Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Koͤniglich-Baterisches 
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Regierungsblatt. 
  
XV. Stück. München, Mittwoch den 6. April 1808. 
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Unlforme der General-Joll= und Mant= Dl# 
rektion betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben beschlossen, Unsere General- 
Joll= und Maut-Direkrion und das gesammte 
Maut-Personal mit einer eigenen Uniforme 
zu versehen; und wollen daher folgende Be- 
stimmungen festsezen: 
1. Der Direktor tráge als Uniforme 
ein Kleid von dunkelblamem Tuche, mit dem 
Unterfüner, Kragen und Aufschlägen von glel- 
cher Farbe. Das Kleid ist mie einer Reihe 
weiß: metallener, mit dem gekrönten Loͤwen 
bezeichneter Knöpfe versehen, welche von oben 
bis unten zugeknöpft sind. 
Der stehende Kragen, die Aermel-Ausschläge 
und die Taschenklappen sind nach dem in der 
Ankage unter Zifer 1 vorgezeichneten Srickerei- 
duster, in der bemerkten Breite in mattem 
Silber gestickt. 
Die Weste und Beinkleider zur Gala sind 
von weissem Tuche, ohne Stickereit, und mit 
geprägten Knbpfen von weissem Metalle besezt. 
Ausserdem können auch lange Beinkleider von 
dunkelblauem Tuche dazu getragen werden. 
Die zwei Epauletten von Silber mit Bouil- 
lons, ohne eingemischte Seide von einer ande- 
ren Farbe, sind oben mit einem goldgekrön= 
ten Medaillon von himmelblauem Samt ver- 
sehen, worauf Unser Namenszug in Silber 
gesticht ist. 
Das Degengehaͤnge ist von Silber mit Bouil- 
lons, ohne eingemischte andere Farbe; auf dem 
platten Kuopfe des Degengehänges sind die 
weissen und blauen Rauten des Baierischen 
Wappens anzubringen. 
Der Hut hat eine silberne Schlinge mir 
Bouillens an einem geprägten weissen Uniforms- 
Knopfe; silberne Quasten mit Bonillons, ohne 
eingemischte färbige Seide, und die Kokarde 
nach der Vorschrift. 
Frack. Ein Kleid von dunkelblauem Tuche, 
mit gleichem Untersucter, Kragen und Aermel- 
Aufschlägen; mit einer doppelten Reihe weisser 
geprägter Knöpfe mit dem gekrönten Loͤwen. 
Der liegende Kragen hat dieselbe Siickeret 
wie bei der Uniforme. Aufschläge und Ta- 
schen sud ohre Sücker— Dazu werden keine 
Cpauletten und die Beinkleider nach Willkühr 
getragen. 
2. Die Ráthe und Assessoren der Ge- 
neral: Zoll= und Mauc-Dieektion, so wie die 
Ober-Inspektoren, rragen die nämliche 
Uniforme, wie sie für den Direktor vorgeschrie- 
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