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Saͤmtliche Behoͤrden werden hiemit ange-
wiesen, in vorkommenden Fällen den Be-
stimmungen der gegenwärtigen allerhöchsten
Verfügung gemäß sich zu benehmen.
München am r. Mai 1807.
Auf kbniglichen besonderen allerhöchsten Befehl.
Fr. v. Montgelas. Fr, . Hompesch.
(Den Konkurs zur Verleihung der katholischen
Pfarreien und Benefscien in der Provinz Ans-
bach betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da, vermäg eines an die unterzeichnete
Kamer ergangenen allerhöchsten Hof-Re-
seripts vom 4. dieses Monats, der Konkurs zur
Besezung der katholischen Pfarreien und Be-
nefizten, in Bezug auf die allgemeine, diesen
Gegenstand betresfende landesherrliche Ver-
ordnung vom 3o. Dezember vorigen Jahres,
auch für die Provinz Ansbach statt finden
soll; so wird biezu der Termin auf den
3. August dieses Jahres bestimmt, und ha-
ben daher die Subjekte, welche sich dabei
einfinden wollen, 14 Tage vor Eröffnung
des Konkurses ihre Zeugnisse über die ge-
sezmäßige Vollendung ihrer Studien auf
inländischen Gymnasien, tozaen, oder
Universitäten; dann über ihre Sitten und
Verdienste ordentliche verschlossene Zeugnisse
ibres Bischofs, der tandgerichte, in deren
Bezirke sie die Seelsorge ausgeübet haben,
so wie auch ihrer Pfarrer, an unterzeichnete
Stelle einzusenden, und am Tage vor dem
Konkurse sich selbst persönlich zu stellen.
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Zugleich wird bemerklich gemacht, daß,
ebe dieser Konkurs geendiger ist, keine bereits
erledigte, oder noch zu erledigende Pfarrei
weiter vergeben werden wird, und bei künf-
tigen Vorschlägen zu neuen Anstellungen auf
Pfarreien, in welcher Diözes ße auch lie-
gen, durchaus auf keine andere, als mit
den Konkurs= Zeugnissen versehene Priester
Räcksicht genommen werden kann. Ansbach
den 21. April 1807.
Königlich= Baierische Kriegs-
und Domainen-Kamer.
Graf von Thürheim.
(Den Konkurs zur Besezung der Pfarreien und
Benesisien in Schwaben betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach den Bestimmungen der allerböchsten,
im dießjährigen Regierungsblatte, Stück VII,
S. 270-275. bekannt gemachten Verordnung
vom 30. Dezember 1905, die Konkurse zur Be-
sezung der Pfarreien und Benefizien betreffend,
wird die unterzeichnete königliche kandesstelle
den Konkurs für die Provinz Schwaben in den
ersten Tagen des Monaks Julius eröffnen,
und die, Prüfung am ersten desselben Mo-
nats, Morgens un 8 Uhr anfangen.
Die Konkurs-Kandidaten haben bei der
landes-Direktion r4 Tage vor der Prüfung
sich über die gesezmäßige Vollendunz ihrer
Studien auf inländischen Gymnasten, Ly-
vLäen, Univecsttäten zu legitimiren, und über
ihre Sitten und Verdienste ordentliche ver-
schlossene Zeugnisse ibres Bischofs, der Land-
gerichte und Pfarrer, in deren Bezirken sie