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fallenen Zinsen in die Rechnung des Etats-
Jahres 1805 gestellt;
2. alle Grund- und Bodenzinsen, Pfen-
ninggilten, Gattergilten, Stisten, Getreid-
gilten, Kuͤchendienste, Scharwerkgelder, Re-
kognitionen, Zehentreichnisse in Geld, oder
Naturalien; es mag die Verfallzeit nach der
bisherigen Uebung vor, oder nach dem Mo-
nate September 1807 eingetreten sehn.
Wenn daher an diesen grund= und zehent-
herrlichen Renten von den bisherigen Admini-
straroren schon ein Theil eingenommen wor-
den ist; so sollen diese Einnahmen in die Kas-
seberechnung vom ersten Oktober bis lezten
Dezember 1 807, und in die Materialrechnung
für den genannten Zeitraum aufgenommen,
und dadurch dem eintretenden Administrator
überwiesen werden.
3. Hieraus solgerc sich von selbst, daß alle
Erlöse von den bis zum Schluße des Monaes
Dezember 1807 verdußerten Gilt= und Zeheur-
Getreidern, und anderen Naruralzehenten,
und Ratural-Küchendiensten in die Rechnung
des Etats--Jahres 1805 uͤbettragen werden
muͤssen;
4. die erst nach dem ersten Oktober 1807
angefallenen Erloͤse aus der Oekonomie, aus
Forstnuzungen und Gewerben;
5. die nach dem ersten Oktober verfallenen
Fristen von unzinsbaren Kapitalien;
6. die zwischen dem 1. Oktober und lezten
Dezember 1807 angefallenen Kaufschillinge
und Kaufschillingsfristen, zuruͤckbezahlten Ak-
tiv", ausgenommenen Passiv= Kapitalien und
eingehobenen Akeiv Ausstände —
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b) an Ausgaben:
t) die nach dem 1. Oktober 1807 verfallen-
den Raten an Besoldungen, Funktions-Ge:
halten und Pensionen;
a) die Kosten der Administrations-Regie,
welche nach dem r. Oktober 1807 verfallen
sind; darunter gehören auch die nach dem ge-
nanuten Tage verfallenen Passiv= Reichnisse
an Steuern und Anlagen, die ganze Dezima=
tion für das Jahr 1807, und die Siiften,
Gilten, welche die Stiftungen von Gütern
im nuzbaren Eigenthume zu entrichten haben:
3) die nach dem 1. Oktober 1 8o07 verfalle-
nen Ausgaben der Fundation;
4) die nach dem 1. Oktober 1807 ausge-
liehenen Akriv: oder zurückbezahlten Passiv-Ka-
pitalien, die nach diesem Tage geleisteten Zu-
schüsse zur Kirchen= Konkurrenzkasse in Mün-
chen und Beiträge in die Filial= Stiftungs-
Kasse zum Unterhalte des Personals der Stif-
tungs: Kuratelen, und andere außerordentli-
chen Ausgaben, welche nach diesem Tage ver-
fallen sind.
IX. Ganz besondere Verhältnisse treten bei
denjenigen Akeiv: Kapitalien ein, welche einen
Bestandtheil des Fundirungs-Vermögens der
Stiftungen des Kulmms in der Provinz Baiern
ausmachen, bei den landesherrlichen und vor-
mals landschaftlichen Kassen, bei dem höhern
und niedern Adel, und bei verschiedenen an-
dern Privaten in der Stadt München, anlie-
gen, und von welchen die Zinse durch den auf-
gestellten Kirchenagenten, Sekretär Auracher,
in München erhoben, und den einschlägigem