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in anderen Landgerichten statt hatten, jene
aufgefodert, an welche solche Foderungen
durch Oblente oder Gerichtsdieuer gemacht
wurden, die Anzeige hierüber an die betref-
fenden Behörden zu machen, und diese haben
alsdann die Beschwerde zu untersuchen, und
die fällig befundenen Obleute oder Geriches-
diener zur Rückerstatrung dessen, was sie ein-
gebracht haben, mit der Bedrohung anzuhal-
ten, daß sie in weiterem Betrecungsfalle zum
Ersaze des Doppelten werden angehalten wer-
den. — Dee zurückerstattete Betrag soll der
Armenkasse des Landgerichts verrechnet werden.
Die Landgerichte in den Provinzen Baiern,
der oberen Pfalz und Neuburg haben nicht nur
diesem nachzukommen, sondern auch darüber
zu wachen, daß ihre Inkorporationsorte, und
die ihrer Polizei: Aufsicht unterworfeneu Herr-
schaftsgerichte dieser Weisung nachkommen,
und, wie geschehen, innerhalb vier Wochen
bey der Assekuranz= Kommssion sich auszu-
weisen. München den 22. Junt 1807.
Königliche Landes-Direktion
in Baiern.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
Aufträge.
An die mit der Berichtigung der Brandscha-
dens-Konkurrenz für das Jahr 1806 noch
rückständigen Landgerichte, Herrschafté-
gerichte und Rentämter.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem die Brand-Assekuranz= Kommis-
ssen die Anzeige gemacht har, daß die meisten
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Landgerichte, gefreiten Herrschaftsgerichte und
Rentämter mit Berichtigung der Konkurrenz
für das Jahr 18060., und Einsendung der
Quittungen im Ausstande sind, diese aber
nichr länger kann nachgesehen werden, indem die
Vergürung der Brandschadden im laufenden
Jahre davon abhangt; als erhalten sämtliche
im Rückstande besindliche Behörden nach be-
reits verflossenem Termine von 8 Wochen, den
Auftrag, die Konkurrenz nun innerhalb 8 Ta-
gen, vom Tage der Einrückung dieses, zu
berichtigen, oder die Anstände, durch welche
sie hieran verhindert sind, bei der Assekuranz=
Kommission anzuzeigen, welche angewiesen
ist, nach der im General-Konspekte für das
Jahr 1 806 gemachten Bedrohung, ohne wei-
tere Anfrage, gegen die noch Säumigen exe-
kutive zu verfahren.
München den 22. Juni 1807.
Königliche Landes-Direktion
in Baiern.
Frelherr von Weichs.
Rainprechter.
An sämtliche Landgerichte und Renrämter
der Provinz Baiern.
(Die Einsendung der Nachlaßlibelle in Beziehung
auf die Stenern betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da man die ehemals landschaftlichen, nun-
mehr königlichen Steuermter angewiesen hat,
ihre Steuerrechnungen nicht mehr mit dem
Kalenderjahre, sondern wie alle übrigen Ka-
meral-Aemter mit dem Finanzjahre, ndmlich
mit Ende Septembers zu schließen, so erhalten
sämtliche Landgerichte und Rentämter hie-