Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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dem General-Sekretär in Vortrag gebracht. 
Nach jedem abgelegten Vortrag vernimmt 
der Direkeor die Meinung der Mitglieder, 
und faßt nach vollendeter Umfrage nach der 
Mehrbeit der Stimmen den Schluß, oder 
intscheidet bei vorhandener Gleichheit durch 
seine Stimmc. 
Der General Sekretär bat den Beschluß, 
jedoch auch mie Bemerkung der abweichenden 
Stimmen, zu Protokoll zu bringen. Rach 
zeendigtem Vortrage hat jedes Mitgkied das 
Recht, Verschläge oder sonstige Mittbeilun- 
gen zu machen, die es der Akademie nuzlich 
vlaubt. Zulezt werden die cingegangenen 
Nachrichten und die Korrespondenz vergelegt. 
Bei den ausserordentlichen Versammlun- 
gen, welche zum Behuf der Preis-Zuerken- 
nung gehalten werden, haben der Direktor 
und die Professoren der Schule, die das vor- 
liegende Kunstwerk betrifft, zuerst ihre Mei- 
nung zu eröffnen; sich über alles, was ihnen 
an dem Werke lobens oder tadelnswerth 
scheint, zu erklren; die übrigen Mitglieder, 
in deren Fach es nicht einschläg', können bier- 
auf ebenfalls ihre Bemerkungen, jedoch blos 
zur Berathung mittbeilen, und endlich wird 
der motivirte Beschluß durch Abstimmung 
gefaßt, und das Protokoll derselben an Uns 
eingesendet, um Unsere Sanktion für die er- 
bheilten Preise einzubolen. 
XXX. Ehren-Mitglieder, ordent= 
liche Mitglieder, Professores ho- 
norarii, und Korrespondenten der 
Akademie. 
Wir verstatten der Akademie der Künste, 
1076 
sich einbeimische und auswärtige Eh'rren- 
Mitglieder beizugesellen. Als solche sol- 
len eines Theils vorzügliche Befärderer und 
htiebhaber der Künste, andern Theiks wirkliche 
Künstler vom ersten Range erwählt werden. 
Ordentliche Mieglieder sellen nur 
ausübende Künstler seyn können; von ein- 
beimischen diejenigen, welche zu den Kunst- 
Ausstellungen der Akademie alle Jahre eines, 
oder mehrere ihrer Werke einsenden, oder 
die ein förmliches Aufnahmstück geliefert ha- 
ben, dae, wenn es ein Gemäblde ist, wenig- 
stens 3 Schuhe in der Höhe und Breite 
baben muß; bei Portrait Mahlern eine Figur 
mie Händen, bei Bildbanern eine ganze Fi- 
gur in Mertall oder Scein, in einer Hoͤhe 
von wenigstens 2 Schuben, oder ein Baere= 
lief; bei Architekten der Grundaufriß und 
Durchschnitt eines Gebäudes; bei Kupfer- 
stechern eine Plakte nach einem vorzöglichen 
Meister seyn soll. 
Auswärtige Künstler sollen nur dann 
zu ordentlichen Mitgliedern erwählt werden, 
wenn sse entweder in eine regelmässige Ver- 
bindung mit der Mkademie treten, und die- 
se durch jährliche Einsendung eines oder 
mebrerer ihrer Werke, oder wenigfiens von 
Zeichnungen derselben, zu den Kunst Ausstel- 
lungen fortwährend unterhalten, oder wenn 
sie ein förmliches Aufnahmstück nach den 
obigen Beslimmungen eingesendet baben. 
Wir wollen ferner der Akademie der Kün- 
ste verstatten, einheimischen und auswärtigen 
ordentlichen Mitgliedern, besonders den teb- 
rern der Provin;ial-Kunstschulen, nach zuvor
	        
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