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dem General-Sekretär in Vortrag gebracht.
Nach jedem abgelegten Vortrag vernimmt
der Direkeor die Meinung der Mitglieder,
und faßt nach vollendeter Umfrage nach der
Mehrbeit der Stimmen den Schluß, oder
intscheidet bei vorhandener Gleichheit durch
seine Stimmc.
Der General Sekretär bat den Beschluß,
jedoch auch mie Bemerkung der abweichenden
Stimmen, zu Protokoll zu bringen. Rach
zeendigtem Vortrage hat jedes Mitgkied das
Recht, Verschläge oder sonstige Mittbeilun-
gen zu machen, die es der Akademie nuzlich
vlaubt. Zulezt werden die cingegangenen
Nachrichten und die Korrespondenz vergelegt.
Bei den ausserordentlichen Versammlun-
gen, welche zum Behuf der Preis-Zuerken-
nung gehalten werden, haben der Direktor
und die Professoren der Schule, die das vor-
liegende Kunstwerk betrifft, zuerst ihre Mei-
nung zu eröffnen; sich über alles, was ihnen
an dem Werke lobens oder tadelnswerth
scheint, zu erklren; die übrigen Mitglieder,
in deren Fach es nicht einschläg', können bier-
auf ebenfalls ihre Bemerkungen, jedoch blos
zur Berathung mittbeilen, und endlich wird
der motivirte Beschluß durch Abstimmung
gefaßt, und das Protokoll derselben an Uns
eingesendet, um Unsere Sanktion für die er-
bheilten Preise einzubolen.
XXX. Ehren-Mitglieder, ordent=
liche Mitglieder, Professores ho-
norarii, und Korrespondenten der
Akademie.
Wir verstatten der Akademie der Künste,
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sich einbeimische und auswärtige Eh'rren-
Mitglieder beizugesellen. Als solche sol-
len eines Theils vorzügliche Befärderer und
htiebhaber der Künste, andern Theiks wirkliche
Künstler vom ersten Range erwählt werden.
Ordentliche Mieglieder sellen nur
ausübende Künstler seyn können; von ein-
beimischen diejenigen, welche zu den Kunst-
Ausstellungen der Akademie alle Jahre eines,
oder mehrere ihrer Werke einsenden, oder
die ein förmliches Aufnahmstück geliefert ha-
ben, dae, wenn es ein Gemäblde ist, wenig-
stens 3 Schuhe in der Höhe und Breite
baben muß; bei Portrait Mahlern eine Figur
mie Händen, bei Bildbanern eine ganze Fi-
gur in Mertall oder Scein, in einer Hoͤhe
von wenigstens 2 Schuben, oder ein Baere=
lief; bei Architekten der Grundaufriß und
Durchschnitt eines Gebäudes; bei Kupfer-
stechern eine Plakte nach einem vorzöglichen
Meister seyn soll.
Auswärtige Künstler sollen nur dann
zu ordentlichen Mitgliedern erwählt werden,
wenn sse entweder in eine regelmässige Ver-
bindung mit der Mkademie treten, und die-
se durch jährliche Einsendung eines oder
mebrerer ihrer Werke, oder wenigfiens von
Zeichnungen derselben, zu den Kunst Ausstel-
lungen fortwährend unterhalten, oder wenn
sie ein förmliches Aufnahmstück nach den
obigen Beslimmungen eingesendet baben.
Wir wollen ferner der Akademie der Kün-
ste verstatten, einheimischen und auswärtigen
ordentlichen Mitgliedern, besonders den teb-
rern der Provin;ial-Kunstschulen, nach zuvor