Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Handwerker. — Hofmußik 
Handwerker. Bestrafung der tumaltnartschen 
JZusammenrortungen und Unrerredungen derselben 
zur Durchsezung ihrer Gewerbs -Beschwerden 
s. a. 1295. 
Handwerks-Gesellen, auf der Wanderschaft 
sich befindende, oder nach Zurllcklegung derselben 
im Inlande arbeitende. Verbindlichken derselben 
sich die Wanderbücher beizulegen Soz, So. 
Erfoderliche sonderheirliche Pant für jene, welche 
nach Frankreich reisen. 1710. 
Hausandacht und Privat-Gotiesdienst, in wie 
ferne derselbe erlaubt ist. 890. 904. 917, 918. 
Hertschafts-Gerichte: Aufhebung dieser 
bleherigen Benennung. 147. 148. 
Unterordnung derselben umer die konigl. Rem- 
äémter bel Entrichtung der dffentlichen Abgaden. 
401, 402. 
Heurathen, in wie ferne sie die Entlassung ei- 
nes unausgedienten Soldaten vom Militaͤr zur 
Folge haben. 497, 498. —- 
Oeukaths-BewilllgungstrdieLanbgei 
tichts-Assessokea.666;—- 
s-—fürdieMilitäksPeusionistemWiederholung 
der dießfallsigen Verordnung vom az. November 
1835. S. 77r. 
— — für die Post-Indloiduen durch die könlgl. 
Polizei-Behbrden, unter welcher Rücksicht die- 
selbe ertheilt werden darf. 1206, 1207. 
—— für Forstwärter und Forstgehilfen. 136 #, 1301. 
Heuraths = Gesoche protestam#ischer Geistli- 
chen, Kandidaten und Übrigen weltlichen und 
niedern Kirchendiener. 1503, 1504 1324. 
Heuraths= Licenz. Tare. 730. 
Hilfspriester bei den neuorganisirten ehemall- 
gen Kloster-Pfarreien. Ausbezahlung der Pen- 
sionen und Funktions = Jlage an deeßiben 76r. 
762. 
Hochverrath, Staatsverbrechen, in welchen 
FKällen derselbe begangen wird und welche Strafe 
er nach sich zieht. S. ragz — 1284. 
Hofdienerschaft königliche. Befreiung dersel- 
ben vom Diensie beil der Nationalgarde. 1008. 
Hofkommissson, könlgliche für den In- 
Eisack= und Etschkreis. Allerhöchstes Patent 
wegen Anordnung derselben zur Wiederherstel- 
lung der durch den bisherigen Aufruhr in diesen 
Kreisen aufgelbsten Administration. 1217 - 1219. 
1800. 1810. 
Hofmusik-Intendant, zweiter. Verleihung 
dieser Stelle. 06. 
Hoheies= Rechee —.Inn = Kreis. 
Hohelts-Rechte iu protestantlschen Rirchensa: 
chen. Kompetenz des General-Konßistoriums 
zur Bewahrung derselben. 1514, 1515. 
Hubertus-Drden. Sieh Se. Hubertus. 
Jagdrecht, niederes, den Edelmannsfrelheitf#- 
higen für ihre Persen bisher zustindig gewese- 
nes. Aufhebung desselben. ##4. · 
Jagdverpachtung an Forstbedienstete. Ver- 
bot derselben. 2802, 1803. 
Jger-Korps, freiwilliges. Organisirung 
desselben. 700 — 705. 806. 
Jahres-Berichte. Allgemeine BVerordnung, 
gemäß welcher die Form der an das kbuigliche 
geheime Ministerium des Innern von den Gene- 
ral-Kreis-Kommissariaten und den ihnen unter- 
geordneten Behdrden über die Resultate aus der 
von deaselben im Laufe des Jahres geführten 
Amts-Administration nach ihren verschiedenen 
Zweigen, und in Bezug auf die für erwähnte 
General-Koiminissariate unterm 77. Juli 1go#ß. 
ergangene Instrukrion näher bestimm we#rd. 
1721 — 7735. 
Imofaͤrzte in den saͤmtlichen Kreisen des Koͤnig- 
reichs. Hinweisung derselben zur Erhaltung fri- 
schen Impfstoffes an den königl. Impfarzt Dr. 
Giel zu Munchen. 830. 559, 3500. 
Iller = Kreis. Kbniglich allerhbchstes Patenk, 
in welchem die Maßregeln bekannt gemacht wer- 
den, welche zur Beilegung des in einem Theile 
dieses Kreises bisbher statt gehabten Aufrubres 
durch Amnestie der minder Strafbaren, — Be- 
strafung der Anstifter, — Niederlegung und Ein- 
lieferung der Waffen, — Schadens-Ersaz an- 
gewendet werden sollen. 1224 — 1227. 
Errichtung eines Spezlal= Gerlchtes für dies 
sen Kreis. 1355, 1356. 
Inländer, im Inlande Reisende, wenn sie bie- 
zu Pässe verlangen. Bestimmungen hlerüber. 
1607 — 1 1705, 1706. 170. 
— — welche in das Ausland reisen. Verbindllch= 
keit derselben, Pässe zu nehmen, mit Bestimmun- 
gen über die Westaheein und Form dieser Pässe,h 
und der ertheilenden Behbrden. 
1706 1708, 1709. 
Inn= Kreis. Anwendung der in dem Regle- 
rungeblatte vom Jahre 180g8 ausgeschrlebenen 
Verordnungen über die Einquartierung und Ver- 
bflegung der kdniglich-Balerischen Truppen im 
1609 — 1705,
	        
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