1921
Ksniglich-Baierisches
1922
Regierungsblatt.
LXXXVI. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 16. Dezember 1809.
Allgemeine Verordnungen.
(Die dem kbniglichen geheimen Staats= und
Konferenz= Minister, Grafen von Mont-
gelas übertragenen Geschäfte betreffend.)
Wir Maximilian Joseyb,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
V. Unserer Abreise nach Paris haben Wir
Uns in vollem Vertrauen auf die Uns bekann-
ten Einsichten Unsers geheimen Staats und
Konferenz-Ministers, Grafen von Mon
gelas, bewogen gefunden, demselben nicht
allein die Leitung aller während Unserer Ab-
wesenheit vorkommenden Geschäfte, sondern
auch die durch das Absterben des Staats-
Ministers, Freiherrn von Hompesch, erle-
digte Stelle eines Finanz-Ministers proviso-
risch zu übertragen, und ihm volle Gewalt
ertheilt, in allen Fällen, welche nicht Unsere
besondere Genehmigung erheischen, die nöthi-
gen Ausfertigungen aus Unserer Spezial=
BVollmacht zu unterzeichnen, und an alle
Stellen Unsers Königreiches ausfertigen zu
lassen. Welches hiemit zur Nachricht und
Nachachtung erbffnet wird.
München den 10. Dezember r809.
Max Josepb.
Graf Morawitzkl.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumiller.
(Den Freizügigkeits-Vertrag mit Sachsen-Mei-
nungen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir mit der Frau Herzogin zu
Sachsen-Meinungen Durchlaucht zum Besten
der beiderseitigen Unterthanen übereingekom-
men sind, zwischen Unsern und den Sachsen-
Meinung'schen Staaten eine allgemeine Frei-
zügigkeit einzuführen, so werden hiemit sämt-
liche Unsere General = Kreis -Kommissariate
und Behörden auf nachstehende Bestimmun-
gen zur durchgängigen Nachachtung ange-
wiesen:
1. Zwischen sämtlichen Unseren, und den
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