Full text : Fabrikschulen.

118  Lehrpläne.

Ist  das  Geschäft  eröffnet,  so  werden  die  im  Geschaftsgang  vermerkten
  möglichst  einfach  gehaltenen  Vorfälle  immer  einer  genauen  Betrachtung
  darüber,  inwiefern  sie  eine  Änderung  des  Vermögens  herbeiführen,
  in  die  genannten  Bücher  vermerkt  und  übertragen,  wobei  ausdrücklich
  gesagt  sein  möge,  daß  reine  Bargeschäfte  auf  dem  Konto  des
Kunden  im  Hauptbuch  nicht  erscheinen  dürfen.

Die  Abschlußarbeiten  einer  Buchseite  sowohl,  die  Unterscheidung
von  Seite  und  Folio,  als  auch  die  Konto-Übertragung  und  die  Bücherabschlüsse
  sind  ganz  besonders  einzuüben;  denn  erfahrungsgemäß  sind
es  gerade  diese  Vorarbeiten  zu  einer  Bilanz  und  die  Bilanz  selbst,
an  denen  die  buchhalterischen  Fertigkeiten  der  kleinen  Gewerbetreibenden
  scheitern.

Die  Schlußinventur  wird  im  Gegensatz  zur  ersten  schon  eine
Menge  neuer  Begriffe  enthalten,  die  den  Schülern  während  desUnterrichts
geläufig  geworden  sind.  Ist  der  Gewinn  ermittelt,  so  folgen  nun  Betrachtungen
  über  den  Wert  dieser  Zahl  als  Unterlage  für  die  Steuerdeklaration
  und  ein  Vortrag  über  die  bei  uns  üblichen  Arten  der  Besteuerung,
der  gleichzeitig  eine  Repetition  des  in  der  Bürgerkunde  Durchgenommenen
  darstellt.

Muster  der  Formulare  für  die  einzelnen  Geschäftsbücher  anzuführen,
  kann  ich  mir  füglich  ersparen,  weil  dieselben  selbstverständlich,
wenn  auch  den  Bedürfnissen  der  verschiedenen  Betriebe  engstens  angepaßt,
  sich  doch  im  Grunde  genommen  immer  an  die  allgemein  übliche
Form  halten.  Erwähnen  möchte  ich  nur,  daß  es  gut  ist,  die  Schüler  von
der  ersten  Eintragung  ab  an  die  größte  Sauberkeit  zu  gewöhnen.  Blaue
Umschläge  für  die  jeweilig  2  oder  3  losen  Formularblätter,  die  notwendig
sein  werden,  Löschblätter  und  Lineale  sind  also  dringend  erforderlich.
Man  darf  es  mir  schon  glauben,  daß  man,  selbst  mit  diesen  Hilfsmitteln
ausgerüstet,  seine  liebe  Not  hat,  die  vielfach  recht  ungelenken  Fäuste
zu  einer  ordentlichen  Buchführung  zu  bringen.

Wenn  der  Buchführungsunterricht  in  der  Werkschule  keine  andere
Wirkung  hätte,  als  in  den  Schülern  den  Sinn  für  Sorgfalt  und  Ordnung,
für  ein  rechtes  Maß  ihrer  Ausgaben  im  Verhältnis  zu  den  Einnahmen
großzuziehen,  so  hätte  sie  ihren  Zweck  schon  völlig  erreicht;  denn  nur
wer  als  Mann  später  gelernt  hat,  eine  gute  Wirtschaft  zu  führen,  ist  zufrieden.
  Zufriedene  Arbeiter  aber  ermöglichen  erst  eine  stetige  und
ruhige  Entwicklung  eines  jeden  Unternehmens.

g)  Wechselrecht.

Es  mutet  vielleicht  manchen  etwas  seltsam  an,  daß  gewerbliche
Lehrlinge  und  jugendliche  Arbeiter  auch  auf  diesem  Gebiete  unterrichtet