Königlich-Balerisches
Regierungsblaettt.
IX. Stück. München, Mittwoch den 36. Februar 180é6.
Königliche allerhöchste Verordnungen.
(Die Postanstalten in Boiern betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern,
des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf,
Erztruchseß, und Kurfürst.
Ueeer die rücksichtlich der Verhálmisse=
des Postwesens von Unseren Landesstellen
erstatteten Berichte, über die von dem Herrn
Fürsten von Thurn und Taxis an Uns ge-
brachten Vorstellungen und Anträge, und
über die hierauf stattgefundenen konferenziel-
len Verhandlungen haben Wir Uns umstand-
lichen Vortrag erstatten lassen, und hierauf
folgende Entschließungen gefaßt:
1. Wir verleihen dem Herrn Fürsten von
Thurn und Texis für sich und dessen männ-
liche Descenden; die Würde eines königlich-
baierischen Erbland-Postmeisters als ein
Thronlehen welches derselbe bey einem je-
den Haupe und Rebenfalle persönlich zu
empfangen, und die festgesetzten Lehenge-
bühren zu enrrichten hat.
a. Diese Belehnung beschränket sich aus-
drücklich auf die altbaierischen, und die durch
den Friedensschluß von Preßburg erhaltenen
Staaten, worinn bis jetzt keine eigene oder
besondere Postanstalten eingeführet waren.
3. Unter dieser Einschränkung überlassen
Wir vor der Hand dem Herrn Fürsten von
Thurn und Taxis die Regie des gesammten
ostwesens, jedoch unrer der Aufsicht und
Mitwirkung besonderer dazu aufgestellter
königlicher Kommissäre.
4. Bey einem jeden Oberpostamte in
Unseren Landen wird ein solcher Kommissär
angestellt, welcher unmittelbar unter Unse-
rem geheimen Ministerial: Departement der
auswärcigen Angelegenheiten zu stehen hat.
§. Die Oberpostaäner sind jedoch nach
dem Territorial-Maaßstabe zu puriftziren,
so daß alle baierischen Postämter von jeder
Unterordnung unter ein außer Unserer Lan=
deshoheit gelegenes Oberpostamt völlig be-
frepet, und bloß baierischen Oberpostamtern
untergeordnet werden, weßwegen Wir dem-
nächst einem Vorschlage Unseres Erbland-
Postmeisters entgegen sehen.
6. So oft eine Postbedienung erledigee
wird, so hat Unser Erbland-Postmeister zwey
oder drey tüchtige in dem Lande gebohrne
Subjekte vorzuschlagen, außer wo bey Post-