1689
Koͤniglich-Baierisches
1690
Regierungsblatt.
XXNN,. Stück. München, Mittwoch den 77. August rsos.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Lamgerichts= Eintheilung in der Provinz
Ansbach betreffend.)
Wir Maxitmilian Jofseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Damit auch in Unserer Provinz Ansbach
eine mit Unsern uͤbrigen Staaten ganz gleich-
förmige Aemrer: Eintheilung eingeführt, und
die untere Verwaltung durchgehends überein-
stimmend organisirt werde, haben Wir, mir-
Zugrundelegung der neuen Terrltorial: Ein-
cheilung des Reiches, die Anordnung folgender
kandgerichre beschlossen:
!I. Im Rezat-Kreise.
1. Das Landgericht Marksteft besteher
aue dem bisherigen Justiz-Amre gleichen Na-
mens und dem Kamer-Amte Mainbernheim.
Dasselbe enthaͤlt auf 23 O Meilen 8000
Seelen.
Der Siz des Landgerichts ist in Marksteft.
Diesem Landgerichte ist die Terricorial: Re-
spizienz über die fürstlich Schwarzenbergischen,
gräflich Kastell:, Limpurg = Speckfeldischen,
und Schönbornischen Besizungen anvertraur,
welche auf 137 □J Meilen eine Bevölkerung
von 23,705 Seelen in sich fossen.
2. Das Landgericht Ussenheim erhäl die
nämlichen. Grenzen, welche bisher das Justiz-
und Kamer-Anunr desselben Namens harce.
Es enthalr auf 41 □U Miilen 72,5
ecelen.
Der Siz des bandgerichts ist in Uffenheim.
3. Das Landgericht Rothenburg wird
zusammengesezt aus den beiden bisherigen Land-
gerichten Rothenburg l. und II.
Dieses Landgericht saßt in sich 72,8580
Seelen, und mir Einschlusse der Stadt Rothen-
burg, deren Bevölkerung in 5651 Seelen
bestehr, zusammen auf 64 □ Meilen #8,231
Seelen.
Die Wohnung des Landrichters ist in des
Scadt Rothenburg.
4. Das bandgericht Gerhardsbronn
begreift in sich die nördliche Hälfte des bisheri-
gen Justiz-Amtes Krailsheim bis an die Jart,
und von da an die Grenze des bandgerichts
Feuchtwang, worüber Wir die nähere Grenz=
Bestimmung Unserm General, Kommissariate
in Franken überlassen.
Auf ungesähr 3 □ Meilen enthälr dieses
Landgericht beildufig dooo Seelen.
Der Siz des bandgerichts ist in Gerhards-
bronn.
Demselben ist die Territorial= Respizienz
über die fürstlich Hohenlohe= Kirchbergischen
Besizungen überrragen.
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