Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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nahe ihr ganzes Vermoͤgen darin liegen haben, 
bat so maͤchtig auf die Großmuth Seiner 
koͤniglichen Majestaͤt gewirkt, daß Aller- 
böchstdieselbe durch ein Reskript vom 8. 
Mätz dieses Jahres allergnädigst beschlossen 
baben, mit einer beträchtlichen Aufopferung 
des Finanz-Vermögens; jedoch nur allein zu 
Gunsten der in Tirol, und allenfalls auch 
in den übrigen königlich-Baierischen Erbstaa- 
ten ansässigen Kreditoren, in das Mittel zu 
kreten, und das Vermögen ihrer Unterthanen 
wenigstens in dem Zustande zu erhalten, in 
welchem es sich zur Zeit der Besiznahme von 
Tirol befand. 
Hienach baben Allerhöchstdieselbe ver- 
ordnet: 
1) Die mit keinen alten Obligationen ver 
dem Jahre 7760, sondern mit neuen Obliga- 
tionen seit dem Jahre 1760 versehene 5 percen- 
tigen Schwazer-Kreditekasse-Kapitalien derin- 
ländischen Gläubiger sollen mit 54 per Cen#.— 
die 4 percentigen mit 32 per Cent,— und die 31. 
percentigen mit so per Cent in den allgemei- 
nen Schuldentilgungsplan ausgenommen wer- 
den. — Nach diesem reduzirten Valor sollen 
neue numerirte Papiere ausgestellt werden, 
welche vom rS. Februar 1gob anfangend mit 
baarem Gelde verzinset, nach jährlichen Ver- 
loosungen mit baarem Gelde beimbezahlt, und 
gegenwärtig schon bei allen Verkäufen der 
Staats Realithen au der jedesmaligen Hälf 
te des Kaufschillings statt baar Geld ange- 
nommen werden. 
Daim Monate Februar 1806 die s vercenti- 
gen Wiener-Staats Obligationen im Kurse auf 
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54 per Cent, und auch dieses nur gegen Bankno- 
ten gestanden haben; gegen baares Geld aber, 
womit sie jezt nach der obigen Bestimmung 
verzinset und heimbezablt werden, gar nur un- 
gefähr 36 per Cent galten; so werden sämtliche 
Gläubiger die Wohlthat, wedurch ihnen 
mehr, als ihr damaliger Vermögens-Zustand 
war, erbalten wird, mit Dank zu erkennen 
wissen. 
2) Was die vor dem Jahre 7760 ausge- 
stellten, und mit einer eigenen Spezial-Hypo- 
thek versehenen Kapitals--Briefe betrift, so 
koͤmmt es nach Produzirung derselben darauf 
an; ob diese Spezial: Hyporbek dermal un- 
ter die Besizungen Seiner königlichen Ma- 
jestät gehöre, oder nicht. — Lezteren Falls 
werden die Kapitals-Inhaber an denjenigen 
verwiesen, welcher im Besize der Spezial- 
Hyppothek ist; — ersteren Falles aber überneht 
men Seine Königliche Majestät die 4 und 5 
percentigen Kapitalien ohne eine Reduktion 
in ibrem vollen Rennwertbe, und lassen die- 
selbe vom 15. Februar 1806. anfangend in 
baarem Gelde verzinsen, und seiner Zeit in 
baarem Gelde beimbezahlen. — Nur allein 
die 37 percentigen Kapitalien müssen sich 
jene Reduktion auf 90 fl. zo kr. gefallen lase 
sen, welche sowohl bei den Tirolisch land- 
schaftlichen, als bei allen alten Schulden des 
ganzen Reiches für die unter 4 per Cent ste- 
bende Kapitalien bestimmt ist. — Nach die- 
sem reduzirten Valor geniessen aber die um- 
geschriebenen Papiere die nsmlichen Vorthei- 
le der Verloosung und ihrer Annehmbarkeit 
statt baar Geld bei den Verkaufen der Staats-
	        
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