Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

MI.

Käniglicher  Marimiliano-Orden  für
Wissenschaft  und  Kunst.

 

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  unter'n  20.  November  v.  Is.  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  den  k.  Universitäts-Professor
  Dr.  Conrad  von  Maurer  in
München  zum  Mitgliede  des  Capitels  des
Königlichen  Maximilians-Ordens  für  Wissenschaft
  und  Kunst  zu  ernennen,  und  zugleich
der  auf  ihn  gefallenen  Wahl  zum  Schriftführer
  des  genannten  Ordens-Capitels  die
Bestätigung  zu  ertheilen.

 

errdens-Verleihungen.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm
30.  Dezember  v.  Is.  nachstehende  Ordens-Auszeichnungen
  zu  verleihen:

Das  Ritterkreuz  des  Königlichen  Verdienstordens
  der  bayerischen  Krone:
dem  Geschäftsträger  bei  der  kaiserlich-russischen
  Regierung,  Geheimen  Legationsrath
Friedrich  Grafen  Fugger  zu  Kirchberg
und  Weißenhorn;
das  Ritterkrenz  I.  Classe  des  Königlichen
  Verdienstordens  vom  heiligen
Michael:
dem  Legationsrath  im  k.  Staatsministerium

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des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeußern,  Otto
Bever,

dem  Königlichen  Geheimen  Haus=  und  Staats-Archivar
  Dr.  Luhwig  Rockinger.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm
31.  Dezember  v.  Is.  dem  k.  Hofsecretär,  Regierungsrath
  Ludwig  von  Bürkel  in  München,
das  Ritterkreuz  des  Verdienstordens  der  bayerischen
  Krone,  dann  dem  Controleur  der  k.  Hofund
  Cabinetscasse,  Michaal  Brunner  in
München,  sowie  dem  k.  Hofbau-Intendanzrathe
Carl  Mühlthaler  in  München  das  Ritterkreuz
  I.  Classe  des  Verdienstordens  vom  heiligen
Michael  zu  verleihen.

lniglich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Vecorationen.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  vom
30.  Dezember  v.  Js.  allergnädigst  bewogen
gefunden,  dem  Kron-Oberstkämmerer  Chlodwig
Fürsten  von  Hohenlohe-Schillingsfürst
die  Allerhöchste  Bewilligung  zur  Annahme  und
zum  Tragen  des  ihm  verliehenen  königlich
preußischen  Schwarzen  Adler-Ordens,  sowie
des  Großkreuzes  der  französischen  Ehrenlegion
zu  ertheilen.