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Koͤniglich-Baterisches
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Regierungsblatt.
XV. Stück. München, Mittwoch den 6. April 1808.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Unlforme der General-Joll= und Mant= Dl#
rektion betreffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben beschlossen, Unsere General-
Joll= und Maut-Direkrion und das gesammte
Maut-Personal mit einer eigenen Uniforme
zu versehen; und wollen daher folgende Be-
stimmungen festsezen:
1. Der Direktor tráge als Uniforme
ein Kleid von dunkelblamem Tuche, mit dem
Unterfüner, Kragen und Aufschlägen von glel-
cher Farbe. Das Kleid ist mie einer Reihe
weiß: metallener, mit dem gekrönten Loͤwen
bezeichneter Knöpfe versehen, welche von oben
bis unten zugeknöpft sind.
Der stehende Kragen, die Aermel-Ausschläge
und die Taschenklappen sind nach dem in der
Ankage unter Zifer 1 vorgezeichneten Srickerei-
duster, in der bemerkten Breite in mattem
Silber gestickt.
Die Weste und Beinkleider zur Gala sind
von weissem Tuche, ohne Stickereit, und mit
geprägten Knbpfen von weissem Metalle besezt.
Ausserdem können auch lange Beinkleider von
dunkelblauem Tuche dazu getragen werden.
Die zwei Epauletten von Silber mit Bouil-
lons, ohne eingemischte Seide von einer ande-
ren Farbe, sind oben mit einem goldgekrön=
ten Medaillon von himmelblauem Samt ver-
sehen, worauf Unser Namenszug in Silber
gesticht ist.
Das Degengehaͤnge ist von Silber mit Bouil-
lons, ohne eingemischte andere Farbe; auf dem
platten Kuopfe des Degengehänges sind die
weissen und blauen Rauten des Baierischen
Wappens anzubringen.
Der Hut hat eine silberne Schlinge mir
Bouillens an einem geprägten weissen Uniforms-
Knopfe; silberne Quasten mit Bonillons, ohne
eingemischte färbige Seide, und die Kokarde
nach der Vorschrift.
Frack. Ein Kleid von dunkelblauem Tuche,
mit gleichem Untersucter, Kragen und Aermel-
Aufschlägen; mit einer doppelten Reihe weisser
geprägter Knöpfe mit dem gekrönten Loͤwen.
Der liegende Kragen hat dieselbe Siickeret
wie bei der Uniforme. Aufschläge und Ta-
schen sud ohre Sücker— Dazu werden keine
Cpauletten und die Beinkleider nach Willkühr
getragen.
2. Die Ráthe und Assessoren der Ge-
neral: Zoll= und Mauc-Dieektion, so wie die
Ober-Inspektoren, rragen die nämliche
Uniforme, wie sie für den Direktor vorgeschrie-
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