Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Donau--Kreis (U.)— Eingaben der Parteien. 
Donau-Krels-(Unter-) Verzeichniß der 
darin im Jahre 1808 Gebornen, Getrauten, 
und Gestorbenen. o85, 686. 
Aufruf des konigl. General Kommissariats an 
die Einwohner dieses Kreises zur Unterstüzung. 
der durch den gegenwärtigen Krieg verungluck= 
ten Unterthanen 1060, 1067. 
Man sehe auch: Unterstüzungs= Betträge. 
Post-Berbindung des Unterdonaukreises mib 
dem Salzachkreise 1410, 1420. 
Dorfsführer. Besorgung der Leferung der 
Erlaßsse in Schulsachen durch dieselben. 670. 
Duplikaten von Eiagaben der Parteien an 
das koͤnigl Ober-Appellarlonssericht Strafe 
bei Unterlassung dieser Vorschrift ag. Die 
Duplikate sollen mit den Eingaben zur gleichen 
Jeit Überreicht werden. 1541. 
E. 
Edelmanns-Freiheit. Organisches Gesez, 
emäß welchem dieselbe weder in Zukunft den 
Knibcen Hau: gesezen zuwider verliehen, noch 
von denjenigen mela en. sie kurch älrere oder 
neuere Konzessionen zugestanden ist, ferner aus- 
geübt werden darf, mit Erklärung der in Folge 
diesee Gesezes erloschenen ehemals damit ver- 
bunden gewesenen besonderen Rechte. 113. 124. 
Shen, gemischte. Bestimmung der Religions- 
Verhältnisse der Kinder aus denselben. Loo — 
ebri#n nd, in welchem Falle derselbe den Verlust 
der geistlichen Pension nach sich zieht. 593, 504. 
Ehe-Streirigkeiten und Ehe-Fälle bei 
Protestanten. Kompetente Suaelle hiefür. 
1511. 
E Siretiateiten in den suͤdlichen 
Kreisen. Die Untersuchung und Entscheidung 
über dieselben, die vorher bei den Landrechten 
sitatt fand, soll künftig durch die koniglichen 
FTrppellatlonsgerichte zu Innebruck und Trient 
geschehen. 730. 
Eldes-Formel für Landgerichts-Assessoren und 
Aktuare. 0#3. 
Eigenthums-Fähilgkeit, der im Kdnigreiche 
als bffentlichen Korporationen aufgenommenen 
Kirchen, — der olcht dffertlichen Kirchen = Ges 
sellschaften, — und aller Religions= Theile ohne 
Ausnahme. 9o6, 907. 
Eingaben der Partesen. Wohnort und 
Gerichts-Benennung zu denselben. sod, 305; — 
Einquartir. Reglement 2c. — Ersch-Kreis, 
mmt den Eingaben sollen die Duplikate zu gleicher 
Jeit übergeben werden. 1541. 
Einquartirungs = und Verpflegungs- 
Reglement für die kbniglich-Bateri: 
schen Truppen im Inlande. Modifka- 
tlonen hierinfalls rücksichtlich des Inn-, Ei- 
sack-, uud Ersch-Kreises. 19—20. 
Z Modifikationen und Aufhebung des 
unterm 26. Möärz dieses Jahrs hierüber erlasse- 
nen Reglements bei nun eingetretenem Frieden. 
1950, 1951. 
Einquartixungen fremder Truppen. 
Regulativ zur normalmässigen Verpflegung der- 
selben in ffentlichen Gebäuden, oder bei Prl- 
vaten, und zur Vergütung der von den Quar- 
tlerträgern dießfalls gehabten Kosten. 397—gor 
— — bei Postämfern, in wie ferne diese 
hievon befreit sind. soo, §or. 
Elsack-Krets Anwendung der im Reglerungs- 
hlatte vom Jahre 1g08 ausgeschriebenen Verord= 
nungen über die Einquartierung und Verpflegung 
der kdniglich= Baierischen Truppen im Inlande 
und zur Friedenszeit, so wie Über die Verg#tung 
der abgegebenen Fourage und Vorspann mit 
verschiedenen Modifikationen auf den Eisak-Kreis 
18 — z2. 
Aufruhr in demselben, Sieh Junkreis. 
Wein-Aufschlag. sogo, Sto. 
Emeritirte Geistliche. Verlelhung der eins 
fachen Benefizlen, auf welche Pfarrer oder Pri- 
vaten zu präsentiren haden, an diese Geistlichen. 
8, O. 1873. 
Emeritirte protestantische Gesstliche. 
Normen zur Uncerstüzung derselben. 237, 238, 
1495, 1496. 1524. 1890, 1891. 
Englische Waaren. Sieh Koͤlonial-Waaren. 
Episkopatsrecht, koͤnigliches, uͤber die 
protestantischen Kirchen. Ausuͤbung desselben 
durch Konst tuirung der General-Kommissariate, 
als General-Dekanate zur Besorgung der prote- 
stantischen Kirch gelegenheilten in verschiedenen 
Kreisen des Koͤnigreichs. 570, 571. u. s. f. 
Erb- Testaments- und sonstige Disposi— 
tions--Faͤhigkeit der Kommandeurs, Rit- 
ter ꝛc. des Malteser-Ordens teutschen Großprio- 
rats, deren Kommenderien im Koͤnigreiche Balern 
gelegen, und vermbg anderer Titel mit Eigen- 
thum und Souverainstät an Seine kbnigl. Maje- 
stät von Baiern übergegangen sind. ö4, 642. 
Etsch-Kreie. Anwendung der im Regierungs= 
blatte vom Jahre 18#o8 ausgeschriebenen Verord-- 
nung über die Elnquartlerung und Verpflegung 
— — 
 
	        
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