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nahe ihr ganzes Vermoͤgen darin liegen haben,
bat so maͤchtig auf die Großmuth Seiner
koͤniglichen Majestaͤt gewirkt, daß Aller-
böchstdieselbe durch ein Reskript vom 8.
Mätz dieses Jahres allergnädigst beschlossen
baben, mit einer beträchtlichen Aufopferung
des Finanz-Vermögens; jedoch nur allein zu
Gunsten der in Tirol, und allenfalls auch
in den übrigen königlich-Baierischen Erbstaa-
ten ansässigen Kreditoren, in das Mittel zu
kreten, und das Vermögen ihrer Unterthanen
wenigstens in dem Zustande zu erhalten, in
welchem es sich zur Zeit der Besiznahme von
Tirol befand.
Hienach baben Allerhöchstdieselbe ver-
ordnet:
1) Die mit keinen alten Obligationen ver
dem Jahre 7760, sondern mit neuen Obliga-
tionen seit dem Jahre 1760 versehene 5 percen-
tigen Schwazer-Kreditekasse-Kapitalien derin-
ländischen Gläubiger sollen mit 54 per Cen#.—
die 4 percentigen mit 32 per Cent,— und die 31.
percentigen mit so per Cent in den allgemei-
nen Schuldentilgungsplan ausgenommen wer-
den. — Nach diesem reduzirten Valor sollen
neue numerirte Papiere ausgestellt werden,
welche vom rS. Februar 1gob anfangend mit
baarem Gelde verzinset, nach jährlichen Ver-
loosungen mit baarem Gelde beimbezahlt, und
gegenwärtig schon bei allen Verkäufen der
Staats Realithen au der jedesmaligen Hälf
te des Kaufschillings statt baar Geld ange-
nommen werden.
Daim Monate Februar 1806 die s vercenti-
gen Wiener-Staats Obligationen im Kurse auf
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54 per Cent, und auch dieses nur gegen Bankno-
ten gestanden haben; gegen baares Geld aber,
womit sie jezt nach der obigen Bestimmung
verzinset und heimbezablt werden, gar nur un-
gefähr 36 per Cent galten; so werden sämtliche
Gläubiger die Wohlthat, wedurch ihnen
mehr, als ihr damaliger Vermögens-Zustand
war, erbalten wird, mit Dank zu erkennen
wissen.
2) Was die vor dem Jahre 7760 ausge-
stellten, und mit einer eigenen Spezial-Hypo-
thek versehenen Kapitals--Briefe betrift, so
koͤmmt es nach Produzirung derselben darauf
an; ob diese Spezial: Hyporbek dermal un-
ter die Besizungen Seiner königlichen Ma-
jestät gehöre, oder nicht. — Lezteren Falls
werden die Kapitals-Inhaber an denjenigen
verwiesen, welcher im Besize der Spezial-
Hyppothek ist; — ersteren Falles aber überneht
men Seine Königliche Majestät die 4 und 5
percentigen Kapitalien ohne eine Reduktion
in ibrem vollen Rennwertbe, und lassen die-
selbe vom 15. Februar 1806. anfangend in
baarem Gelde verzinsen, und seiner Zeit in
baarem Gelde beimbezahlen. — Nur allein
die 37 percentigen Kapitalien müssen sich
jene Reduktion auf 90 fl. zo kr. gefallen lase
sen, welche sowohl bei den Tirolisch land-
schaftlichen, als bei allen alten Schulden des
ganzen Reiches für die unter 4 per Cent ste-
bende Kapitalien bestimmt ist. — Nach die-
sem reduzirten Valor geniessen aber die um-
geschriebenen Papiere die nsmlichen Vorthei-
le der Verloosung und ihrer Annehmbarkeit
statt baar Geld bei den Verkaufen der Staats-