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Last seyn wuͤrde; kein Land in Europa so
wenig zum Straßen= und Brückenbau bey-
trägt, als dieses, indem die bieherige An-
lage auf das Zugvieh nicht einmal ein
Sechstel oder ein Achtel dessen ausmacht,
was das Wegegeld in andern Staaten für
ein Stüuck Zugrieh beträgt, wenn der Ei-
genthümer damit eine Strecke Weges von
§0 Meilen zurücklegt; auch in allen Ländern,
welche die Wohlthat genießen, Kunst= oder
Hochstraßen zu haben, Jedermann ein Wege-
geld bezahlt, aber in diesem Herzogthume
reist, ohne daß ihm solches abgefordert wird,
so lange er nicht dessen Gränze betritt; die
Straßen in Baiern eine Länge von nahe au
§soo Siunden ausmachen, daher große Aus-
gaben verursachen; und endlich die vielen
Flüsse und Abzugsgräben sozo Brücken
und Durchlässe nothwendig machten, worun-
tker 138 Hauptbrücken von 200 bis 1000
Schuh lang, von denen viele während des
Krieges ganz; oder zum Theil abgebrannt,
oder abgeworfen sind; so sehen Wir Uns
in die Nothwendigkeit gesetzt, eine allge-
meju#e, den Grundsätzen der Bil-
ligkeit: entsprechende
Konkurrenz zur Bevfuhr des
Srtaßenbau= Materials, und zur
Aucsehebung der Gräben, nach dem
KHoffuße anzuordnen, und sehen die-
selbe folgendermassen fest:
* 1.
Ven einem ganzen Hof, er mag Be-
spavnung hahen oder nichr, soll, wenn #er
bis auf eine Stunde von dersenigen Seraße,
NRatural--
worauf dessen Besier das Materlale anzu-
fahren angewiesen ist, entfernt liegr, in der
Regel, wenn damit ausgelangt werden kann,
sechs und dreyßig Haufen Material zu 13
Kubik-Schuh baierisch angefahren werden.
Da der Kies nach den Seiten abrollt, so
muß jeder Haufen an der Grundfläche 7
Schuh lang, 3 Schuh breit seyn, und 2
Schuh zur Höhe haben.
Jeder Hof, der bis auf : Stunden
von der Straße entfernt liegt, soll ag Ma
terialhaufen anfahren.
Solcher Hof, welcher von der ihm zu-
getheilten Straße bis 3 Stunden entfernt
ist, soll 30 Material: Haufen auf die Stratze
bringen.
Der bis auf 4 Stunden von der ihm
zugerheilten Straße liegende Hef soll 12
Materialhausen auf die Straße ferdern.
Und endlich der bis auf §s Stunden von
der Straße liegende Hof hat § Material=
Haufen anfahren zu lassen.
In sofern aber das Material, welches
die Straßen gebrauchen, um wieder herge-
stellt zu werden, nicht verringert werden
darf, ohne daß selbst mit dieser Konkurrenz
die Absscht exreicht werden könnke, und die
Data, welche einer gleichsörtmmigen Austhei-
lung zum Grunde liegen, fehlen: so muß
die erste Austheilung der Material: Haufen
von der Spezial-Kommisston, welche Wir
unten näher bestimmem, #mmacht werden.
Diese autorisiren Wir daher, wenn es der
Bedarf nothwendig lachr, die Anzahl von