Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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tung der Seiftungs-Administrationen über- 
tragen wird, und welche daher am r. Jän- 
ner 180#8 ihre Funktion in dem genanmten 
Kommissariate noch nicht antreten können, er- 
halten noch im Laufe dieses Monats die ges 
eignete Weisung. 
VI. Die umzugs-Kosten werden nach der 
Vorschrift der Diensteo: Pragmatik aus der 
Stiftungs-Zentral-Kasse vergütet werden. 
VII. Die in dem Aktivitckts= Erac aufge- 
führten Gehalre sind auf die Zentral: Seif- 
tungs-Kasse angewiesen, und werden von 
derselben, vom 1. Jänner 1808 angefangen, 
in monatlichen Raten ausbezahlte. 
VIII. Der Chef des geheimen Zentral- 
Rechnungs-Kommissariates des Innern wird 
in den Rang-Verhältnissen und der Unisorm 
den geheimen Referendarien des geheimen Mi- 
nisteriums des Innern gleich gehalten. 
Die Oberrechnungs -Kommissarlen, und 
die Rechnungs-Kommissarien der ersten Klasse 
sind im Rang und der Uniforme, den mie dem 
Range eines wirklichen Rarhs bekleideten ge- 
heimen Sekretarien bei dem Ministerium des 
Innern ganz gleich gestellr. 
Die Rechnungs-Kommissarien der zweiten 
Klasse, der Sekretär und die Registrakoren 
stehen in den Rang-Verhälenissen der Rech- 
nungs= Kommissarien, Sekrerarien und Re- 
  
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gistratoren bei den General-Kommissariaten; 
sie tragen die Uniform der Rechnungs-Kom- 
missarien erster Klasse, jedoch die Slickerei 
nur zehen Linien breir, und die Galla ohne 
Epaulette und Conere-Epaulette. 
Die Kalkulatoren, Tabellisten und Kanzel- 
listen sind im Range und der Uniform den 
geheimen Kanzellisten bei dem geheimen Mi- 
nisterium des Innern gleichgestellr. 
Die Rang-Verhältnisse und die Unisorm 
des Personals bei der Zentral: Stiftungskasse 
sind durch das Reseripe vom 37. April dieses 
Jahres bereits bestimmt worden. 
IX. Der Chef des geheimen Zentralrech- 
nungs-Kommissariates wird mi# der Erekurion 
der vorstehenden Beschlusse, und vorzüglich 
damit beauftragt, sich mic dem Präsidenten 
des Kirchen-Administrations-Rarhs, Grasen 
von Lodron, über die Ausantwortung der 
Registratur und der Kassen, und über die Ein- 
rinmung der Geschäfts= Lokalic4t in amtliches 
Benehmen zu sezen. 
München den r. November 1307. 
An 
den Chef des geheimen Zentral-Rech- 
nungs-Kommissariares des Innern, 
Freiherrn von Hartmann, 
also ergangen. 
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