenden Waisen= und Vormundschafzst
.. »z.
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