Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Klasse  der  befonderen  Wissenschaften.

E.  Sektion  zur  Bildung  des  religiösen
  Volkskehrers.
t.  Allgemeine  Moral.

Hrofessor  Sailer,  nach  seinen  Ideem
der  Moral,  wechentlich  dreimal  von.
10.—  11  Uhr.

2.  Religionslehre  für  alle  Akudemiker.

Hrofessor  Sailer,  nach  seinen  Grundkehren
  der  Religion  (bei  tentner  1806.)0
wochentlich  dreimal  von  7—  8  Uhr.

3.  Historische  Darstellung  der  gesamten  Relisgionslehre
  des  Cyristenthums
sezt  Professor  Zummer  täglich  von.9—  10,
und  von  2—  3  Uhr  fort.
4.  Patrologie.

Hrofessor  Winrer,  nach  eigemn  Hefnn,
  wöchentlich  zweimal  von  8—09  Ubr.
5.  Liturgle.

Hrofessor  Winter,  nach  eigenen  gedruckten
  Schriften,  wöchenrlich  zweimal
von  8—0  Uhr.

6  Biblische  Hermeneutik-Hrofessor

  Mall,  nach  eigenem  Planewöchentlich
  dreimal  von  11—  12  Uhr.

7.  Hebrätsche  Sprachlehre.

Hrofessor  Mall,  nach  eigener  Grammauik,
  woͤchentlich  viermal  von  2—3  Uhr.

3.  Sywrische  und  Chaldälsche  Sprachlehre.

Hrofessor  Mall,  nach  Vater,  wöchentlich,
  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.“

9.  Eregese  a)  der  katholischen  Briefe.

Professor  Mall,  wöchentlich  dreimal  vom
1#1  —  12  Uhr.

5)  Fortsezung  der  Erkgese,des  Evangeliums  nach
#de.

Dr.  Azenberger,  täglich  von  —3
Uhr.  —
10.  Pastoraltheologle.
Hrofessor  Sailer,  nach  seinen  Vorlesungen
  der  Pastoraltheologie  (##te  Ausgabe,

6½
bei  tentner),  woöchentlich  dreimal  von
10.—  11  Uhr.
Drofessor  Fingerlos,  nach  eigenen
Schriften,  täglich  von  0—  10  Uhr.
F.  Sektion  der  Rechtskunde-Zweiter

  Tbell  der  Rechtsgeschichre,  oder
Geschichte  der  neueren,  vorzüglich  der  in  den.
kdniglich=  Balerischen  Staaten  geltenden  Rechte.
Professor  Hufeland,  mit  Beziehung

auf  Pütters  Grundriß  der  Staatsverdnderungen

  des  deutschen  Reiches,  soviel  die

Folge  der  Hauptbegebenheiten  betrifft,  täglich

  von  8—9  Uhr.

2.  Pandekten,  oder  das  gemelne  in  den  deutschen
  rdndern  gelrende  Civilrecht,  mit  durchgängiger
  Beziehung  auf  die  kdniglich  =  Balerischen
  Provinzlalrechte.

Professor  Hufeland,  nach  seinem  Panr
dektencompendium  (Gießen  1807)=von
  0—  t0,  und  11—  12  Uhr..

3.  Deutsches  Privatrech'.

Professor  Krüll,  nach  eigenem  keh#
buche,  täglich  von  2—  3  Uhr.

4  Handtungs-Wechsel-Polizel=  und  Kameral-Recht.



Professor  von  Moshamm,  nach  eiger
nen  Heften,  täglich  von  3—  4  Uhr.
5.  Europäisches  Vbdlkerrecht.
Drokanzler  und  Professor  Gönner,  nach
eigenem  Plaue,  in  einer  noch  zu  bestimmenden
  Stunde.
6.  Gemesnes  und  Basersshes  Kirchrnrecht  für
Katholiken  und  Porestanten.
Professor  Michl,  nach  seinem  nen  umgrarbeiteten
  Grundrifss,  täglich  von  4—  5
Ubr.
7.  Gemelnes  um  Baierisches  Lehemechr-Professor
  Krüll,  nach  des  Baierischen
ltandrechtes,  Th.  IV.  Kap.  183.  und  eigenem
  tehrbuche,  täglich  von  4—5  Ube.