Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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und sie zur einschlaͤgigen Befolgung in den 
betreffeuden Faͤllen anzuweisen. 
Muͤnchen den 12. Mai 1808. 
Marx Joseph. 
Fr. v. Montgelas. Gr. Morawizkv. Fr. v. Hompesch. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
von Krempelhuber. 
  
(Dle Einführung vierteljähriger Kranken-Tabellen 
in Tirol betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Um die bereits bestehende Verordnung, wel- 
che den Ausbruch epidemischer Krankheiten hie- 
her einzuberichten aufträgt, noch mehr in Wirk- 
samkeit zu bringen, und überhaupt den Gang 
der Krankheiten in den verschiedenen Gegenden 
des Landes desto richtiger durchblicken, und 
die geeigneten Vorkehrungen treffen zu kön- 
nen, wird hiemit verordnet, daß jeder Aczt 
und Wundarzt alle drei Monate das Verzeich= 
niß seiner Kranken in tabellarischer Form nach 
dem folgenden Formular dem betreffenden 
Kreisamte vorlege, welches diese Tabellen dem 
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Die Aerzte und Wundärzte haben den Ka- 
rakter der Krankheit genau zu bestimmen, frei 
darüber ihre Meinung zu sagen, und die an- 
gewendete Kur, nebst den dabei gemachten Be- 
merkungen, niederzuzeichnen, wozu vorzüglich 
die Rubrike: „Anmerkunge n bestimmt ist. 
Diese Tabellen muͤssen jedesmal am Ende 
des Maͤrzes, Juni, Septembers und De- 
zembers bei dem Kreisamte eingelangt, und 
von demselben ohne Aufschub hieher befoͤrdert 
werden. 
Sollte sich uͤbrigens irgendwo eine gefaͤhrli- 
che Epidemie zeigen, so ist jeder Arzt und 
Wundarzt verbunden, ohne Aufschub, auf der 
Stelle dem betreffenden Kreisanite die Anzeige 
zu machen, welches ohne Verschub die geeig- 
nete Verfuͤgung zu treffen, und daruͤber hieher 
Bericht zu erstatten hat. 
Innsbruck den 19. Mai 1808. 
Königliches Gubernium in Tirol. 
  
  
  
Kreisphysiker zur Begurachtung zu übergeben, Graf Arco. 
und sodann hieher einzusenden hat. Strobl. 
Formular. 
Land- Ort- Zahl der Kranken Krankheit Genesene Ge- Noch An- 
gericht.schaft. männ= weib= ginder. storbene in der merkungen. 
4% lic. Heilung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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