Koͤniglich-Baierisches
Regierungsblatt.
X. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 5. Maͤrz 1806.
Koͤnigliche allerhoͤchste Verordnung.
(Die Standes-Erhbhungen betreffend).
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern,
des heil. römischen Reichs Erzrfalzgraf,
*e Erzrruchseß, und Kurfürst.
D. alle Standes-Erhöhungs-Gesuche
der Untethanen Unsertr Entschädigungs-
Lande, nachdem sie don den betreffenden
Stellen insiruirt und gewürdiget worden,
Uns durch Unser geheimes Ministerial: De-
partement der außwärtigen Verhältnisse zur
Entscheidung vorgelegt, und die geeigneten
Aussertigungen durch, dasselbe besorgt wer-
den, so haben Wir Uno, zur Bezielung
der gehörigen. Einfermigkeit und zur Erhal-
tung einer genauein Uebersicht, bewogen ge-
funden, dem gedachten Departement, als
dem diplomatischen, in dessen Wir-
kungskreis die Behandlung dieses Geschäfts-
zweiges cigentlich gehbrt, alle Standes-
Erhéhunz slachen Unserer sämmtlichen
Staaten zu ubertragen; wernach Unsere
Landesdirekliohen und Unrerthanen ssich in
ihren Berichten und Gesuchen schuldigst zu
achten haben. 4
München den ar. Februar 1806.
Max Joseph. «
Freyherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhochsten Befehl.
von Flad.
Provinzial-Verordnungen.
Für Ober= und Niederbaiern.
(Die Herstellung der Landstraßen betreffend).
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern,
des heil. römischen Reichs Erzrfalzgraf,
Erzetuchseß, und Kurfürst.
Da das Kitegeführwesen · die«vc«.rzüg-
lichsten Straßen Unsers Herzogthums Baiern
zerstoͤrt hat; die zum Bruͤcken- und Srras-
senbau eingeführten Auflagen so unbedeu-
kend sind, daß sie kaum zur Hälfte der ge-
wähnlichen Unterhaltung dieser Anlagen hin-
reichen; die Wiederhersiellung diefer Stras-
sen eine für das Aerarium Unerträgliche