Fluͤssigkeiten- Maß, — Frehuͤgigkeit,
schlages in Schlachthaͤusern, und ausser dersel-
ben, über das Perfahren der Ober= und Unter-
Aufschlagcmter biebel, — die Strase in De-
fraudations= Fällrn, Judikatur und Appellarien
in diesem Gegenstande das Geeignete bestimmt
wird. 75 — 88.
Verordn#ung, gemäß welcher die Verrechnun
der Defrandations = Strafen in Fleisch= Auf-
schlagssachen näher bestummt wird. 770.
Flüstigkelten-Maß, gleichstrmiges im gan-
zen Kbnigreiche. 474. 470.
Zorst wesen. Regulirung der Tagtgebuͤhren der
kbnigl. Oberfdrster 13r, 13
Aufnahme der Fbrster=
neuerrichtete Jägerkorps. 700 — 705.
Perdienste des Forft- — der Inspektion
Ulm im dießjährigem Kriege. 1330 — 1347.
Den Forstwärtern und Forstgehilfen soll ohne
besonders belgebrachten Konsens der General=
Forst-Administration die Vereblichung von
den Polizeibehbrden nicht bewilligt werden. 1360,
1361.
Verbot der Jagdverpachtungen an Forstbedien-
stete. 1802, 1803.
Eintheilungen verschiedener Forst-Inspektio-
nen und Reviere mit dazu gebdrlgen Personal-
Besezungen 1700 — 7774. 1852.
Normen zur Kontrolllrung der Forstämter
durch die Rentämter bei Verwerthung der Forst-
Produkte. 1062, 1063.
Auftrag an die kbnigl. Landgerichte, Rent-
und Forstämter, bei den Korstrechts= iqus-
datlonen die Grundbarkeit der Eingeforsteten
und respektive die Eigenschaft ibrer Güter nach
ihrer in Baiern bestehenden Verschiedenbeit und
Eintbeilung in Erbrecht, keibgeding u. s. w. zu
berücksichtigen, diese immer bestimmt anzuge-
ben, und die ihnen deßfalls vorgeschriebenen
Grund säze in Anwendung zu bringen. 633 — 636.
Fourage = Ankauf von Militär-Indivlduen.
Erneuertes Verbot hlerüber. 1603.
Gewcht der Fourage Rationen für die könlgl.
baier. Kavallerte nach der neuen Gewichts-Re-
gulirung. 763= 764.
Frelzugigkeit, wechselseitige von Seite des
Adnigreichs Baiern a) mit dem Herzogthume
Sachsen-Hildburghausen. S. 607.602.
b) mit den gesamten herzoglich= Nassaul-
schen Staaten. S. 1330, 13371.
P) mir den herzoglich-Sachsen -Meinun-=
gischen Staaten. S. 193a3 — 1924.
2.
und. Jager in das
—
Fremde, — Geheimer Rarch, königl.
Fremde, welche in das Kbusgrelch Baiern und
: von da wirder in das Auslond reisen. Verbind=
lichkeiten, welchen dieselbe rücksichtlich der hiezu
cr forderlichen Reise= Pässe unterworfen werden.
1702 — 170 #.
— — durch die Hauptstadt München reisende,
was dieselbe zu bobachten haben. 1703Z.
— — Handelsleute und Fuhrleute in das
Abeosgreich Balern reisende haben statt der für
Ansländer vorgeschriebenen Pässe den Gränz-Po-
lizei- Behdrden Attestatte ihrer Obrigkeit vorzu-
zeigen. 1704, 1705.
Fremde Dienste. Sieb Mediatistrte.
Frohnen, Kriegs= Frohnen. Regulatio
wegen zu leistender Spanndienste und Handf#h=
nen, und der hiefür bei Durchzugen fremder Trup-
pen im Reiche gemäß des Konkurrenz= Regula-
tivs zu den Kriegslasten rreffenden Verguͤung
und Lbhnung. 301 — 394.
Fürsten, Grafen und Herren, mediatlfire.
Sieb Mediatistrte.
Fuhrleute ond Kärrner, inländische. Salz-
verkauf durch dleselben. 1½777, 1778.
G.
Ganten. Sieb Konkurse.
Gebirgs = Schizen= Korps. Organistrung
deffelben, nach dem Muster des im Jabre #05.
bestandenen, gegen die rebellischen Unternehmungen
der Bewobner des Inn-Eisack= und zum Theil
Illerkreises. 795 — 90. 038 — odo.
Gefangene. Strafe derjenigen, wesche die
Obrigkeit an der Gefangennehmung eines Ange-
schuldigten verbindern, oder Gefangenen zur
Freiheit verhelsen. 1307, 1209. "
Gefängniß-Strafe,worinsielsesteht.got
.GebeimekRath,kbntqlicheks,alsobetste
berathschlagende Behdrde. Bestim-
mungen wegen des Rekurses an diese allerbchste
Stelle bei Komreteng= Konflikten zwischen dem
königl. Ober-SEppellariens -Gericht und dem
Handelsgerichte zu Nürnbera. 790, 9090; —
wegen des Rekurses in Aufschlags = und Siegel-
Defraudatienen, und des dießfollsigen fatale
appellationis. r18, 110; — Kompetenz dessel-
ben bei Entlafsung protestandischer Geißsichen
ohne Pension, bei Degradationen eder sonst-eins
tretender schweren Bestrafung derselben. so
Der Sektion der bürgerlichen und peinlichen
Gesezgebung bei dem kbnial. geheimen Rathe
wud die Ausgleich ung der Anspruche der Techter