Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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dieser Betrag mit 1 fl. 30 kr. sogleich bei 
Aus haͤndigung des Patents berichtiget werden. 
XIV. Bei denjenigen Kram= und Ge- 
werbs= Leuten, welche, wegen ihrer entschiede- 
nen Unvermögenheit, auch den geringsten 
Zoll-Patent-Betrag nicht entrichten können, 
werden, wenn es Krämer sind, Klassen- 
Datente von 1 fl. Zo kr, und sind es Ge- 
werbsleute, — Gewerbs-Patente von 15 kr. 
ausgefertige. 
XV. Wenn binnen 14 Tage, nach der hie- 
oben unter Artikel VI. bemerkten Bekannt- 
machung, die Zoll-Patente noch nicht eingelößt 
sind; so haben die Siegel:Aemter, unter 
Anführung der noch nicht bezahlten Nu- 
mern, sogleich die Anzeige davon an die ein- 
schlägigen Land= oder Stadtgerichte zu ma- 
chen, welchen hiemit bei Selbsthaftung die 
Verbindlichkeit aufgelegt wird, diese Aus- 
stände von den Zoll-Patent-flichtigen in 
den nächsten 14 Tagen erecutiv zu erholen, 
wobei zugleich eine Strafe von 6 Prozento 
  
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des Klassen- Patent-Betrages, und von 1 fl. 
der Gewerbs-Patente, nebst den Executions- 
Kosten, von den saͤumigen Individuen einge- 
bracht werden muß. Ein Drittheil dieser 
Strafe faͤllt dem einschlaͤgigen Siegel- Amte 
zu; die uͤbrigen zwei Drittheile werden zwi- 
schen dem Land= oder Stadtgerichte und dem 
Aufbringer gleichheitlich vertheilt. 
In Appellarions-Fällen über diese Strafen 
hat die General-Zoll= und Maut-Direkrion 
zu erkennen. 
Gedachte Direktion hat nach obigen deutli- 
chen und bestimmten Vorschriften das ganze 
Detail des Zoll-Patent-Wesens zu leiten, 
und die neu angeordneten Kreis-Siegel-Aem- 
ter, so wie die Land= und Stadtgerichte, ha- 
ben sich hienach gleichfalls auf das genaueste 
zu richten. Muͤnchen den 30. September 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl 
G. Geiger. 
Verzeichniß 
über dlejenigen Geld-Beträge, welche bel dem kdnigl. Siegelamte im Isar-Kreise für dle Klassen= und Gewerbs- 
Joll-Patente der nebenbezeichneten königl. Landgerichte, Medlat-Aemter und Städte eingehoben worden. 
Verfaßt München den 20. September 180s. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Namen Klassen-Zoll-Patente für Gewerbs-Zoll-Patente 
« Handelsleute TorAL- 
derLandgerichte, Krämer.Weinwlrthe.uden. Aa 1 Summe 
Mediat-Aemter fl. zo kr. kr. · 
und Etidte. Betrag. Betrag. Betrag. 
EIIEIAAII— 
Moosburg, 
Landgericht. 33130 189 43 ————— 1|1860¼% 45 
Landehut, 
Stadt. 550% 18 13r 15 àa3 — — 3 30 163889— 
  
  
  
  
  
 
	        
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