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XXII. Verbaͤltnisse der Akademie
als einer Kunst-Gesellschaft.
Wir baben bereits erklárt, Unsere Aka-
demie der Künste, ausserdem, daß sie eine
tehr= und Unterrichts: Anstalt seyn soll,
nach dem Musiser aller bisber bestandenen
Kunst-Abademieen zugleich als eine freie
Kunst: Gesellschaft konstituiren zu
wollen.
Wir wollen den Künstlern Unseres Reichs
einen Punkt der Vereinigung, eine Auszeich=
nung sichern, nach der sie steeben, und de-
ren Zuerkennung die öffemliche Erklärung
wirklicher Meisterhafrigkeit in sich schließt.
Wir wollen, daß jener edle, und den
Künsten so beilsame Wetteifer, auch unter
den tehrern und schon gebildeten Kunstlern
erbalten werde, und baß nach erlangter
Reife in der Kunst der Einzelne durch die Ve-
einigung mit gleichgebildeten Männern das
Mittel finde, seine wissenschaftlichen Be-
griffe von der Kunst immer mehr zu erböhen
und zu erweitern.
Wir wollen, daß Unsere Kunst-Akademie
in Wechselwirkung mit allen gleichzeirigen
Kunst Bemübungen trete, und auf das Zeit-
Ater wirke, um binwiederum von ihm geför-
dert zu werden, undsso am sichersten jeder Ein-
seitigkeit oder beschränkten Nationalität, die
ssch im Uncerrichte, oder in der Ausübung.
einfinden wollte, vorzubeugen.
In dieser Absicht errbeilen Wir Unserer
Akademie der Künste, alle Rechte und Vor-
luge einer gelehrten Gesellschaft. Wir er-
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klaͤren sie als ein freies, selbststaͤnbiges In-
stitut, das unter Unserm unmittelbaren
Schuze und von jeder andern Behärde un-
abhängig, nur unter dem Kuratorium steht,
welches jederzeit mit dem Ministerium des
Innern unmittelbar verbunden seyn soll.
Wir erklären, die Akademie in ihren ei-
genen Angelegenbeiten bei Besezung von
Stellen oder Ertheilung von Penssonen, so
wie in anderen Veranlassungen, bei Auffüh-
rung öffentlicher Werke, Beurtheilung ein-
beimischer oder fremder in die Kunst ein-
schlagender Ersindungen entweder im Gan-
zen oder in dem Ausschusse, den Wir weie
ter unten festsezen werden, gutachtlich ver-
nehmen zu wollen.
XXIII. Zweck der Akademie als
Kunst-Gesellschafe.
Die Zwecke der Akademie als Kunst= Ge-
sellschaft ergeben sich unmittelbar aus den
vorbergehenden Bestimmungen.
Sie soll zuvörderst beabsichtigen, was je-
de gelebrte Gesellschaft beabsschtigen soll,
Wechselerregung und gegenseitige Mitthei-
lung erworbener theoretischer und praktischer
Kenntnisse un den Mitgliedern selbst.
Sie soll ausserdem suchen, auf den Ge-
meingeist zu wirken, tiebe zur Kunst und den
Geschmack an edlern Formen unter allen
Stäunden zu verbreiten, die National: Ge-
sobicklichkeit zu beben und zu befördern.
Ferner hat sie sich mit anderen Inslieneen
von gleichen Zwecken, mit Künstlern und
Kunst-Freunden aller tänder und Bölker in
thätige Wechselwirkung zu sezen, und so
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