Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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10. Der Kapitals-Anschlag saͤmtlicher 
Renten, so wie die Berechnung der hienach 
treffenden Steuer, geschieht in einer beson- 
deren Tabelle. 
Diese Tabelle bildet bei denjenigen, welche 
mebrerlei Renten, und aus verschiedenen 
Rentamts-Bezirken bezieben, also mebrere 
abgesonderte Fassionen einzureichen verbunden 
sind, zugleich eine Hauptüberstcht der einzel- 
nen Fassionen, wovon diese leztere Beilagen 
find. 
Für diese Tabellen, relpeckire Hauptfassso= 
nen, enthált das Formular Nro. VII. eine all- 
gemeine Vorschrift. 
11I. In den einzelnen Fasstonen erscheinen 
alle Renten nach ihrem jährlichen Berrage 
im Gelde, oder zu Gelde angeschlagen, mit 
einziger Ausnahme des Getreides. 
Damit aber auch dieses in der eben ange- 
fübrieen Hauptfassson gleichförmig zu Gelde an- 
geschlagen erscheinec, so werden hiemit solgende 
Anschläge als Nermen vorgeschrieben, welche 
das Resultat der zwanzinjäbrigen Durch- 
schnittspreise der biesigen Schranne ron den 
Jahren 1775—1704, nur mit.Hinweglassung 
der kleinen Brüche, sind: 
1 Schfl. Weizen oder Kern 11 fl. Jo kr. 
— — Reoggen. 7—40— 
— Gerste . 6— 40 — 
— — Haber 22222 4 — 40 — 
12. Hinsichtlich des Kapitals-Anschlages 
werden die Renten in drci Klassen eingetbei- 
let; und obwohl es sonst herkoͤnimlich ist, die 
beständigen Renten mit Zo zu Kapltal zu er- 
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beben, so wird rücksichtlich der gewöhnlichen 
Nachläße nur ein Kapitals-Anschlag nach 
dem 25fachen Jahres= Ertrage festgeseze. 
Die Rentru zweiter Klasse sind mit 20, 
jene der dritten mit lo zu Kapital zu erbeben. 
Zur ersten Klasse werden gerechnet: 
Die Vogtei-Zinse, und Gilten; Maier= 
schafts-Fristen, Stiften, Küchendienste, und 
Getreidgilten; Frohnen, im Gelde reluirte, 
und zu Geld angeschlagene; der jabrliche Leben, 
Canon im Gelde, oder Naturalien; die im 
Gelde ffrirten Zehnden, Gattergilten, Grund- 
zinse im Gelde, und Naturalien; und die 
Pachtschillinge für verstiftete Bräuhäuser, 
Müublen, Schmelz= und Hütten-Werke, Zie- 
gelöfen, u. dgl. 
Zur zweiten Klasse: 
Die tandemial-Gefälle, und Morkuarien, 
Relevien, Natural; und zu Gelde angeschla- 
gene Zehenden, und die Renten aus der Oeko- 
nomie. 
Zur dritten Klasse endlich: 
Die Renten aus den auf eigene Regie be- 
triebenen Bräubänsern, Mühlen, Schmelz= 
und Hütten:= Werken, Jiegelöfen 2c. 2c. 
13. Auff diese Arr ist der Total-Kapitals- 
Anschlag sámtlicher Nenten ohne allen Ab- 
zug in der Haupitfassion zu entwerfen; wenn 
aber eine Rentce, oder ein ganzer Guts-Com- 
plexus mit solchen Real-tasten beschweret ist, 
welche zum Abzuge vom Kapitals: Wertbe 
geeiguct siud, so werden dieselben besondero, 
und speziszirt vorgetragen, ebenfalls zu Ka- 
pital erhoben, und vom vorigen Total-An- 
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