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tung der Seiftungs-Administrationen über-
tragen wird, und welche daher am r. Jän-
ner 180#8 ihre Funktion in dem genanmten
Kommissariate noch nicht antreten können, er-
halten noch im Laufe dieses Monats die ges
eignete Weisung.
VI. Die umzugs-Kosten werden nach der
Vorschrift der Diensteo: Pragmatik aus der
Stiftungs-Zentral-Kasse vergütet werden.
VII. Die in dem Aktivitckts= Erac aufge-
führten Gehalre sind auf die Zentral: Seif-
tungs-Kasse angewiesen, und werden von
derselben, vom 1. Jänner 1808 angefangen,
in monatlichen Raten ausbezahlte.
VIII. Der Chef des geheimen Zentral-
Rechnungs-Kommissariates des Innern wird
in den Rang-Verhältnissen und der Unisorm
den geheimen Referendarien des geheimen Mi-
nisteriums des Innern gleich gehalten.
Die Oberrechnungs -Kommissarlen, und
die Rechnungs-Kommissarien der ersten Klasse
sind im Rang und der Uniforme, den mie dem
Range eines wirklichen Rarhs bekleideten ge-
heimen Sekretarien bei dem Ministerium des
Innern ganz gleich gestellr.
Die Rechnungs-Kommissarien der zweiten
Klasse, der Sekretär und die Registrakoren
stehen in den Rang-Verhälenissen der Rech-
nungs= Kommissarien, Sekrerarien und Re-
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gistratoren bei den General-Kommissariaten;
sie tragen die Uniform der Rechnungs-Kom-
missarien erster Klasse, jedoch die Slickerei
nur zehen Linien breir, und die Galla ohne
Epaulette und Conere-Epaulette.
Die Kalkulatoren, Tabellisten und Kanzel-
listen sind im Range und der Uniform den
geheimen Kanzellisten bei dem geheimen Mi-
nisterium des Innern gleichgestellr.
Die Rang-Verhältnisse und die Unisorm
des Personals bei der Zentral: Stiftungskasse
sind durch das Reseripe vom 37. April dieses
Jahres bereits bestimmt worden.
IX. Der Chef des geheimen Zentralrech-
nungs-Kommissariates wird mi# der Erekurion
der vorstehenden Beschlusse, und vorzüglich
damit beauftragt, sich mic dem Präsidenten
des Kirchen-Administrations-Rarhs, Grasen
von Lodron, über die Ausantwortung der
Registratur und der Kassen, und über die Ein-
rinmung der Geschäfts= Lokalic4t in amtliches
Benehmen zu sezen.
München den r. November 1307.
An
den Chef des geheimen Zentral-Rech-
nungs-Kommissariares des Innern,
Freiherrn von Hartmann,
also ergangen.
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