Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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g.  Baulerisches  Bergrecht.

Professer  von  Hellersberg,  nach  den
Bergordnungen,  wöchentlich  zweimal,  in
nach  zu  bestimmenden  Stunden.

O.  Gemelnes  und  Bajerisches  peinliches  Recht,
mit  steter  Ruͤcksicht  auf  den  Oesterreichischen
Kriminalkoder.

Professor  Krüll,  nach  den  Gesezbüchern,
und  Feuerbachs  tehrbuche  des  gemeinen
peinlichen  Rechts,  täglich  frühe  von  6—7  Uhr.

10.  Peinlicher  Prozeß.

Professor  Krüls,  nach  eigener  Anleitung,
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

11.  Balerischer  bürgerlicher  Prozeß,  mit  genauer
Angabr  der  Abwerckungen  dieses  von  dem  gemeinen
  Prezesse.  Damit  wird  a)  der  Vortrag
der  orgauischen  Instruktion  der  königlichen  L.#
deestellen,  und  b)  ein  Prozessualpraktlkum  verbunden.


Professor  Krüll,  nach  dem  Gesezbuche,
und  eigener  Anleitung,  tiglich  von  7—  8  Uhr.
1:.  Staats=  und  Kanzlen=  Praxis.

Drokanzler  und  Professor  Gönner,  nach
eigenem  tebrbuche  (bei  Krüll  1807),  143=lich
  von  11  —  12  Uhr.

13.  Eine  Uebersicht  des  Franzbsischen  bürgerlichen,
  peinlichen  und  Prozeß=  Gesezbuches.
Prokanzler  und  Hrofessor  Gönner,  nach

den  Quellen.

G.  Sekrion  der  staarswirtbschaftlichen

  Wissenschaften.
«  1.  Landwirthschaft.

Professor  Medicus,  nach  eigener  Anleitung,

  täglich  von  5—6  Uhr.
2.  Forstwissenschaft.

Ueber  forstbotanische  Kenntuß  der  inländischen,
  und  der  für  die  deutsche  Ferstwussenschaft
wichtigen  ausländischen  Helz=  Arten  w#d

Professor  Medikus  in  einer  schicklichen

Stunde  in  dem  ökonomischen  und  Forstgarten

  selbst  Vorträge  halten.

 

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3.  Technologle.
voprofesso-  Holziuger,  nach  Waliher,
on  ro  —  11  Uhr.

4.  Bürgerliche  Baukunst.

Professor  Holzinger,  nach  Succow,
täglich  von  2  —  3  Uhr.

5.  Encpclopädle  der  Kameralwissenschaften.

Professor  Holzinger,  nach  Schmaljz,
von  10  —  I1  Uhr.

6.  Polizei

sezt  Dr.  Butte  nach  eigenem,  unter  dem

Titel  „Einwohnerordnungelehre“

bogenweise  erscheinenden  Compendium  wschentlich

  dreimal,  von  2  —  3  Ubr  fort.
7.  Staatswirthschaft.

Professor  von  Mosbamm,  nach  Jakob,
  wöchentlich  dreimal  von  11.—  12  Uhr.

Professor  Frobn,  nach  Jakob,  in
noch  zu  bestimmenden  Stunden.

8.  Finanzwissenschaft.

Hrofessor  von  Mosbamm,  nach  eigrnem
  tebrbuche,  wöchentlich  dreimal  von
11  —  12  Uhr.

Professor  Frohn,  nach  eigenen  Hesten,
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

Dr.  Butte,  privat  für  schon  Geübtere,
  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.
.  Baierische  Staatsdkonomie,  oder  Lehre  von

den  Baierischen  Staateeinnahmen,  deiselben

Einhebungs=  und  Verrechunngöart.

Professor  von  Hellersberg,  nach  den
General=  und  Specialinstruktionen  der  Aemter,
  und  besonderen  Verordnungen,  täglich
von  11—  12  Uhr.
10.  Politische  Rechenkunstunde  Kameralrechnungs-Wisseus



Professor  von  Moshamm,  nach  eigenen
Heften,  in  nech  zu  bestimmenden  Stunden.
11.  Ueber  das  se  in  verschiedenen

Professor  Fro  n  9*5  hruench  und  wöchentlich
  dreimal.