251
Da bei der Zentral: Stistungs-Kasse die
sogenannte gedoppelte italienische Buchhaltung,
in einer auch für nicht kaufmännische Gegen-
stände schicklichen Anwendung, einzuführen be-
liebt worden ist, so dürfen in dieses Kassebuch
uur diejsenigen Veränderungen bei der Kasse eine
getragen werden, welche sich durch wirklich baare
Einnahmen oder Ausgaben ergeben; alle übri-
gen Veränderungen, die bei dem Geschafte
vorkommen., I. B. die Abrechnungen mit ans
dern Kassen und Administrationen, müssen von
dem Kassier in dem sogenannten Prima-Nota=
buch eingetragen, und es soll darin unter den
geeigneten Rubriken alles, was die Kasse zu
empfangen, oder zu leisten hat, gehörig ver-
zeichnet werden.
G. o. Aus diesem Kassebuche muß wochent-
lich ein doppelter Extrakt geschrieben werden,
wovon das eine Eremplar dem Ministerinm des
Innern, das zweite aber dem mit der Kasse-
Direktion beauftragten Chef des geheimen
Zentral: Rechnungs-Kommissariats des In-
nern jedesmal am Schlusse der Woche zugustel-
len ist.
G. r0. Der Kassier hat die Repartition der
wochentlichen Zahlungen zu entwersen, und
verfügt sich mit derselben an dem hiefür be-
stimmten Tage zu dem mit der Kasse-Kuratel
beauftagten Chef des geheimen Zentral-Rech-
nungs-Kommissariates des Innern, und nach-
dem die Repartition von dem Misterium ge-
nehmigt und unterzeichnet worden ist, seze er
auch den Buchhalter in die nöthige Mitkennt=
niß der repartirten und festgesezten Zahlungen.
S. r1. Zum Behufe dieser wochentlichen Re-
254
partition haͤlt sich der Kassier ein eigenes No-
tatenbuch in die 12 Monate des Etats-Jahres
eingetheilt, in welchem die festgesezten verschie-
denen aus der Kasse zu leistenden Ausgaben
nach ihren bestimmten Verfallzeiten eingetragen,
auch diejenigen Anweisungen vorgemerkt wer-
den, welche unter dem Jahre erfolgen.
H. 12. Der Kassier hält überdieß ein beson-
deres Buch, worin nach beisolgendem Formu-
lar sub Lir, B. in einer tabellarlschen Form
die durch allerhöchste Rescripte zur Kasse an-
gewiesenen Zahlungen, und was hieran gelei-
stet wird, nach der dreifachen Abtheilung des
Sosftungs-Vermsgens in die geeigneten Ko-
lonnen eingetragen werden. Aus diesem Buche
wird am Ende eines jeden Quartals ein Extrakt
dem mit der Kasse-Direktion beanftragten Chef
des geheimen Zentral-Rechnungs-Kommissa-
riats des Innern zugestell.
. 13. Aus dem Hassebuch und der Prima-
Nota werden am Schlusse eines jeden Monats
die vorgekommenen Geschäáfte und Veränderun=
gen nach den geeigneten Rubriken auf das
Journal oder Manual getragen, in welchem
sich die aufgezeichneten Posten jedesmal gegen-
einander bilanziren müssen. In diesem Ma-
nual muß bei jeder Einnahms; oder Ausgabs-
Pest ihre Befugniß kurz und deutlich ausge-
drückr, das Beleg oder die Verifikanlon, wor-
auf sie sich grundet, angeführt, und adnu-
merirt, und sich überhaupxt hiebei aller mög-
lichen Klarheit beflissen werden.
Aus diesem Manual oder Journal, wovon
das Formular hiernach vorkommen wird, wer-
den die einzelnen Posten auf dem Hauptbuch