Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1921 
Ksniglich-Baierisches 
1922 
Regierungsblatt. 
  
LXXXVI. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 16. Dezember 1809. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
  
(Die dem kbniglichen geheimen Staats= und 
Konferenz= Minister, Grafen von Mont- 
gelas übertragenen Geschäfte betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyb, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
V. Unserer Abreise nach Paris haben Wir 
Uns in vollem Vertrauen auf die Uns bekann- 
ten Einsichten Unsers geheimen Staats und 
Konferenz-Ministers, Grafen von Mon 
gelas, bewogen gefunden, demselben nicht 
allein die Leitung aller während Unserer Ab- 
wesenheit vorkommenden Geschäfte, sondern 
auch die durch das Absterben des Staats- 
Ministers, Freiherrn von Hompesch, erle- 
digte Stelle eines Finanz-Ministers proviso- 
risch zu übertragen, und ihm volle Gewalt 
ertheilt, in allen Fällen, welche nicht Unsere 
besondere Genehmigung erheischen, die nöthi- 
gen Ausfertigungen aus Unserer Spezial= 
BVollmacht zu unterzeichnen, und an alle 
Stellen Unsers Königreiches ausfertigen zu 
lassen. Welches hiemit zur Nachricht und 
Nachachtung erbffnet wird. 
München den 10. Dezember r809. 
Max Josepb. 
Graf Morawitzkl. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumiller. 
  
(Den Freizügigkeits-Vertrag mit Sachsen-Mei- 
nungen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir mit der Frau Herzogin zu 
Sachsen-Meinungen Durchlaucht zum Besten 
der beiderseitigen Unterthanen übereingekom- 
men sind, zwischen Unsern und den Sachsen- 
Meinung'schen Staaten eine allgemeine Frei- 
zügigkeit einzuführen, so werden hiemit sämt- 
liche Unsere General = Kreis -Kommissariate 
und Behörden auf nachstehende Bestimmun- 
gen zur durchgängigen Nachachtung ange- 
wiesen: 
1. Zwischen sämtlichen Unseren, und den 
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