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Klasse der befonderen Wissenschaften.
E. Sektion zur Bildung des religiösen
Volkskehrers.
t. Allgemeine Moral.
Hrofessor Sailer, nach seinen Ideem
der Moral, wechentlich dreimal von.
10.— 11 Uhr.
2. Religionslehre für alle Akudemiker.
Hrofessor Sailer, nach seinen Grundkehren
der Religion (bei tentner 1806.)0
wochentlich dreimal von 7— 8 Uhr.
3. Historische Darstellung der gesamten Relisgionslehre
des Cyristenthums
sezt Professor Zummer täglich von.9— 10,
und von 2— 3 Uhr fort.
4. Patrologie.
Hrofessor Winrer, nach eigemn Hefnn,
wöchentlich zweimal von 8—09 Ubr.
5. Liturgle.
Hrofessor Winter, nach eigenen gedruckten
Schriften, wöchenrlich zweimal
von 8—0 Uhr.
6 Biblische Hermeneutik-Hrofessor
Mall, nach eigenem Planewöchentlich
dreimal von 11— 12 Uhr.
7. Hebrätsche Sprachlehre.
Hrofessor Mall, nach eigener Grammauik,
woͤchentlich viermal von 2—3 Uhr.
3. Sywrische und Chaldälsche Sprachlehre.
Hrofessor Mall, nach Vater, wöchentlich,
in noch zu bestimmenden Stunden.“
9. Eregese a) der katholischen Briefe.
Professor Mall, wöchentlich dreimal vom
1#1 — 12 Uhr.
5) Fortsezung der Erkgese,des Evangeliums nach
#de.
Dr. Azenberger, täglich von —3
Uhr. —
10. Pastoraltheologle.
Hrofessor Sailer, nach seinen Vorlesungen
der Pastoraltheologie (##te Ausgabe,
6½
bei tentner), woöchentlich dreimal von
10.— 11 Uhr.
Drofessor Fingerlos, nach eigenen
Schriften, täglich von 0— 10 Uhr.
F. Sektion der Rechtskunde-Zweiter
Tbell der Rechtsgeschichre, oder
Geschichte der neueren, vorzüglich der in den.
kdniglich= Balerischen Staaten geltenden Rechte.
Professor Hufeland, mit Beziehung
auf Pütters Grundriß der Staatsverdnderungen
des deutschen Reiches, soviel die
Folge der Hauptbegebenheiten betrifft, täglich
von 8—9 Uhr.
2. Pandekten, oder das gemelne in den deutschen
rdndern gelrende Civilrecht, mit durchgängiger
Beziehung auf die kdniglich = Balerischen
Provinzlalrechte.
Professor Hufeland, nach seinem Panr
dektencompendium (Gießen 1807)=von
0— t0, und 11— 12 Uhr..
3. Deutsches Privatrech'.
Professor Krüll, nach eigenem keh#
buche, täglich von 2— 3 Uhr.
4 Handtungs-Wechsel-Polizel= und Kameral-Recht.
Professor von Moshamm, nach eiger
nen Heften, täglich von 3— 4 Uhr.
5. Europäisches Vbdlkerrecht.
Drokanzler und Professor Gönner, nach
eigenem Plaue, in einer noch zu bestimmenden
Stunde.
6. Gemesnes und Basersshes Kirchrnrecht für
Katholiken und Porestanten.
Professor Michl, nach seinem nen umgrarbeiteten
Grundrifss, täglich von 4— 5
Ubr.
7. Gemelnes um Baierisches Lehemechr-Professor
Krüll, nach des Baierischen
ltandrechtes, Th. IV. Kap. 183. und eigenem
tehrbuche, täglich von 4—5 Ube.