Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1689 
Koͤniglich-Baierisches 
1690 
Regierungsblatt. 
  
XXNN,. Stück. München, Mittwoch den 77. August rsos. 
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Lamgerichts= Eintheilung in der Provinz 
Ansbach betreffend.) 
Wir Maxitmilian Jofseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Damit auch in Unserer Provinz Ansbach 
eine mit Unsern uͤbrigen Staaten ganz gleich- 
förmige Aemrer: Eintheilung eingeführt, und 
die untere Verwaltung durchgehends überein- 
stimmend organisirt werde, haben Wir, mir- 
Zugrundelegung der neuen Terrltorial: Ein- 
cheilung des Reiches, die Anordnung folgender 
kandgerichre beschlossen: 
!I. Im Rezat-Kreise. 
1. Das Landgericht Marksteft besteher 
aue dem bisherigen Justiz-Amre gleichen Na- 
mens und dem Kamer-Amte Mainbernheim. 
Dasselbe enthaͤlt auf 23 O Meilen 8000 
Seelen. 
Der Siz des Landgerichts ist in Marksteft. 
Diesem Landgerichte ist die Terricorial: Re- 
spizienz über die fürstlich Schwarzenbergischen, 
gräflich Kastell:, Limpurg = Speckfeldischen, 
und Schönbornischen Besizungen anvertraur, 
welche auf 137 □J Meilen eine Bevölkerung 
von 23,705 Seelen in sich fossen. 
2. Das Landgericht Ussenheim erhäl die 
  
nämlichen. Grenzen, welche bisher das Justiz- 
und Kamer-Anunr desselben Namens harce. 
Es enthalr auf 41 □U Miilen 72,5 
ecelen. 
Der Siz des bandgerichts ist in Uffenheim. 
3. Das Landgericht Rothenburg wird 
zusammengesezt aus den beiden bisherigen Land- 
gerichten Rothenburg l. und II. 
Dieses Landgericht saßt in sich 72,8580 
Seelen, und mir Einschlusse der Stadt Rothen- 
burg, deren Bevölkerung in 5651 Seelen 
bestehr, zusammen auf 64 □ Meilen #8,231 
Seelen. 
Die Wohnung des Landrichters ist in des 
Scadt Rothenburg. 
4. Das bandgericht Gerhardsbronn 
begreift in sich die nördliche Hälfte des bisheri- 
gen Justiz-Amtes Krailsheim bis an die Jart, 
und von da an die Grenze des bandgerichts 
Feuchtwang, worüber Wir die nähere Grenz= 
Bestimmung Unserm General, Kommissariate 
in Franken überlassen. 
Auf ungesähr 3 □ Meilen enthälr dieses 
Landgericht beildufig dooo Seelen. 
Der Siz des bandgerichts ist in Gerhards- 
bronn. 
Demselben ist die Territorial= Respizienz 
über die fürstlich Hohenlohe= Kirchbergischen 
Besizungen überrragen. 
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