Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1697

bach  die  Orte:  Steinbuͤhl,  Sandreuth,  Hummelstein,
  Gibizenhof  und  Lichtenhof,  mit  D
Meile  und  763  Seelen.  c)  Von  dem  bisherigen
  Justiz-Amte  Ferrieden  (Feucht)  nachstehende
  Orrschaften:  St.  Perer,  Hallerhütten,
Bleiweis  und  Forsthof,  Duzenteich,  Gleisen-Hammer,
  Malmsbach,  Mögeldorf,  Laufenholzer-Hammer,
  Lauf  am  Holz,  Mittelbuch,
Neuberich,  Kressengarten,  Thalmau,  Oberund
  Unterburg,  Schweig,  Zergabelshof,  mit
2□  Meile  und  1335  Seelen.

Das  ganze  Landgericht  enthält  daher  33□
Meilen  und  0754  Seelen,  und  mit  Einschlusse
der  Stadt  Fürth  von  7□  Meile  und  2a705
Seelen,  dann  der  Stadt  Nürnberg  mit  1  □
Meile  und  27000  Seelen,  zusammen  41  □
Meilen  und  40,450  Seelen.

Der  Siz  des  Landgerichts  ist  in  Nürnberg,
oder  Gostenhof.

8.  Das  Landgericht  Schwobach  bestehe
aus  dem  bisherigen  Justiz-Amte  gleichen  Namens,
  mit  Ausnahme  der  dem  Langerichte
Nürnberg  zugetheilten  Orte.

Dasselbe  besteht  noch  aus  4  □  Meilen
und  12034  Seelen.

Der  Siz  des  Landgerichts  ist  in  Schwobach.

.  Das  Landgericht  Kadolzburg  besteht
aus  dem  bisherigen  Justiz-Amte  Kadolzburg,
mie  Ausnahme  des  an  das  Landgericht  Rürnberg
  gekommenen  Bezirkes.

Dasselbe  enthält  47  □  Meilen  und  r200
Seelen.  6

III.  Im  Altmühl-Kreise.
werden  die  bisherigen  Anêbachischen  Aemter
auf  folgende  Weise  eingetheilt:

—  ——4  E

1698

1.  Das  Landgeriche  Pleinfeld  wird  zusammengesezt
  aus  den  bisherigen  Aemtern

Spale,  Pleinfeld,  Abenberg,  und  Roth,  mit
40□  Meilen  und  r#  Seelen.

Der  Siz  des  Landgerichts  ist  in  Pleinfeld.

2.  Das  Landgericht  Weisenburg  besteht
aus  den  Bezirken  von  Weisenburg  und  Ellingen,
  mit  37  □  Meilen  und  8880  Seelen.

Der  Siz  des  kandgeriches  istin  Weisenburg.

3.  Das  Landgericht  Heidenheim  bestehe
aus  dem  bisherigen  Amte  Heidenheim,  oder
Hchentrüdingen.

Dasselbe  enthalt  4  —  Meilen  und  72331
Seelen.

Der  Siz  des  Landgerichts  ist  in  Heidenheim.

Die  übrigen  Landgerichte  des  Altmähl-Kreises
  bleiben  nach  ihrer  dermaligen  Eintheilung
  und  Grenze.

Die  auf  solche  Art  festgesezte  Eintheilung
der  bisherigen  Ansbachischen  Aemter  in  Landgerichte
  ist  dergestalt  in  Vollzug  zu  sezen,  daß
mit  dem  1.  Oktober  d.  J.  die  neuen  Landgerichte
durchgehends  in  Wirksamkeit  treten  können.

Was  die  analoge  Eintheilung  der  Rentämter

berrist,  werden  so,  wie  über  die  Personal-Benennungen

  und  Gehalts-Bestimmungendie

weiteren  allerhöchsten  Entschliessungen  erfolgen.

Gegenwärtige  Landgerichts  Eintheilung  las

sen  Wir  durch  das  allgemeine  Regierungsblate

bekanut  machen.  Muͤnchen  den  7.  Auguist  1808.
Max  Joseph.

Freiherr  von  Monegelas.
A#ufkbniglichen  allerhöchsten  Befehl
von  Krempelhuber.