Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Hinsichtlich  des  Restbedarfes  zu.

740,746  M  32  4

wird  der  Königliche  Staatsminister  der  Finanzen  ermachtigt,  den
gleichen  Betrag  aus  dem  Antheile  Bayerns  an  der  französischen
Kriegskostenentschädigung  zur  Verfügung  zu  stellen.

Gegeben  zu  Hohenschwangau,  den  21.  April  1884.

Ludwig.

Dr.  Frhr.  v.  Lutz.  Dr.  v.  Fäusle.  p.  Maillinger.  Dr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Trailsheim.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Königs:

 

Staatedienst  -  Machricht.

 

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  vom
24.  April  ds.  Is.  allergnädigst  bewogen  gefunden,
  den  Kanzleisekretär  bei  der  kgl.  Gesandtschaft
  am  k.  k.  ssterreichischen  Hofe,
kgl.  wirklichen  Rath  Joseph  Spiegl,  seinem
allerunthänigsten  Ansuchen  entsprechend,  vom
1.  Mai  ds.  Is.  an  auf  Grund  des  §.  22
lit.  C.  der  IX.  Verfassungsbeilage  in  den
zeitlichen  Ruhestand  auf  die  Dauer  von  sechs
Monaten  zu  versetzen.

Der  Chef  der  Zentralabtheilung,
Sixt,  Oberst  z.  D.

 

Ordeno-Verleihungen.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter’'m
18.  März  l.  Is.  dem  kgl.  preußischen  Hofstaatssekretir
  Wernicke  in  Berlin  das
Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Verdienstordens
vom  heiligen  Michael,  und

unter'n  21.  März  ds.  Is.  dem  k.  geistlichen
  Rath  und  Hofbenefiziaten  Karl  Dibell
in  Rücksicht  auf  seine  seit  fünfzig  Jahren  mit
Treue  und  Eifer  geleisteten  Dienste  das  Ehrenkreuz
  des  königlich  bayerischen  Ludwigs-Ordens.
zu  verleihen.