1925
an die Ober-Postaͤmter und Inspektionen
zu erlassen.
München den 1a. Dezember 1809.
Max Josepb.
Graf von Montgelas.
Auf kduiglichen allerhdchsten Befehr
der General- Sekretaͤr
Baumüller.
Auftrag
An die Patrimonial-Stiftungs" und Kom-
munal-Administrationen des Isar-Kreises.
(Die Zinsen-Verrechnung von den Aktiv-Ka-
pitalien betreffend. 1
Im Namen Seiner Masjestät des Königs.
Obgleich die im XI. Stücke des dießjähri-
gen Regierungs-Blatts enthaltene allerhöch
ste Verordnung vom 16. Jänner l. J., die
Verzinsung der Aktiv:Kapiralien der Stiftuns
gen und Gemeinden betressend, Art. XIV.
deutlich ausspricht, daß eine gleiche Verfall-
Zeit aller Kapitals= Zinse erwirkt, sohin alle.
in der ersten Hälste des Etats-Jahres 180#
laufenden Kapitals-Zinse bis zum I. April.
18090 berechnet, und die bis dahin treffenden.
Raten im Laufe des Monats April 1800 erho-
ben werden sollen; so mußte man in den bisher-
eingekommenen Rechnungem des Erats-Jahres
1808 doch wahrnehmen, daß die Regulirung
der Normal- Zinszeit von mehrern Administra-
tionen ausser Acht gelassen worden sey, und
findet sich daher bemüssiger, die Patrimonial=
Seistungs= und Kommunal= Administratio-
nen auf die Beobachtung dieser Norme hie-
durch noch besonders anzuweisen, mit dem An-
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hange, daß, wenn die noch einzusendenden
Rechnungen fuͤr das Etats-Jahr 1808 die
Befolgung nicht zu entnehmen geben, dieselben
ohne weiters zur Umarbeitung zuruͤckgeschlossen
werden.
Ueberdieß will man die erwähnten Admi-
nistrationen auf das Regulariv des Zinsen-
Fußes aufmerksam gemacht haben.
München den 7. Dezember 1809.
Köntgliches General-Kommissariee
des Isar-Kreises als Patrimonial--
Stistungs-= und Kommunal-
Kuratel.
Nreiherr von Weichs.
Miller.
Bekanutmachungen-
(Die in der Schule für Landärzte aufgenom-
menen chirurgischem Kandidaten betreffend.)
Wir Maximilian Josepyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Zur Vermeldung jedes Mißverständnisses
wird hiemit allen Kandidaten der Wundarz-
neikunst, denen Wir die Aufnahme in die
Schule für Landärzte allergnadigst bewilli-
get haben, eröffner, daß die, mehrern absol-
virten Wundärzten ertheilte Erlaubniß eines
spdtern Eineritts in die Schule aus mehreren.
Gründen auf sie nie anwendbar seyn kann,
und daß sie daher, mit alleiniger Ausnahme
derjenigen, welche in diesem Augenblicke bei dem.
Militär angestelle sind, im Falle ihrer Richt-
erscheinung bei der jeze erfolgenden Eröffnung
der Schulen, ihres Rechts zum Eineriet in die-
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