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Ankunft des Vorzeigers des Paßes. Stunden- rn Cerrikicat
Entfernung änge vurch die Polizel-Direktion-Commis-
Jabr 18 des lezt nach · Aufenthalts ion, vder Orts. Obrigteit.
— — — Von In gewiesenen dahier. si Orts-O rig eit
Monat Tas Ortes. Unterschrift. Fertigung.
1 öE
Bellage C. 3 (□
« Jro.
Maut-Reise = Paß. di
G. maͤß muͤndlicher Erklaͤrung, oder, — einem mit Unterschrift und Fertigung der Polizei N. M.
vom i. Dezember l. J. vorgelegten Paße, — ist der FI N. von V. N. nach N. U. zu reisen Wil-
lens, und hat bei unterzeichnetem Amte von einer Chaise, welche mit zwei Pferden bespannt, die Weg-
geldsgebuͤhr uͤberhaupt zu acht Gulden entrichtet, sich aber zugleich Gegenrechnung beim Wiederaustritte
uͤber die Graͤnze bedungen, weßhalb diesem Reisenden biemit die Verbindlichkeit erinnert wird: gegenwaͤrti-
gen Reise-Paß, so wie es die koͤnigliche Zoll. und Mautoidnung §. 110 fodert, waͤhrend seiner Reise im
Innern des Reiches wenigstens auf jeden Tag, an dem er reiset, Sinmal von den Polizei-Direktionen
und Kommissionen in Städten, oder, wo sich keine eigene Polizei-Behdrden befinden, von den Orts-Obrig=
keiten nach dem Inalte der hinneben aufgenommenen Rudriken genau und deutlich visiren zu lassen, und
mit selben auf solche Art richtig n#chgewiesen Cd. i. weder korrigirt, — radirt, — durchstrichen, — oder
in anderer Art unvollkommen) bei der Austritts-Mautpostirung innerhalb drei Monaten, wieder zu er-
scheinen. Diese Postirung wird dann zu drei Kreuzer von jedem Mähnstücke, und von jeder zurückgelegten
Stunde das Weggeld berechnen, — die beim Eintritte zurückbezahlte Gedühr rückvergüren, oder den durch
Gegenrechnung berauswerfenden hheren Betrag nacherholen. Sollte aber die Nachweisung sich nicht vollkom-
men zeigen, so wird nlche nur keine Rückvergütung geleistet, sondern selbst noch die auf solche Unrichtig-
kelten gesetzlich bestimmte Geldstrafe gefodert werden. —1 Ausgestellt den r. Dezember 1807.
Königlich = Baier#isches Mautamt N. N.
Unterschrift des Mautbeamten. N. N. (UL. S.) Unterschrift des Kontrolleurs. R. R.
Ankunft des Vorzeigers des Passes.Snden ———
Enrf g Laͤnge des durch die Polizei-Direktion — Kom-
Jahr 18 des letzt Aufenthalts mission, oder Ortsobrigkeic.
Von In nachgewiese= ahier.
Monat. Tag. nen Ortes. Unterschrift.] Fertigung.