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Gegenwart derselben alle Mannallen schliessen,
und hiernach sowohl die Vorrathskasse, als
die Hauptkasse, und Sekrerariatskasse stürfen,
und nehmen das sämrliche bisberige
landschaftliche Kasse Personal in könig,
liche Pflicht.
Ueber diesen Ake ist Uns das von den
landschaftlichen Depurirten, dem tandschafes-Kanzler,
und dem einschlágigen landschaftlichen
Kassepersonal mit zu unterzeichnende
Protokoll vorzulegen.
2.) Da die biesberige landschaftliche
Hauptkasse alle Steuer= und Aufschlags-Gefälle
nicht unmirtelbar von den perzipirenden
Aemtern oder standanlagspflichrigen
Individuen, sondern mittelbar aus den
Händen der s Obersteucrämeer, dann der
5 Oberaufschlags-Aemter, der 4 Rrtcersteuer-Einnehmer,
und der § Standaulags=Einnehmer
empfange; so sind die § tandsteuer:
Schreiber zu München, tandshue,
Straubing, Burghansen und Ingolstadt,
welche die Steuerkassen führen, — die 5
Oberaufschlagémter in den genannten Orken,
die 1 Rittersteuer: Schreiber, soriel
die Kasse beirift, — und die §F Bürger=Standanlags-Einnehmer,
auch soviel ihre
Kasse betrift, alsogleich in Unsere Pflicht
zu nehmen.
Bei denjenigen dieser Individuen, welche
Kich von Amts wegen, oder zufällig in München
befinden, geschieht dieses durch Unsere
Provinzial-Etats-Kuratel; bei denjenigen,
welche sich gegemvärtig nicht in München
befinden, ist ein geschriebener Eid nach dem
Formulare anderer Kassebeamten einzuziehen.
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Nachdem diese sämelichen Mittel-Kassiere
mit der bisberigen landschaftlichen Haupt-Kasse,
und also mit der künftigen königlichen
Steuerkasse und königlichen Aufschlags-Kasse
im engsten Verbande stehen, und
mit denselben am Ende des Eratsjabres abrechnen
müssen; so ist in diesem Augenblicke
bei denselben ein kommissioneller Kassesturz
nicht erfoderlich, sondern eine alebaldige
Einsendung ihrer Kasse-Ertrakte, so ferne
diese bei der landschaftlichen Hauptkasse
nicht ohnehin schon vorhanden sind, binreichend.
Wohl aber ist nach tandsbut,
wo eine eigene unterländische Vorratbskasse
eristirt, cin könizlicher Rath mit einem
Rechnungskommissär auf der Stelle :bzuordnen,
um dort, mit Zuziehung und
in Gegenwart eines oder zweier kandschaftlicher
Depurirten, im Namen und unter
der teitung der Provinzial-Ctatskuratel
das nämliche Geschadft vorzunehmen,
welches ersagte Unsere Provinzial-Etatekuratel
bei der Hiesigen landschaftlichen Hauptund
Vorratbskasse vornimmt.
3) Sebald bier in Munchen der Umsturz
der Kassen, nach Ausweis der Rechnungen
und Manualien, ganz im Reinen
ist, scheidet die Previnzial-Etarekuratel die
Aufschlagsgesälle von den Steuergesällen
und Vocrathsgeldern.
Das tolal für die alte Vorraths= und
für die Steuerkasse bleibt in dem vorderen
Dheile des tandbauses, wo es dermal ist.
Samtliche Aufschlazsgelder aber werden
an das bereits in Unserer Pflicht stebende,
und in dem binteren Theile des tand-