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Aufträge.
Andie Niederbaierischen Kriminal-Behörden.
(Die Hauswvisitationen betreffend.) #
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Aus mehreren Kriminal-Akten bat das k-
nigliche Niederbaierische Hofgericht entnehmen
müssen, daß die Inquisstions-Gerichte, gegen
die Vorschrift des Kriminal-Gesezes 2 Tb. 3.
cap. S.-o, die Haus-Visitationen nur den Ge-
richtsdienern zur Vornahme überlassen. Es
erhalten daber sämtliche Niederbaierische Kri-
minal-Gerichte die Weisung, daß selbe in ei-
nem solchen gesezlichen Falle, oder, wo sonst die
Kriminal= Untersuchung die Nothwendigkeit
einer vorzunehmenden Haus:-Visttarion ber-
briführet, diese selbst ordentlich abbalten,
und ein förmliches Protokoll über den Be-
sund berstellen sollen; ausser dessen schwere
Abndung gegen sie eintreten wird. Strau-
bing den 11. Jaͤnner 1808.
Koͤnigliches Hofgericht von Nie—
derbaiern.
Freiherr von Reichlin, Praͤsident.
Hübner, Sekretär.
An alle königliche Gerichts= und Dolizei;
dann Kameral:= Behörden und Aemter
in der Provinz Baiern.
(Die Adbibirung des 15 Kr. Stempels bei Aus-
silllung der Amts-Artestate betressend.)
Im Namen Eemer Majestät des Königs.
Da bisber von mebreren Amts: Bebbrden
in der Provinz Baiern bei Ausstellung ämt-
licher Attestate, gegen den Inhalt der Sigel-
Verordnung vom 1. März 1805, O. VI. lit.
b, start der vierten Klasse des 15 Kr. Stem-
pels jener der zweiten Klasse des 3 Kr. Stem-
500
pels in Anwendung gebracht worden ist; so
wird hiemit zur allgemeinen und gleichsörmi-
gen Beobachtung angeordnet, daß alle ämt-
lichen Attestate durchgebend auf einem 15 Kr.
Bogen ausgestellt werden muͤssen. Hienach ha-
haben sich alle Amts Behörden genau zu ach-
ten. Muͤnchen den 1. Februar 1808.
Koͤniglich-Baierische Landes—
Virektion.
Freiherr von Weichs. ·
von Schwaiger.
An sämtliche könialiche Landgerichte, Rent-
ämter, Herrschafts und Hofmarks. Gerichte,
Stadt: und Markts= dann übrige Gerichts-
Bebärden in der Provinz Baiern.
(Die Einsendung der Sigel-Anzeigen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Mebrere königliche tand und Herrschafts-
dann Hofmarks-Gerichte, Stadt= und Markts-
und andere Amts-Behörden in der Provinz
Baiern haben für die vier Quartale des be-
reits verflessenen Etats-Jahres 1808 die ver-
sch iedenen Unterthaus. Briefereien, samt den
Designatienen bierüber, oder in Ermanglung
deren die erfoderlichen Fehlanzeigen bis ge-
genwärtig noch nicht zum königlichen provi-
sorischen Sigelamte in München eingesendet.
Diesen in Rückstand befangenen Ames-Behör-
den wird biemit noch bis zum 1. künftigen Mo-
nats Mirz nachgeseben; nach Verfluße dieses
Zeitraumes bingegen wird man ohne weiters
die noch mangelnden Anzeigen auf Kosten der
rückständigen Beamten durch eigene Botben
einbolen lassen. München den 1. Februar 1 S.
Königliche tandes -Direktion
von Batern.
eiherr von Weichs.
ei von Schwaiger.