Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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in anderen Landgerichten statt hatten, jene 
aufgefodert, an welche solche Foderungen 
durch Oblente oder Gerichtsdieuer gemacht 
wurden, die Anzeige hierüber an die betref- 
fenden Behörden zu machen, und diese haben 
alsdann die Beschwerde zu untersuchen, und 
die fällig befundenen Obleute oder Geriches- 
diener zur Rückerstatrung dessen, was sie ein- 
gebracht haben, mit der Bedrohung anzuhal- 
ten, daß sie in weiterem Betrecungsfalle zum 
Ersaze des Doppelten werden angehalten wer- 
den. — Dee zurückerstattete Betrag soll der 
Armenkasse des Landgerichts verrechnet werden. 
Die Landgerichte in den Provinzen Baiern, 
der oberen Pfalz und Neuburg haben nicht nur 
diesem nachzukommen, sondern auch darüber 
zu wachen, daß ihre Inkorporationsorte, und 
die ihrer Polizei: Aufsicht unterworfeneu Herr- 
schaftsgerichte dieser Weisung nachkommen, 
und, wie geschehen, innerhalb vier Wochen 
bey der Assekuranz= Kommssion sich auszu- 
weisen. München den 22. Junt 1807. 
Königliche Landes-Direktion 
in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Rainprechter. 
  
  
Aufträge. 
An die mit der Berichtigung der Brandscha- 
dens-Konkurrenz für das Jahr 1806 noch 
rückständigen Landgerichte, Herrschafté- 
gerichte und Rentämter. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem die Brand-Assekuranz= Kommis- 
ssen die Anzeige gemacht har, daß die meisten 
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Landgerichte, gefreiten Herrschaftsgerichte und 
Rentämter mit Berichtigung der Konkurrenz 
für das Jahr 18060., und Einsendung der 
Quittungen im Ausstande sind, diese aber 
nichr länger kann nachgesehen werden, indem die 
Vergürung der Brandschadden im laufenden 
Jahre davon abhangt; als erhalten sämtliche 
im Rückstande besindliche Behörden nach be- 
reits verflossenem Termine von 8 Wochen, den 
Auftrag, die Konkurrenz nun innerhalb 8 Ta- 
gen, vom Tage der Einrückung dieses, zu 
berichtigen, oder die Anstände, durch welche 
sie hieran verhindert sind, bei der Assekuranz= 
Kommission anzuzeigen, welche angewiesen 
ist, nach der im General-Konspekte für das 
Jahr 1 806 gemachten Bedrohung, ohne wei- 
tere Anfrage, gegen die noch Säumigen exe- 
kutive zu verfahren. 
München den 22. Juni 1807. 
Königliche Landes-Direktion 
in Baiern. 
Frelherr von Weichs. 
Rainprechter. 
  
  
An sämtliche Landgerichte und Renrämter 
der Provinz Baiern. 
(Die Einsendung der Nachlaßlibelle in Beziehung 
auf die Stenern betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da man die ehemals landschaftlichen, nun- 
mehr königlichen Steuermter angewiesen hat, 
ihre Steuerrechnungen nicht mehr mit dem 
Kalenderjahre, sondern wie alle übrigen Ka- 
meral-Aemter mit dem Finanzjahre, ndmlich 
mit Ende Septembers zu schließen, so erhalten 
sämtliche Landgerichte und Rentämter hie-
	        
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