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Beilage V.
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Instruktion
zum Vollzuge des organischen Ediktes über die
Verwaltung des Stistungs-und Kommunal-=
Vermäögens vom ersten Oktober 1807, in
Beziehung auf die dußeren allgemeinen und
besonderen Stistungs-Administratoren.
I. Abschnitc.
Ergreifung des Stiftungs-Vermögens.
1. Kapitel.
Umfang des Stiftungs-Vermögens.
§. 1. Das Seiftungs-Vermögen hheilet
sich nach den drei Hauptzwecken der Begrün-
dung und Verwendung in das Vermäögen
a) des Kultus,
b) der Erziehung und des Unterriches,
c) der Wohlthaͤtigkeit.
Der erste Theil umfasset das Vermoͤgen
1. der Pfarr: und Filial: Kirchen,
2. der Beneftzien,
3. der Kapellen,
4. der Bruderschaften,
§s. der Messen= Stiftungen, und dergl.
Der zweite Theil begreift das Vermögen
1. der Universicähen, .
2. der lateinischen und teutschen Stadt-
und Landschulen,
3. der Studenten-Seminarien,
4. der Schullehrer-Seminarien,
§. der Priester-Seminarien, und dergl.
Der dritte Theil enthaͤlt das Vermögen
1. der Spitaͤler,
2. der Krankenhaͤuser,
3. der Versorgungshaͤuser,
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4. der Leprosenhaͤuser,
5. der Itrenhaͤuser,
6. der Lokal-Armenfonds,
7. der Findelhäuser,
8. der Waisenháuser,
9. der Kinderhäuser für Kinder armer
eltern,
10. der Gebaͤhrhaͤuser, in so ferne dieselben
ein eigenes Fundirungs-Vermoͤgen be-
sizen, und dergl.
Die Stiftungen, welche fuͤr verschiedene
Zwecke fundirt sind, und von welchen der
Hauptzweck nicht schon in den Stiftungs-
Urkunden ausgedruͤckt ist, werden demjenigen
Theile des Stiftungs--Vermoͤgens unterge-
stellt, fuͤr welchen der groͤßere Theil der Rente,
nach der Ansicht der Rechnungen, bisher ver-
wendet worden ist.
h. 2. Nach der Verschiedenheit der Glau-
bensgenossen, zu deren Behuf die Sriftungen
bestehen, sind die Stiftungen des Kultus, und
jene des Unterrichtes
a) katholische, oder
b) evangelische;
und die Stiftungen der Wohlthaͤtigkeit
a) katholische,
b) evangelische,
c) paritaͤtische.
G. 3. Im Bezuge auf die Personen, welche
an dem Genusse der Rente des Seiftungs-
Vermügens nach dem Willen des Slrifters
Theil nehmen können, theilen sich die Stif-
tungen .
s)inöffcntliche,
b)inPrivat-kund
c)inFasiiiliq11-Stifkuitgen.