Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

371 
schaͤfts fuͤhrung, und durch eine ununterbro- 
chene Anstrengung das in ihre Qualifikation 
gesezte Vertrauen zu rechtfertigen sich bemuͤhen 
werden. 
Muͤnchen den 1. November 1807. 
An 
den Chef des geheimen Zentral-Rech- 
nungs-Kommissariates des Innern, 
Freiherrn von Hartmann, 
also ergangen. 
  
Beilage X. 
Wir Marximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben durch das zum Vollzuge des 
organischen Ediktes über die Verwaltung des 
Stiftungs= und Kommunalvermäögens unterm 
heutigen erlassene allerhöchste Rescript die 
Personal-Bestellung der äußeren allgemeinen 
und besonderen Seiftungs-Administrationen 
festgesezt, und beschließen nunmehr über die 
Personal-Bestellung der inneren Administra- 
tion für das Stiftungs= und Kommunalver= 
mögen, welche von dem geheimen Ministerium 
des Innern durch das gehelme Zentralrech= 
nungs-Kommissariat ausgeübt wird, und über 
die Personalbestellung der Zentral Seiftungs- 
Kasse, wie folgt: 
1. Das geheime JZentral-Rechnungs-Kom- 
missariat des Innern, und die Zentralstiftungs- 
372 
Kasse bestehen aus denjenigen Individuen, 
welche in dem anliegenden, durch Unsere aller- 
höchst-eigenh indige und durch die Unterschrift 
Unseres geheimen Staareministers des Innern 
sanktionirten Aktivitärs-Etat namentlich auf- 
geführt sind. 
II. Die General-Kommissariate erhalten 
von diesem Aktivitäts-Erat einen gefertigten 
Auszug, um diejenigen Individuen, welche 
zur Zeit im Dienste der Stistungskuratelen 
sunktioniren, von ihrer Versezung und Be- 
förderung in offlzielle Keuntniß zu sezen. " 
III. Die Nominations-Dekrete werden 
noch im Laufe dieses Monats ausgefertiger, 
und dem geheimen Zentral: Rechnungs-Kom- 
missariate des Innern zur Taration zugestellt 
werden. 
IV. Diejenigen Individuen, welche durch 
den Eintritt in das geheime Zentral-Rech- 
nungs-Kommissartat des Innern, und in die 
Zentral-Setftungs= Kasse entweder eine Ge- 
halts-Vermehrung, oder eine ursprüngliche 
Gehalts-Verleihung erworben haben, bezah- 
len 10 Prozent von der Summe der Vermeh- 
rung, oder Verleihung in die Stiftungs= 
Zentral-Kosse. 
V. Alle Individuen des geheimen Zentral- 
Rechnungs-Kommissariates müssen am #. 
Jänner 1go8 in München eingetroffen, und 
in der angewiesenen Geschäfts-Lokalität ver- 
sammelt seyn. Diejenigen Rechnungs-Kom= 
missarien, welchen die Aus und Einamwor
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.