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Alle Berichte der Beamten, und
alle Gesuche, welche auf diese Staats-
gefaͤlle Bezug haben, mössen von jeze
anfangend an Unser Gubernium einge-
sender, und von demselben veebeschieden
werden,
Unfere Provinztal = Etats-Kurotel
nimmt, unter Verwendung des bisber
landschaftlichen Buchhaltungspersonals,
und auch des Rechnungs-Kommissa-
riates, sowohl die beurigen, als die
von den vorderen Jahren etwa noch rück-
ständigen Rechnungen auf, und ertbeiler
den Beamten die Absokutorien.
6) Die bisherigen landschaftlichon Aus-
taben für Besoldungen, Penssonen,
und Regie des landschaftlichen Aus-
schusses, dann aller bisberigen kand-
schaftlichen Beamten werden obne al-
len Unterbruch fortbezablt, bis über
die jahrlichen Bedürfnisse der landschaft-
lichen Akeivität der im General= Edikre
erwähnte jährliche Erat sanktionirt sein
wird.
7) Wir erwarten unverzöglich den schon
unterm a7. Jänner diefes Jabres abge-
soderten landschaftlichen Schuldeneil-
gungs-: Plan, um hiernach eigene Til-
gungs-Fonds, eine eigene Schuldentil=
gungs= Kasse, und eine eigene Provin=
lial-Schuldentilgungs.= Kommeßion,
mit dem Beistze landschaftlicher Depu-
tirten, schleunig etabliren zu können.
Indessen ist mit der Bgablung der
Zinsen auf das pünktlichste fortzufab=
ren; und eben deßwegen ist aus dem
landsch aflichen Vorrathe, ausser den
vostulatsmässigen Bewilligungen, nicht
das geringste in die Provinzial= Haupt-
Kasse zu ziehen; damit die bisherigen
Zins= und andere landschaftliche Zab-
lungen nicht einen Augenblick stille ste-
beu bleiben.
8) Für die kankschaftliche Einsicht in die
Verwendung des erst noch zu bestim-
menden Schuldentilgungs= Fonds wird,
theils durch die Beiziehung ihrer De-
putirten zu der künftigen Provinzial=
Schuldentilgungs = Kommission, und
tbeils durch die im General= Edikte
angeordnete Zentral = Kommißion des
Staatsschulden-Eiats vom ganzen Ks-
nigreiche geforgt: — und es wird gleich-
falls eine zweckmássige landschaftliche
Einsicht in die Berwendung der tand-
steuern, gemäß dem General= Edikte, ge-
geben werden.
Münchey den 8. Juni 1807.
Max Josephp.
Freiherr von Hompesch.
Aaf kiniglichen allerhdchsten Bej. l.
G. Geiger.